BSI warnt vor Intelligence-Dialer

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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik warnt vor einer Mitteilung des Windows-Nachrichtendienstes, die den User auf die Webseite 'www.schutz.bz' locken soll, um das dort zur Verfügung gestellte Sicherheitsupdate herunterzuladen und zu installieren.

Dabei läd man sich aber einen fiesen 0190-Dialer runter, der Interneteinwahlen zu einem Minutenpreis von 1,86 Euro verursacht. Intelligence hat diese Nummer trotz Aufforderung von der Behörde noch nicht abgeschaltet.

Weitere Infos:
http://www.teltarif.de/arch/2003/kw38/s11554.html

http://www.bsi.de/av/dialer/warn0915.htm
 
Blos die Überschrift ist falsch - das ist kein In-telligence-Dialer! Lediglich die verwendete Telefonnummer ist von dort und da die Meldung schon einige Tage alt ist, kann es nun doch auch sein, dass man auf die Hinweise des BSI reagiert hat.
Außerdem - nicht das BSI sollte die Warnungen und Abschaltanweisungen geben sondern die RegTP. Offensichtlich ist man sich bei einer einheitlichen Regelung der Kompetenzen noch nicht einig. Jedenfalls scheint das BSI hier überhaupt nicht weisungsbefugt zu sein, da das die originäre Aufgabe der RegTP ist.
 
Die Überschrift finde ich schon zutreffend. Der §13a TKV aus dem letzten Jahr hätte den Betrug schon eindämmen können, wenn die mitverdienenden Nummernvermieter konsequent auf betrügerische Umsätze hätten verzichten wollen.

Die Hartnäckigkeit, mit Betrügern zusammen alle berechtigten Beschwerden abzuwimmeln, war zwischen den Nummernvermietern schon verschieden.

Einer führt nach meiner Kenntnisnahme die Hitliste der erst vor Gericht erzwingbaren Nummernsperren an und bekennt sich zu der fragwürdigen Beschwerdebehandlung auch freimütig in Interviews, quasi als Einladung für 0190-Raubritter.

Solche Zusammenhänge dürfen auch mal erwähnt werden.

Es geht auch nicht um Befugnisse. TKV § 13a spricht von gesicherten Erkenntnissen. Meldungen des BSI sehe ich schon als gesichert an.

Dietmar Vill
 
O.K. Dietmar, über die Überschrift brauchen wir nicht streiten - das kann jeder machen, wie er mag.
dvill schrieb:
Es geht auch nicht um Befugnisse. TKV § 13a spricht von gesicherten Erkenntnissen. Meldungen des BSI sehe ich schon als gesichert an.
Nach dem Motto: "viele Köche verderben den Brei" wird man hier zu einer Lösung kommen müssen. Ich melde meine verdächtigen Mißbräuche jedenfalls direkt an die RegTP, die dann auch die Sanktionsmöglichkeiten hat.
Übrigens - der § 13a TKG ist momentan noch mit Vorsicht zu genießen. Der beschäftigt sich eigentlich mit Faxdiensten. Auch wenn sich zwischenzeitlich einige Gerichte dazu herumgerungen haben, E-Mail-Spam und Nachrichtdienst dort gleichsam zu erfassen, gibt es auch gegenteilige Rechtsansichten. Insbesondere bei der In-telegence hat die Rechtabteilung ganz eigene Rechtsauffassungen. Gesetzlich gesehen ist hier unbedingt Nachbesserungsbedarf geboten. Schade, dass Comedian nimmer hier ist - der kannte sich mit dem 13er ganz gut aus.
 
anna schrieb:
Übrigens - der § 13a TKG ist momentan noch mit Vorsicht zu genießen. Der beschäftigt sich eigentlich mit Faxdiensten. Auch wenn sich zwischenzeitlich einige Gerichte dazu herumgerungen haben, E-Mail-Spam und Nachrichtdienst dort gleichsam zu erfassen, gibt es auch gegenteilige Rechtsansichten. Insbesondere bei der In-telegence hat die Rechtabteilung ganz eigene Rechtsauffassungen.

Die Auffassung der 'Rechts-'abteilung der IN-Telegence war dem LG Köln schon mal einerlei:

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/lgkoeln030703.html

Den Vortrag der IN-Telegence halte ich - wohlmeinend - für Quark.
 
'n richtig dicken Hals krieg ich vor Allem deshalb, weil offensichtlich nicht mal eine Aufforderung von behördlicher Seite eine Fa. wie InTelegence beeindruckt. Mein Gott, auf welch hohem Ross sitzen die eigentlich? Und da wundern wir als kleine Verbraucher uns, wenn wir bzw. unsere Beschwerden ignoriert werden.

Die Frage alle Fragen ist, ob das nun irgendwelche Konsequenzen für InTelegence hat! Wenn nicht....naja, staatliche Autorität ist ja meist nicht mehr gefragt, auch wenn sie oft angebracht wäre. Lassen wir uns also weiter auf der Nase herumtanzen...

Gruß
Dino
 
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