ladyxy
Frisch registriert
Hallo,
ich habe von der Telekom nun ein Brief bekommen , den genauen Inhalt schreibe ich hier einfach mal rein. Vielleicht kann mir jemand helfen ein Antwortschreiben zu verfassen. Dazu nochmals die Fakten. Automatische Installation des Rapidsparkdialers mit Automatischer Anwahl. Anzeige bei der Polizei (lt. denen sieht es sehr gut für mich aus). Ich habe doch gar keinen Vertrag für den Dialer geschlossen. Ein Vertrag besteht doch aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen oder habe ich so geschlafen in der Ausbildung??
Lieben Dank im voraus
ladyxy
Sehr geehrte Frau X,
wie wir Ihrer Information entnehmen konnten, haben Sie sich einen Dialler (genauso geschrieben) aus dem Internet auf Ihren PC geladen.
Die dadurch angefallenen Kosten in Höhe von 341,67 Euro müssen von Ihnen ausgeglichen werden, da Sie aufgrund des mit der Deutschen Telekom AG geschlossenen Telefondienstvertrages dazu rechtlich verpflichtet sind.
Indem die Deutsche Telekom AG Netzleitungen zur Verfügung stellt, tätigt sie damit ein wertneutrales Geschäft. Dieses hat nichts mit den Leistungen, die über das Internet angeboten werden zu tun.
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die Deutsche Telekom AG nicht für die Inhalte der einzelnen Anbieter verantwortlich.
Die Internetnutzung liegt allein im Verantwortungsbereich des jeweiligen PC-Nutzers. Die Deutsche Telekom AG hat hierauf keine Einflussmöglichkeit.
Der Dialler kann jedoch sowohl über den Freiwillige Selbstkontrolle Mehrwertdienste e. V. als auch bei der Regulierungsbehörde überprüft werden.
Mfg.
ich habe von der Telekom nun ein Brief bekommen , den genauen Inhalt schreibe ich hier einfach mal rein. Vielleicht kann mir jemand helfen ein Antwortschreiben zu verfassen. Dazu nochmals die Fakten. Automatische Installation des Rapidsparkdialers mit Automatischer Anwahl. Anzeige bei der Polizei (lt. denen sieht es sehr gut für mich aus). Ich habe doch gar keinen Vertrag für den Dialer geschlossen. Ein Vertrag besteht doch aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen oder habe ich so geschlafen in der Ausbildung??
Lieben Dank im voraus
ladyxy
Sehr geehrte Frau X,
wie wir Ihrer Information entnehmen konnten, haben Sie sich einen Dialler (genauso geschrieben) aus dem Internet auf Ihren PC geladen.
Die dadurch angefallenen Kosten in Höhe von 341,67 Euro müssen von Ihnen ausgeglichen werden, da Sie aufgrund des mit der Deutschen Telekom AG geschlossenen Telefondienstvertrages dazu rechtlich verpflichtet sind.
Indem die Deutsche Telekom AG Netzleitungen zur Verfügung stellt, tätigt sie damit ein wertneutrales Geschäft. Dieses hat nichts mit den Leistungen, die über das Internet angeboten werden zu tun.
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die Deutsche Telekom AG nicht für die Inhalte der einzelnen Anbieter verantwortlich.
Die Internetnutzung liegt allein im Verantwortungsbereich des jeweiligen PC-Nutzers. Die Deutsche Telekom AG hat hierauf keine Einflussmöglichkeit.
Der Dialler kann jedoch sowohl über den Freiwillige Selbstkontrolle Mehrwertdienste e. V. als auch bei der Regulierungsbehörde überprüft werden.
Mfg.