Brauche Hilfe für ein Schreiben an die Telekom evtl @ jurist

ladyxy

Frisch registriert
Hallo,

ich habe von der Telekom nun ein Brief bekommen :oops: , den genauen Inhalt schreibe ich hier einfach mal rein. Vielleicht kann mir jemand helfen ein Antwortschreiben zu verfassen. Dazu nochmals die Fakten. Automatische Installation des Rapidsparkdialers mit Automatischer Anwahl. Anzeige bei der Polizei (lt. denen sieht es sehr gut für mich aus). Ich habe doch gar keinen Vertrag für den Dialer geschlossen. Ein Vertrag besteht doch aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen oder habe ich so geschlafen in der Ausbildung??

Lieben Dank im voraus

ladyxy

Sehr geehrte Frau X,

wie wir Ihrer Information entnehmen konnten, haben Sie sich einen Dialler (genauso geschrieben) aus dem Internet auf Ihren PC geladen.

Die dadurch angefallenen Kosten in Höhe von 341,67 Euro müssen von Ihnen ausgeglichen werden, da Sie aufgrund des mit der Deutschen Telekom AG geschlossenen Telefondienstvertrages dazu rechtlich verpflichtet sind.

Indem die Deutsche Telekom AG Netzleitungen zur Verfügung stellt, tätigt sie damit ein wertneutrales Geschäft. Dieses hat nichts mit den Leistungen, die über das Internet angeboten werden zu tun.

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die Deutsche Telekom AG nicht für die Inhalte der einzelnen Anbieter verantwortlich.

Die Internetnutzung liegt allein im Verantwortungsbereich des jeweiligen PC-Nutzers. Die Deutsche Telekom AG hat hierauf keine Einflussmöglichkeit.

Der Dialler kann jedoch sowohl über den Freiwillige Selbstkontrolle Mehrwertdienste e. V. als auch bei der Regulierungsbehörde überprüft werden.

Mfg.
 
@ ladyxy


Gute Idee, mit der Hilfe von Schreiberlingen. Das geht leider nicht, weil es Rechtsberatung wäre.

Einige Hinweise:

Bitte Telekom Dir die höchstrichterliche Rechtsprechung genau zu zitieren. Die gibt es zu Dialer nicht. Nur zu Stöhn-Telefonaten.

Da suche Dir bei Dialer und Recht die passenden Urteile raus.

http://www.dialerundrecht.de/urteile2.htm#punktA

Zu den Pflichten des Netzbetreibers.

und zum Schluss kündige Ihnen noch eine Strafanzeige wegen Geldwäsche an § 261 StGB weil sie versuchen einem Betrüger das aus der Tat Erlangte zu verschaffen.


Weiter Muster: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=1207&postdays=0&postorder=asc&start=0
 
Telekom schrieb:
Der Dialler kann jedoch sowohl über den Freiwillige Selbstkontrolle Mehrwertdienste e. V. als auch bei der Regulierungsbehörde überprüft werden.
Phänomenal, sowas überhaupt noch an das Schreiben dran zu hängen, wenn man vorher klargemacht hat, dass es nach der eigenen abstrusen Auffassung piepegal ist, wer oder was sich da warum eingewählt hat. Muss man nicht verstehen...
 
Die Telekom schrieb:
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die Deutsche Telekom AG nicht für die Inhalte der einzelnen Anbieter verantwortlich.
Ob die Telekom für den Inhalt einer Verbindung verantwortlich ist oder auch nicht, das ist eine Frage mit der sich Ladyxy nich beschäftigen sollte.
Ladyxy reklamiert vielmehr den Verbindungsaufbau der ohne Ihr Wissen und Wollen geschah.

Wenn die Telekom von einer “ höchstrichterlicher Rechtsprechung“ schreibt meint sie das BGH Urteil vom 22.November 2001
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/bgh0190.htm

Das erwähnten BGH Urteil bezieht sich auf eine bewusste Anwahl einer Servicenummer in der Sprachtelephonie. Auch ging es in erster Linie mehr um die Sittenwidrigkeit des Inhaltes der Serviceleistung.

Das Kammergericht Berlin schreibt zu diesem Urteil.

Der Bundesgerichtshof hat sich (BGH CR 2002, 107) bisher lediglich mit der Frage befasst, ob dem Teilnehmernetzbetreiber der Einwand der Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB entgegen gehalten werden kann und ausdrücklich offen gehalten, wie rechtlich zu verfahren ist, wenn die Anwahl einer 0190-Rufnummer aufgrund betrügerischer Einflussnahme erfolgt ist.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/kg270103.htm

Veruschka
 
Ich helfe z.Z. gerade meinem Bruder, der auch mit Tante 'T'/Colt (connect.exe UND warscheinlich Rapid) zu tun hat.

Nach dem üblichen Einschreiben zwecks Streitigstellung des Betrags (€ 3,03 :lol: ) kam ein ähnliches Schreiben bei ihm an. Als Antwort bekamen sie dann 2 Faxe.

Nach dem 2. Fax hatte er einen sehr aufgeregten Anruf des Sachbearbeiters, Herrn B., auf seinem Anrufbeantworter - der arme Kerl.
Auf mein Anraten wurde noch ein Fax geschickt mit der Mitteilung, das die Nachricht des Herrn B. leider unverständlich aufgezeichnet wurde und er diese bitte nochmals SCHRIFTLICH übersenden würde.

Seit dem ist Ruhe. Erstmal.
 

Anhänge

Veruschka schrieb:
Das erwähnten BGH Urteil bezieht sich auf eine bewusste Anwahl einer Servicenummer in der Sprachtelephonie. Auch ging es in erster Linie mehr um die Sittenwidrigkeit des Inhaltes der Serviceleistung.

Das Kammergericht Berlin schreibt zu diesem Urteil.

Der Bundesgerichtshof hat sich (BGH CR 2002, 107) bisher lediglich mit der Frage befasst, ob dem Teilnehmernetzbetreiber der Einwand der Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB entgegen gehalten werden kann und ausdrücklich offen gehalten, wie rechtlich zu verfahren ist, wenn die Anwahl einer 0190-Rufnummer aufgrund betrügerischer Einflussnahme erfolgt ist.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/kg270103.htm

Veruschka

Genau, der BGH hat in der zitierten Entscheidung ausdrücklich erklärt das bei betrügerischen Mehrwertdiensten möglicherweise anders zu entscheiden sein wird.

Ob und mit welcher - die Sittenwidrigkeitsschwelle überschreitender - Intensität sexualbezogene Gespräche geführt werden, unterliegt allein der freien, vom Netzbetreiber nicht beeinflußbaren und nicht kontrollierbaren individuellen Entscheidung des Anrufers, der zudem zuverlässiger als jeder andere - anders als dies möglicherweise bei sonstigen mißbilligenswerten (betrügerischen) Mehrwertdienstleistungen der Fall ist - die Beschaffenheit der nachgefragten Dienstleistung beurteilen kann.

Gruss
Teleton
 
dvill schrieb:
Bei der Freiwilligen Selbstregistrierung ist die Uhr im August 2003 stehen geblieben:

http://www.fst-ev.org/ger/aktuelles.html

Sie hat wohl die Nützlichkeit verloren.

Dietmar Vill
Zustimmung - sogar die Mitarbeiter verlassen das ... Schiff, ist doch jetzt eine der bekanntesten RA´in der FST zu einem noch bekannteren Carrier nach Köln gewechselt.
...und tschüsssss, den Dank für die zurückhaltende Zusammenarbeit spare ich mir!
 
@Jurist
Da hatte ich wohl einen etwas kreativen Tag - untersetzt mit etwas Gemeinheit.

Übrigens, bei dem Anruf auf dem AB gab der Sachbearbeiter zu, das der Dialer nicht registriert ist/war und es schon mehrfach mit Colt derartige Probleme gab. Deswegen die 'Anfrage' nach der schriftlichen Version. Die ist nun leider nicht gekommen - wäre ja auch das perfekte Eigentor für die.

@Counselor (hier drunter)
Werde mal nachfragen, ob die Aufnahme noch vorhanden ist.
 
Der Genervte schrieb:
@Jurist
Da hatte ich wohl einen etwas kreativen Tag - untersetzt mit etwas Gemeinheit.

Übrigens, bei dem Anruf auf dem AB gab der Sachbearbeiter zu, das der Dialer nicht registriert ist/war und es schon mehrfach mit Colt derartige Probleme gab. Deswegen die 'Anfrage' nach der schriftlichen Version. Die ist nun leider nicht gekommen - wäre ja auch das perfekte Eigentor für die.

Das ist relativ gleich. Das Band ist zulässiges Beweismittel, da der Beschuldigte freiwillig darauf gesprochen hat.

Counselor
 
Hallo an alle "Connect" Geschädigten! Ich kann Euch Hoffnung machen, die Faxe (siehe Oben) haben Ihre Wirkung gehabt. :D
Die "Tele(geh)kom hat mir eine Gutschrift über die Strittigen 3,03 € geschickt.
Obwohl es "nur" um 3,03 € ging, habe ich mir die Arbeit gemacht und bin dagegen angegangen, den wer weiss wie hoch die Forderungen beim nächsten mal werden.

Ich drücke allen Betroffenen ganz fest die Daumen und sage Ihnen durchhalten auch wenn es mal nervt. Nur wer sich wehrt kann Gewinnen, alle anderen haben schon verloren. :wink:

An alle die mir in den letzten Wochen und Monaten mit Rat und Tips zur Seite gestanden haben, ein ganz herzlichen Dank!

Es grüsst Euch alle Deinstall
 
Veruschka schrieb:
Die Telekom schrieb:
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die Deutsche Telekom AG nicht für die Inhalte der einzelnen Anbieter verantwortlich.
Ob die Telekom für den Inhalt einer Verbindung verantwortlich ist oder auch nicht, das ist eine Frage mit der sich Ladyxy nich beschäftigen sollte.
Ladyxy reklamiert vielmehr den Verbindungsaufbau der ohne Ihr Wissen und Wollen geschah.
Sollte es Lady xy nicht ausschliess darauf ankommen, daß sie keinen Vertrag über irgendwelche über die Telekommunikationsverbindung hinweg zu erbringenden vergütungspflichtigen Mehrwertleistungen abschließen wollte? In diesem Sinne hängt die Mehrwertdienst-Vergütungspflicht vom Inhalt der (Vereinbarung über die) Dienste ab. Und der Diensteanbieter hätte seinen vermeintlichen Vergütungsanspruch nicht schon dann belegt, wenn der Verbindungsnetzbetreiber nur schon eine Netzeinwahl registriert und daraufhin eine Telekommunikationsverbindung zum Diensteanschluß hergstellt hätte (mit möglichem Vergütungsanspruch, aber nur in Höhe der einfachen Verbindungskosten selbst bei ungewollter Einwahl).

Der Diensteinhalt ist jedenfalls in soweit zur Beurteilung der Berechtigung eines Vergütungsanspruch des Diensteanbieters uninteressant, als er nicht schon wegen einer Sittenwidrigkeit ausgeschlossen wäre.

gal.
 
deinstall schrieb:
Die "Tele(geh)kom hat mir eine Gutschrift über die Strittigen 3,03 € geschickt.
Verbindungsentgelder in dieser "Größen"-Ordnung werden bei ordentlichem Widerspruch prinzipiell von der DTAG ausgebucht - für die DTAG lohnt es nicht dafür zu streiten. Für Dich war das zwar ein kleiner Erfolg, doch für die DTAG reine Kulanz!
 
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