Hi @ all
ich habe großes problem und wollte euch dringend fragen was ihr mir dazu empfehlen könnt. Und zwar habe ich echt voll den Müll gebaut, und zwar habe ich bücher als pdf format bei ebay verkaufen wollen. Ich weiß das war dumm von mir. Aber nun habe ich 2 Einschreiben und per mail nen 8 eiten Brief von einen Anwalt erhalten.
Aber was mich am meisten intressiert ist: kommt nun auf mich zu? Übrigens ich bin 17 jahre alt und nicht geschäftsfähig vieleicht ist dies ein grund was entscheident ist.
Großes Danke schon mal im voraus. Wäre echt nett von euch wenn ihr euch dies durchliesst!
Und nun der Brief:
Großes Danke schon mal im voraus.
[An markierten Stellen editiert - bitte NUBs beachten! Keine Namensnennungen etc. - Posting insgesamt anonymisiert] - modaction.sep
ich habe großes problem und wollte euch dringend fragen was ihr mir dazu empfehlen könnt. Und zwar habe ich echt voll den Müll gebaut, und zwar habe ich bücher als pdf format bei ebay verkaufen wollen. Ich weiß das war dumm von mir. Aber nun habe ich 2 Einschreiben und per mail nen 8 eiten Brief von einen Anwalt erhalten.
Aber was mich am meisten intressiert ist: kommt nun auf mich zu? Übrigens ich bin 17 jahre alt und nicht geschäftsfähig vieleicht ist dies ein grund was entscheident ist.
Großes Danke schon mal im voraus. Wäre echt nett von euch wenn ihr euch dies durchliesst!
Und nun der Brief:
Wegen illegaler Verwertung geschützter Schriftwerke u.a.
Sehr geehrter Herr ****,
in vorbezeichneter Angelegenheit hat uns die Verlagsgruppe [...] mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
I.
Unsere Mandantschaft, eines der führenden Verlagshäuser, hat in Erfahrung gebracht, dass Sie unter dem Benutzernamen ******* bei dem Internet-Auktionshaus eBay mit Vervielfältigungsstücken urheberrechtlich geschützter Schriftwerke unserer Mandantschaft in Form von Dateien wie folgt illegal Handel treiben:
II.
Sie verstoßen in mehrfacher Hinsicht gegen die ausschließlichen Rechte unserer Mandantschaft:
Unsere Mandantschaft ist hinsichtlich sämtlicher der bei ihr erschienenen Schriftwerke exklusive Inhaberin der Verwertungsrechte gem. §§ 15 ff. UrhG und damit ausschließlich zu deren Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlicher Zugänglichmachung berechtigt.
Nicht nur der Verkauf, sondern bereits das Angebot der soeben beschriebenen Raubkopien sind daher als illegale Verbreitung rechtswidrig (§ 17 UrhG).
III.
Darüber hinaus verletzten Sie durch den Vertrieb bzw. die Bewerbung der fraglichen Raubkopien die exklusiven Kennzeichenrechte unserer Mandantschaft sowohl am Titel als auch am Namen des Autors des betreffenden Schriftwerks.
IV.
Aufgrund dieser gravierenden Rechtsverletzungen stehen unserer Mandantschaft gegen Sie umfassende Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche, insbesondere gemäß §§ 97, 101a UrhG; §§ 15, 19 MarkenG; §§ 12, 823 BGB zu.
V.
Im Vorgriff auf die Geltendmachung der weiteren Ansprüche haben wir Sie zur Vermeidung gerichtlicher Schritte aufzufordern, die in der Anlage beigefügte Unterlassungserklärung unverzüglich, spätestens jedoch bis
Donnerstag, den 02.03.2006, 12.00 Uhr,
ausgefüllt und unterzeichnet im Original - gegebenenfalls vorab per Telefax zur Fristwahrung - an uns zurückzuleiten.
VI.
Darüber hinaus haben wir Sie aufzufordern, unserer Mandantschaft innerhalb der vorgenannten Frist Auskunft gemäß § 101a UrhG zu erteilen über:
* Name und Anschrift des Herstellers, des Lieferanten bzw. anderer Vorbesitzer der fraglichen Vervielfältigungsstücke,
* Name und Anschrift etwaiger gewerblicher Abnehmer der fraglichen Vervielfältigungsstücke,
* die Menge der von Ihnen bezogenen bzw. bestellten sowie der angebotenen bzw. verkauften fraglichen Vervielfältigungsstücke.
VII.
Sowohl unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes gemäß §§ 97 UrhG, 15 MarkenG, 823 BGB als auch - verschuldensunabhängig - aufgrund Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 683, 677, 670 BGB hat unsere Mandantschaft Anspruch auf Erstattung der durch unsere Einschaltung entstandenen Rechtsverfolgungskosten. Bei Urheber- und Kennzeichenrechtsstreitigkeiten handelt es sich um eine rechtliche Spezialmaterie, bei der die Einschaltung eines Rechtsanwalts stets zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig ist (vgl. etwa Ingerl/Rohnke, Markengesetz, vor §§ 14-19, Rdnr. 151).
Kostenberechnung:
Gegenstandswert: EUR 25.000,00
1,3 Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2400 VV RVG EUR 891,80
Post-/Telekompauschale gemäß Nr. 7002 VV RVG EUR 20,00
Gesamtsumme EUR 911,80
Der angesetzte Gegenstandswert von EUR 25.000,00 entspricht dem wirtschaftlichen Interesse unserer Mandantschaft an der Unterlassung des illegalen Eingriffs in ihre Verwertungsrechte sowie der illegalen Nutzung der überaus bekannten Buchtitel sowie Autorennnamen:
Der hohe wirtschaftliche Wert der von Ihnen verletzten Rechte wird dabei insbesondere durch den außerordentlichen Erfolg und Bekanntheitsgrad der betroffenen Schriftwerke unserer Mandantschaft verkörpert.
Der angesetzte Gegenstandswert entspricht damit ohne weiteres dem wirtschaftlichen Interesse unserer Mandantschaft an der Unterlassung Ihres rechtswidrigen Verhaltens. Wir verweisen insoweit exemplarisch auf jüngst in vergleichbaren Fällen ergangene Entscheidungen der vorliegend gemäß § 32 ZPO örtlich zuständigen Gerichte:
Oberlandesgericht München
EUR 75.000,00 - Angebot von fünf Raubkopien bei eBay (Az. 29 U 2385/05)
EUR 125.000,00 - Angebot von neun Raubkopien bei eBay (Az. 6 W 1843/05)
Landgericht München I
EUR 50.000,00 - Angebot von einer Raubkopie bei eBay (Az. 21 O 22936/02)
EUR 75.000,00 - Angebot von zwei Raubkopien bei eBay (Az. 21 O 16279/04)
EUR 75.000,00 - Angebot von vier Raubkopien im Internet (Az.: 7 O 2372/05)
EUR 125.000,00 - Angebot von zehn Raubkopien bei eBay (Az. 21 O 8711/05)
EUR 150.000,00 - Angebot einer größeren Zahl von Raubkopien im Internet
(Az. 21 O 2204/05)
Amtsgericht München
EUR 100.000,00 - Angebot mehrerer Raubkopien bei eBay (Az. 161 C 21490/03)
VIII.
Sollte die gesetzte Frist ergebnislos verstreichen, gehen wir davon aus, dass Ihrerseits kein Interesse an einer außergerichtlichen Klärung der Angelegenheit besteht. Wir werden unserer Mandantschaft daraufhin zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche empfehlen, umgehend bei Gericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung zu beantragen.
IX.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass die illegale Verbreitung bzw. öffentliche Zugänglichmachung geschützter Werke gemäß §§ 106 ff. UrhG als (gewerbsmäßige) Urheberrechtsverletzung strafbar ist. Unsere Mandantschaft behält sich die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden daher ausdrücklich vor.
Mit freundlichen Grüßen
[...]
Rechtsanwalt
Unterlassungserklärung
Hiermit verpflichtet sich *** ********, ***** **, ********* gegenüber der Verlagsgruppe [...],
1. es bei Übernahme einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges fälligen Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,00 (in Worten: Euro zehntausend) zu unterlassen,
a) Vervielfältigungen geschützter Schriftwerke der Verlagsgruppe [...] zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, insbesondere Vervielfältigungen von S.[...] als Datei über das Internetauktionshaus eBay zu bewerben und/oder zu verkaufen,
b) Vervielfältigungen von Schriftwerken, die ohne deren Zustimmung mit geschützten Kennzeichen der Verlagsgruppe [...] versehen sind, im geschäftlichen Verkehr anzubieten, feilzuhalten, in den Verkehr zu bringen und/oder in den Verkehr bringen zu lassen,
insbesondere Vervielfältigungen von Büchern, die mit den Kennzeichen [...] versehen sind, über das Internetauktionshaus eBay zu bewerben und/oder zu verkaufen;
2. der Verlagsgruppe [...] die durch die Einschaltung der Kanzlei [...] entstandenen Kosten auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von EUR 25.000,00 in Höhe einer 1,3 Rechtsanwaltsgebühr gem. Nr. 2400 VV RVG zzgl. Auslagenpauschale (insgesamt EUR 911,80) zu erstatten.
Osnabrück, den .............................
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Unterlassungserklärung zu Az.: ******
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