böses erwachen mit intelegence

A

Anonymous

:argue:

hallo liebe Leute, ich habe heuet strafanzeige gegen in-telegence... gestellt. 3 verbindungen innerhalb von 3 minute zum spotpreis von: 239,85 euro. da sage ich doch: nein danke. ich werde mich mit allen mitteln dagegen wehren. beweise (dialer, reg-eintrag, url, etc.) habe ich vorliegen. abrechnung in 65min-takt ist meiner meinung nach ein verbrechen !!!

werde mich wohl noch lange weiter ärgern. wer hilfreiche tipps hat, her damit. kann derzeit alles, auch erfahrungen anderer - gebrauchen.
 
Zulässig ja, aber ich halte es für sehr unwarscheinlich, das intelegence damit vor gericht durchkommt. Einen besseren beweis für einen autodialer kann ich mir nicht vorstellen!
 
technofreak schrieb:
@Heiko
also ist es zulässig innerhalb von 3Minuten je 3*65 Minuten = 195 Minuten abzurechen?
Wenn es drei Verbindungen sind, dann sehe ich da - zumindest technisch - kein Problem.
Ob das vor Gericht haltbar ist, kann ich aber nicht sagen.
 
Heiko schrieb:
Wenn es drei Verbindungen sind, dann sehe ich da - zumindest technisch - kein Problem.
Ob das vor Gericht haltbar ist, kann ich aber nicht sagen.
Daß das technisch kein Problem ist, ist mir klar Meine Frage zielte einzig und allein auf die rechtliche Seite.
tf
 
technofreak schrieb:
Daß das technisch kein Problem ist, ist mir klar Meine Frage zielte einzig und allein auf die rechtliche Seite.
Sorry, habe ich falsch verstanden.
Andererseits überlege ich mir gerade, ob man einen 65-Minuten-Tarif anbieten darf wenn man verpflichtet ist, nach längstens 60 Minuten zu trennen...
 
technofreak schrieb:
@Heiko
also ist es zulässig innerhalb von 3Minuten je 3*65 Minuten = 195 Minuten abzurechen?



Über die rechtliche Frage muss ich noch nachdenken.

Erste Überlegungen:
Der Anbieter muss sicherstellen, dass nach einer ersten Anwahl während der dann laufenden 65 Minuten keine kostenplichte zweite Anwahl erfolgen kann, sondern dass sich der Nutzer, wenn die Verbindung getrennt wird, wieder für die restliche noch verbliebene Zeit wieder ohne neue Kosten einwählen kann.
Er muss also sicherstellen, dass ich die volle "Leistung" auch erhalte.

Das düfte sich bereits aus dem "Vertrag" ergeben, ist das nicht möglich verletzt der Anbieter den "Vertrag".


Falls mir noch mehr einfällt, melde ich mich.
 
Der Jurist schrieb:
Der Anbieter muss sicherstellen, dass nach einer ersten Anwahl während der dann laufenden 65 Minuten
Das Problem ist, das eigentlich keine 65 Minuten laufen können, weil er ja gezwungen ist, nach längstens 60 Minuten zu trennen...
 
Der Jurist schrieb:
technofreak schrieb:
@Heiko
also ist es zulässig innerhalb von 3Minuten je 3*65 Minuten = 195 Minuten abzurechen?



Über die rechtliche Frage muss ich noch nachdenken.

Erste Überlegungen:
Der Anbieter muss sicherstellen, dass nach einer ersten Anwahl während der dann laufenden 65 Minuten keine kostenplichte zweite Anwahl erfolgen kann, sondern dass sich der Nutzer, wenn die Verbindung getrennt wird, wieder für die restliche noch verbliebene Zeit wieder ohne neue Kosten einwählen kann.
Er muss also sicherstellen, dass ich die volle "Leistung" auch erhalte.

Das düfte sich bereits aus dem "Vertrag" ergeben, ist das nicht möglich verletzt der Anbieter den "Vertrag".


Falls mir noch mehr einfällt, melde ich mich.


Also, wenn ich nur 8 Stunden Zuhause in meiner Mietswohnung bin, brauche ich nur ein drittel Miete zahlen? Ich probier das gleich mal meinem Vermieter zu verkaufen. SUPERIDEE. Einmal in die Wurst gebissen - nur den Biss bezahlen.

Gruß Dialtroll
 
Dialtroll schrieb:
Also, wenn ich nur 8 Stunden Zuhause in meiner Mietswohnung bin, brauche ich nur ein drittel Miete zahlen? Ich probier das gleich mal meinem Vermieter zu verkaufen. SUPERIDEE. Einmal in die Wurst gebissen - nur den Biss bezahlen.
Das nicht.
Aber Dein Vermieter darf die Miete nicht zweimal für den Monat verlangen, nur weil Du zwischendurch mal das Haus verlassen hast.
 
Dialtroll schrieb:
Der Jurist schrieb:
technofreak schrieb:
@Heiko
also ist es zulässig innerhalb von 3Minuten je 3*65 Minuten = 195 Minuten abzurechen?



Über die rechtliche Frage muss ich noch nachdenken.

Erste Überlegungen:
Der Anbieter muss sicherstellen, dass nach einer ersten Anwahl während der dann laufenden 65 Minuten keine kostenplichte zweite Anwahl erfolgen kann, sondern dass sich der Nutzer, wenn die Verbindung getrennt wird, wieder für die restliche noch verbliebene Zeit wieder ohne neue Kosten einwählen kann.
Er muss also sicherstellen, dass ich die volle "Leistung" auch erhalte.

Das düfte sich bereits aus dem "Vertrag" ergeben, ist das nicht möglich verletzt der Anbieter den "Vertrag".


Falls mir noch mehr einfällt, melde ich mich.


Also, wenn ich nur 8 Stunden Zuhause in meiner Mietswohnung bin, brauche ich nur ein drittel Miete zahlen? Ich probier das gleich mal meinem Vermieter zu verkaufen. SUPERIDEE. Einmal in die Wurst gebissen - nur den Biss bezahlen.

Gruß Dialtroll


Auch wenn nomen est omen hier überdeutlich macht, mit wem ich es zu tun habe, will ich Dir auf die Sprünge helfen.

Wenn Du eine Wohnung gemietet hast, kannst Du sie den ganzen Tag lang nutzen, also 24 Stunden. Ob Du dies machst oder nicht, ist Deine Sache.
Bei einer Anwahl für 65 Minuten innerhalb von drei Minuten ist das objektiv nicht möglich.


Dialtroll, Deine rechtliche Argumentation erinnert auch an das Beispiel der Inkasso-Unternehmen, die im Vergleich behaupten, wer in einen Bus einsteigt, muss dafür zahlen, dass er mit der Linie fährt.
Dasselbe gelte für Verbindungen. Wer sich einwählt, hat zu zaheln. Frage: Kann er aus der Einwahl auch so einfach aussteigen, wie aus dem Bus.

Aber wenn Du meinst, Du hast die besseren Argumente, dann lasse es auf einen Prozess ankommen. Doch dafür reicht oft der Mut nichtt - was ich angesichts der letzten Urteil auch gut verstehen kann.
 
Heiko schrieb:
Der Jurist schrieb:
Der Anbieter muss sicherstellen, dass nach einer ersten Anwahl während der dann laufenden 65 Minuten
Das Problem ist, das eigentlich keine 65 Minuten laufen können, weil er ja gezwungen ist, nach längstens 60 Minuten zu trennen...



Das mit der Zwangstrennung ist noch nicht so alt. Das Programm dürfte älter sein. Aber auch bei 60 Minuten mit Zwangstrennung bleibt das Problem, dass bei kurzfristier Mehrfach-Einwahl objektiv eine Nutzung nicht möglich ist, selbst wenn man den Dienst nutzten wollte.
 
Dialtroll schrieb:
Also, wenn ich nur 8 Stunden Zuhause in meiner Mietswohnung bin, brauche ich nur ein drittel Miete zahlen? Ich probier das gleich mal meinem Vermieter zu verkaufen. SUPERIDEE. Einmal in die Wurst gebissen - nur den Biss bezahlen.

Gruß Dialtroll

Jau, das schlage ich gleich meinem Vermieter vor. Ich baue eine Stempeluhr in meine Wohnung ein und zahle nur noch Miete, für die Zeit, in der ich in der Wohnung bin.

Nur... dann kommen bestimmt noch weitere Leute in meine Wohnung, da der dann bestimmt auch an andere Vermietet ;)


Man, manche haben aber komische Argumente.
Ich bohr mirn Loch ins Knie und häng dann ein Klavier drann. Dann weiss ich wie schwer die Musik ist.

Aber was mir zu der Wurst einfällt, das ist mir tatsächlich schon passiert. Nur noch besser. Ich biss in eine Wurst und die schmeckte nicht. Der Verkäufer sah das, und ich brauchte die Wurst überhaupt nicht bezahlen. Das war sein Kundenservice, damit ich wiederkomme und dann eben andere Würste kaufe, die mir dann auch schmeckten.

Warum kommen die Dialeranbieter nun nicht selbst auch darauf, das bei 3 Min. nicht die 65 Min. bezahlt werden müssen, da ja da irgendwas dem User nicht gefallen hat und nun der gute Kundendienst den Kunden behalten und nicht verschrecken will und daher auf die nicht erbrachte Leistung auch keine Abrechnung erfolgen lässt?

Tja, das wird dann doch eher nur an dem Abzockgedanken liegen, Kohle für Null Leistung kassieren wollen.
 
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