Bonus.net was sonst

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Anonymous

Ich habe jetzt echt viele Foren durch Forstet. Aber keiner hat hier mal richtig rein geschrieben wie es mit Bonus.net geendet hat.

So ich habe Dezember 03 meine Daten bei Bonus net abgegeben. Bewusst. Ich wurde wie auch andere von den 2 Wochen getäuscht. Damals waren die AGBs nämlich noch ein einem kleinen Feld gestanden. und ganz weit unten stand dann dass man auch einen Vertrag abschließt, dies ist aber nicht rechtens da, VERTRÄGE DIE IN DEN AGBS ODER SONST WO AUF DER INTERNET SEITE NICHT ERSICHTLICH SIND ODER EINEN WEITERN KAUF ODER VERTRAG IN SICH BIRGT; VON ANFANG AN NICHTIG! (Nicht rechtskräftig).

Ich war leider so dumm und habe die erste rechnung 2004 bezahlt, erst viel später kam ich an diese Informationen.

Wie alle von euch habe ich auch gekündigt mehrmals, per Email und per post an die Holländische Firma. keine bestätigung aber auch keine mahnungen mehr klar ich hatte jetzt ja für ein jahr bezahlt. wegen um stellungen der daten kam die nächste rechnung erst am 03.03.2005 bei mir an.

Die letzte Außergriechtliche Mahnung liegt nun auch vor. Als ich das gelesen habe habe ich schnell reagiert. Bei dem Inkasso büro angerufen die weigerung sofort verweigert und um die einleitung des Gerichtlichen Mahverfahrens gebeten. Bei zahlungs verfeigerung muss man nicht mehr mahen sondern kann sofort das Gerichtliche Mahverfahren einleiten lassen.

Gegen dieses Gerichtliche Mahnverfaren (Kosten für Bonus.net 77€), kann innerhalb einer gegeben Frist von 4 Wochen bei dem Landesgericht in Suttgart oder so eingelegt werden.

Nach diesem Einsruch muss Bonus.net seine Forderungen gegenüber dem OLG Stuttgart offen und deutlich darlegen. Dies wird bonus net aber kaum tun, den ihr angeschlagenes Imite ist nicht förderlich für den kommenden prozess. Und so mit wird Bonus net wohl keine anstallten machen das mahnverfahren einzustellen.

Dazu braucht man aber auch keinen Anwalt oder so. Dies kann man alles selbst tun. Nur schnelle reaktionen sind von nöten.

Achja, die 77€ für den Mahnbescheid des OLG müsst ihr nicht bezahlen dies muß Bonus.net von daher werden Sie kaum so weit gehen.

Liebe Grüße Sydney
 
Vorsicht! Dein Postung beinhaltet etwas gefährliches Halbwissen. Auf die Schnelle fällt mir schoin mal auf, dass Du mit Sicherheit auf den gerichtlichen Mahnbescheid abzielst, aber falsche Fristen wiedergibst. Hier sind nicht 4, sondern nur 2 Wochen Zeit für einen Widerspruch.

Dann wage ich mal gewisse Zweifel, dass Du als "Schuldner" dem Gläubiger so ohne Weiteres vorgeben kannst, wann er ins gerichtliche Mahnverfahren eintreten soll. Du kannst es ihm vielleicht vorschlagen und möglicherweise spielt er sogar mit, aber ich sehe da keinen zwingenden Grund für den Gläubiger, darauf einzugehen.

Sicherlich gibt es rechtliche Möglichkeiten, einen Abschluss der Forderungsangelegenheit herbeizuführen. Mir als juristischem Laien fällt da ein Begriff ein wie "negative Feststellungsklage", aber das wäre dann wieder eine Sache, die ohne anwaltliche Unterstützung kaum zu bewerkstelligen wäre.

Im Übrigen haben wir bereits einen recht umfangreichen Thread zum Thema Bonus.net und wir sollten uns durch das Eröffnen neuer Threads zum selben Thema nicht weiter verzetteln. Das führt nur zur Verwirrung. Daher Thread gesperrt. Bitte ggf. in

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=8250

weiter austoben.
 
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