BNetzA macht Faxmailboxnummern teurer, weil Nummern knapp sind

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1&1 muss Fax- und Sprachmailbox-Rufnummern abschalten - teltarif.de News

s.a.
http://forum.computerbetrug.de/plau...stoppt-web-de-vorwahl-01212-a.html#post250567


Zunächst eine ganz normale Meldung:
1&1 muss Fax- und Sprachmailbox-Rufnummern abschalten - teltarif.de News
Mit bemerkenswerter Konsequenz rückt die Bundesnetzagentur den bei Fans von Flatrates beliebten Sprach- und Faxmailboxen mit realer ortsbezogener Festnetznummer zu Leibe.
Die Folge für den Verbraucher:
ährend die Deutsche Telekom in ihren neuesten Festnetz-Tarifen die Vorwahl 032 in ihre Flatrates integriert hat, müssen bei anderen Anbietern noch Minutenpreise um 2,5 bis 6 Cent pro Minute einkalkuliert werden. Vom Handy sieht es schlechter aus. Zwar ist 032 inzwischen in allen vier Netzen erreichbar, derzeit bietet aber kein Mobilfunkanbieter die Vorwahl 032 im Rahmen seiner Flatrates an, die Minutenpreise liegen oft bei 49 Cent, können aber auch höher sein.

Und warum das alles?
Die Bundesnetzagentur begründet ihren Feldzug gegen örtliche Rufnummern ohne Kundenbezug mit der möglichen Rufnummernknappheit und hat daher die Vorwahl 032 für NTR (nichtortsbezogene Teilnehmerrufnummern) definiert.

Das wiederum ist interessant... Denn:

1&1 muss Fax- und Sprachmailbox-Rufnummern abschalten - teltarif.de News

Früher hieß es immer, es ginge bei all diesen Dingen darum, die "ortsnetzfremde Zuteilung von Ortsnetzrufnummern" zu unterbinden.

Wenn nun aber z.B. die Vision Com,munication GmbH aus Düsseldorf eine Münchner Telefonnummer verwendet, um ihre Dienste anzubieten - ist das da keine "ortsnetzfremde Nutzung"?

Das wurde vor einem Jahr auch die BNetzA gefragt:

Es werden aber häufig Ortsnetznummern für Anrufe verwendet (Pings, Gewinnanrufe,...) oder zur Berechnung von Telefonsexabos (zB 089-Nummer von Düsseldorfer Firma). Ist es jetzt erlaubt, als Düsseldorfer Firma ohne Münchner Filiale Münchner Nummern einzusetzen oder nicht? Was ist die Grundlage der (Nicht-)Erlaubnis? Was droht, wenn man es trotzdem macht?
BnetzA schrieb:
Wenn eine Düsseldorfer Firma in Münschen weder einen Netzzugang noch einen Betriebssitz hat, ist die Nutzung nicht zulässig.
(...)
Bei Nichbeachtung wird zunächst die Abschaltung der Nummer angeordnet. Bei systematischer Nichtbeachtung werden zusätzlich den Netzbetreiber die Rufnummern entzogen. Auch dies ist in Abschnitt 3 der Verfügung erläutert.

Die entsprechende Verfügung ist hier:
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/12076.pdf

Warum geht die Bundesnetzagentur eigentlich nicht genauso konsequent gegen die Firma Vision Communication GmbH vor, die doch laut BnetzA eindeutig gegen diese Verfügung verstösst?

Hier ist übrigens genau geregelt, wann die BNetzA bei Verstößen wie einschreitet. Das ist ein Originalzitat, keine Realsatire!!! (Die Anmerkungen sind jedoch satirisch gemeint)

Sollte die Bundesnetzagentur feststellen, dass ein originärer Zuteilungsnehmer den
Ortsnetzbezug systematisch nicht sicherstellt, widerruft sie die originäre Zuteilung für
diejenigen Rufnummerblöcke, innerhalb derer Fälle der Missachtung aufgetreten sind.

[Wenn ein Autofahrer systematisch auf der Autobahn mehr als 100 km über dem Tempolimit fährt, verliert er die Fahrlizenz auf den Autobahnstrecken, auf denen er geblitzt wurde]

Bei originären Zuteilungsnehmern, denen bis zu 1000 RNB zugeteilt sind, stellt die
Bundesnetzagentur die systematische Missachtung des Ortsnetzbezugs dabei fest, wenn
ihr innerhalb der letzten sechs Monate mehr als zehn Fälle bekannt geworden sind.

[Systematisch bedeutet bei einer Jahresfahrleistung bis zu 25.000 km zehnmaliges Geblitztwerden innerhalb der letzten 6 Monate]

Bei originären Zuteilungsnehmern, denen mehr als 1000 RNB zugeteilt sind, stellt die
Bundesnetzagentur die systematische Missachtung des Ortsnetzbezugs fest, wenn die
Anzahl der ihr innerhalb der letzten sechs Monate bekannt gewordenen Fälle die durch
100 geteilte Zahl der zugeteilten RNB übersteigt.

[Wer mehr als 25.000 km fährt, verstößt dann systematisch gegen das Tempolimit, wenn er pro 2.500 km Jahresfahrleistung einmal in den letzten 6 Monaten geblitzt wurde]

Sollte die Bundesnetzagentur nach einem Widerruf erneut feststellen, dass ein originärer
Zuteilungsnehmer den Ortsnetzbezug systematisch nicht sicherstellt, widerruft sie die
originäre Zuteilung aller zugeteilten RNB.

[wenn der Autofahrer danach noch einmal systematisch zu schnell fährt, verliert er die Erlaubnis, auf allen Autobahnen zu fahren]
 
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