Bin leider zu Blöde um die AGB der DTAG zu verstehen. http://www.dtag.de/dtag/agb/dokument/pdf/0,1384,64,00.pdf
Punkt 4: Nutzung durch Dritte
Der Kunde hat auch die Preise zu zahlen, die durch befugte
oder unbefugte Benutzung des Anschlusses durch Dritte entstanden
sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat.
Im meinem Fall hat sich ein Dialer ohne meinem Wissen auf dem Computer installiert
und sofort eine DFÜ Verbindung aufgebaut. Meines Erachtens liegt hier eine unbefugte Benutzung des Anschlusses durch Dritte vor. Aber was bedeutet diese Einschränkung „wenn und soweit er die Nutzung zu vertreten hat.“ ???
Bin ich etwa dafür verantwortlich dass sich ein Dialer, nicht wissentlich und willentlich, meinen Telefonanschluss benutzt? Besteht eine Forderung der Telekom zu Recht?
Mit freundlichem Gruß
Veruschka
Ach ja, eine Frage an den Juristen.
Was bedeutet: Ceterum censeo, coniunctio faciendam rem delendam esse
Punkt 4: Nutzung durch Dritte
Der Kunde hat auch die Preise zu zahlen, die durch befugte
oder unbefugte Benutzung des Anschlusses durch Dritte entstanden
sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat.
Im meinem Fall hat sich ein Dialer ohne meinem Wissen auf dem Computer installiert
und sofort eine DFÜ Verbindung aufgebaut. Meines Erachtens liegt hier eine unbefugte Benutzung des Anschlusses durch Dritte vor. Aber was bedeutet diese Einschränkung „wenn und soweit er die Nutzung zu vertreten hat.“ ???
Bin ich etwa dafür verantwortlich dass sich ein Dialer, nicht wissentlich und willentlich, meinen Telefonanschluss benutzt? Besteht eine Forderung der Telekom zu Recht?
Mit freundlichem Gruß
Veruschka
Ach ja, eine Frage an den Juristen.
Was bedeutet: Ceterum censeo, coniunctio faciendam rem delendam esse