A
Anonymous
Mein Fall ist unter Dialerschutz.de gespeichert.
Hallo,
ich bin Dialeropfer und habe jetzt den ersten Brief des Telekom-Rechtsanwalts bekommen. Habe leider selbst keinen Rechtsschutz und keinen Rechtsanwalt.
In meinem Antwortbrief habe ich §43a TKG aufgeführt. Jeder Verbraucher har das Recht v.d. Regulierungsbehörde Name u. Anschrift des Anbieters von 0190-Nr. zu erfahren. Die Behörde soll diese Auskunft binnen zehn Tagen geben. Wer eine 0190-Nr. weitergegeben oder vermietet hat, muss gegenüber dem Netzbetreiber binnen 5 Tagen mittteilen, an wen dies geschehen ist.
Hinweis auf Urteil vom 25.09.2002 Az.: 92 C 1440/02: "Der Kunde, der von der Telefongesellschaft auf Zahlung von 0190-Gebühren in Anspruch genommen wird, ein Leistungsverweigerungsrecht hat, solange die Telefongesellschaft nicht den Inhaber der 0190-Nr. bekannt gibt"
Dies ist bis heute nicht geschehen.
U.a. sende ich dem Anwalt Kopien des dereits erfolgten Schriftverkehrs, im dem ich "hilfsweise die geschlossenen Verträge wegen arglistiger Täuschung anfechte. Daneben widerrufe ich die geschlossenen Verträge nach den maßgeblichen Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst hilfsweise erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärung"
So, jetzt bin ich mit meinem Latein am Ende.
Hat jemand bereits Erfahrungen wie weiter vorzugehen ist?
Habe noch keine Anzeige bei der Polizei gemacht! Ist das sinnvoll? und notwendig? Habe auch noch keinen Schriftverkehr mit IN-telegence GmbH &Co.KG
Gruß
rotekatze
Hallo,
ich bin Dialeropfer und habe jetzt den ersten Brief des Telekom-Rechtsanwalts bekommen. Habe leider selbst keinen Rechtsschutz und keinen Rechtsanwalt.
In meinem Antwortbrief habe ich §43a TKG aufgeführt. Jeder Verbraucher har das Recht v.d. Regulierungsbehörde Name u. Anschrift des Anbieters von 0190-Nr. zu erfahren. Die Behörde soll diese Auskunft binnen zehn Tagen geben. Wer eine 0190-Nr. weitergegeben oder vermietet hat, muss gegenüber dem Netzbetreiber binnen 5 Tagen mittteilen, an wen dies geschehen ist.
Hinweis auf Urteil vom 25.09.2002 Az.: 92 C 1440/02: "Der Kunde, der von der Telefongesellschaft auf Zahlung von 0190-Gebühren in Anspruch genommen wird, ein Leistungsverweigerungsrecht hat, solange die Telefongesellschaft nicht den Inhaber der 0190-Nr. bekannt gibt"
Dies ist bis heute nicht geschehen.
U.a. sende ich dem Anwalt Kopien des dereits erfolgten Schriftverkehrs, im dem ich "hilfsweise die geschlossenen Verträge wegen arglistiger Täuschung anfechte. Daneben widerrufe ich die geschlossenen Verträge nach den maßgeblichen Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst hilfsweise erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärung"
So, jetzt bin ich mit meinem Latein am Ende.
Hat jemand bereits Erfahrungen wie weiter vorzugehen ist?
Habe noch keine Anzeige bei der Polizei gemacht! Ist das sinnvoll? und notwendig? Habe auch noch keinen Schriftverkehr mit IN-telegence GmbH &Co.KG
Gruß
rotekatze