Bin Dialeropfer, erster Rechtsanwaltbrief der Telekom

A

Anonymous

Mein Fall ist unter Dialerschutz.de gespeichert.

Hallo,

ich bin Dialeropfer und habe jetzt den ersten Brief des Telekom-Rechtsanwalts bekommen. Habe leider selbst keinen Rechtsschutz und keinen Rechtsanwalt.

In meinem Antwortbrief habe ich §43a TKG aufgeführt. Jeder Verbraucher har das Recht v.d. Regulierungsbehörde Name u. Anschrift des Anbieters von 0190-Nr. zu erfahren. Die Behörde soll diese Auskunft binnen zehn Tagen geben. Wer eine 0190-Nr. weitergegeben oder vermietet hat, muss gegenüber dem Netzbetreiber binnen 5 Tagen mittteilen, an wen dies geschehen ist.

Hinweis auf Urteil vom 25.09.2002 Az.: 92 C 1440/02: "Der Kunde, der von der Telefongesellschaft auf Zahlung von 0190-Gebühren in Anspruch genommen wird, ein Leistungsverweigerungsrecht hat, solange die Telefongesellschaft nicht den Inhaber der 0190-Nr. bekannt gibt"
Dies ist bis heute nicht geschehen.

U.a. sende ich dem Anwalt Kopien des dereits erfolgten Schriftverkehrs, im dem ich "hilfsweise die geschlossenen Verträge wegen arglistiger Täuschung anfechte. Daneben widerrufe ich die geschlossenen Verträge nach den maßgeblichen Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst hilfsweise erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärung"

So, jetzt bin ich mit meinem Latein am Ende.

Hat jemand bereits Erfahrungen wie weiter vorzugehen ist?
Habe noch keine Anzeige bei der Polizei gemacht! Ist das sinnvoll? und notwendig? Habe auch noch keinen Schriftverkehr mit IN-telegence GmbH &Co.KG

Gruß
rotekatze
 
Ein Anfang wäre gewesen, ins thematisch richtige Forum zu posten. Ich habe das mal korrigiert und jetzt steht einer Diskussion nichts mehr im Wege...
 
@rotekatze1:

Ich denke, Du hast bisher alles richtig gemacht. Ich habe mir eben mal Deinen Thread auf Dialerschutz angeschaut:

Du musst Dir im Klaren darüber sein, dass die anwaltliche Vertretung der Telekom kein Interesse an einer neutralen Bewertung des Sachverhalts hat. Klar ist doch, dass die versuchen, die Forderung weitestgehend als berechtigt darzustellen. Wenn Du jetzt von Magengeschwüren schreibst, haben die schon mal gute Arbeit geleistet.
Solange die Telekom sich weigert, die Verbindungsdaten rauszurücken, solltest Du auf keinen Fall zahlen, weil Sie unverzichtbarer Bestandteil zur Begründung der Forderung wären. Von daher hat das Anwaltsschreiben zwar Eindruck bei Dir hinterlassen (was ja von der Telekom gewünscht ist), aber es hat keinen höheren Stellenwert als ein Schreiben der Telekom oder eines Inkassounternehmens. Das zitierte BGH-Urteil vom 22.11.2001 solltest Du Dir auch mal anschauen, weil es von der Problematik ziemlich weit entfernt ist. In dem Sachverhalt ging es um Telefonsex bei wissentlichen Einwahlen.

Aus der Urteilsbegründung:
Aufgrund der glaubhaften Zeugenaussage des Vaters der Beklagten stehe fest, daß er unter Benutzung des Mobilfunktelefonanschlusses der Beklagten die in Rechnung gestellten 0190-Sondernummer-Verbindungen in Anspruch genommen habe.

Von einer bewussten Einwahl kann bei fast allen Dialergeschädigten ja keine Rede sein.

Was die Inanspruchnahme eines Anwalts letztendlich kosten würde, kannst Du nur im Beratungsgespräch erfahren.

Wann es Sinn macht, sich ernsthaft um einen Anwalt zu kümmern, darüber gehen die Meinungen wohl auseinander. Hier im Forum wurde sogar von Schreiben berichtet, in denen die Anwälte der Gegenseite sich nicht entblödeten auch noch nach einem widersprochenen Mahnbescheid die Geschädigten anzuschreiben und eine Rücknahme des Widerspruchs zu fordern. Damit stellt sich die Frage, ob bereits der Mahnbescheid zum Anwalt getragen werden sollte, weil er kein sicheres Indiz mehr dafür ist, ob die Gegenseite wirklich vor Gericht möchte.

Zum Mahnbescheid selbst: Der kommt vom zuständigen Amtsgericht und dem kannst Du mit einem Kreuzchen und einer Unterschrift auf dem beigefügten Formblatt widersprechen, ohne den Widerspruch begründen zu müssen. Ich denke, das kann man noch alleine machen und erst wenn die Klagebegründung der Gegenseite vom Amtsgericht hereinflattert, wird der Gang zum Anwalt wirklich unvermeidbar...
 
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