Ebay-Kunden müssen nicht dafür einstehen, wenn ein Dritter unter ihrem Namen Angebote ins Internet stellt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
BGH-Urteil: Ebay-Kunden haften nicht für Missbrauch ihres Kontos: computerbetrug.de und dialerschutz.de
BGH-Urteil: Ebay-Kunden haften nicht für Missbrauch ihres Kontos: computerbetrug.de und dialerschutz.de