Betreiber von Internetseiten haften unter bestimmten Umständen für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Zu verhandeln hatten die Karlsruher Richter einen Rechtsstreit zwischen den Rezepte-Portalen chefkoch.de und marions-kochbuch.de. Letztere hatten in den vergangenen Jahren immer wieder für Schlagzeilen gesorgt, weil sie Blogger, Forenbetreiber und Webseiteninhaber reihenweise kostenpflichtig abmahnen ließen, sobald ihre - suchmaschinenoptimiert aufbereiteten - Fotos von Essen oder Getränken anderswo ohne Genehmigung verwendet wurden.
Weiter:
BGH: Seitenbetreiber haften unter Umständen für fremde Inhalte: computerbetrug.de und dialerschutz.de
Zu verhandeln hatten die Karlsruher Richter einen Rechtsstreit zwischen den Rezepte-Portalen chefkoch.de und marions-kochbuch.de. Letztere hatten in den vergangenen Jahren immer wieder für Schlagzeilen gesorgt, weil sie Blogger, Forenbetreiber und Webseiteninhaber reihenweise kostenpflichtig abmahnen ließen, sobald ihre - suchmaschinenoptimiert aufbereiteten - Fotos von Essen oder Getränken anderswo ohne Genehmigung verwendet wurden.
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