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http://www.nordbayern.de/dpa_catch1.asp?kat=8053&man=3#BGHl schrieb:BGH gewährt Verbrauchern Widerrufsrecht bei eBay-Auktionen
Karlsruhe (dpa) - Verbraucher haben bei Versteigerungen des Internetauktionshauses eBay ein Widerrufsrecht. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs können ersteigerte Artikel binnen 14 Tagen ohne Begründung zurückgegeben werden, wenn diese von einem gewerblichen Anbieter stammen. Ein Kauf bei einem Unternehmer über das Internet sei ein «Fernabsatzvertrag». Dieser könne aus Gründen des Verbraucherschutzes rückgängig gemacht werden.
03.11.2004 10:46 MEZ
Hier die Pressemitteilung des BGH.