BGH gewährt Verbrauchern Widerrufsrecht bei eBay-Auktionen

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http://www.nordbayern.de/dpa_catch1.asp?kat=8053&man=3#BGHl schrieb:
BGH gewährt Verbrauchern Widerrufsrecht bei eBay-Auktionen
Karlsruhe (dpa) - Verbraucher haben bei Versteigerungen des Internetauktionshauses eBay ein Widerrufsrecht. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs können ersteigerte Artikel binnen 14 Tagen ohne Begründung zurückgegeben werden, wenn diese von einem gewerblichen Anbieter stammen. Ein Kauf bei einem Unternehmer über das Internet sei ein «Fernabsatzvertrag». Dieser könne aus Gründen des Verbraucherschutzes rückgängig gemacht werden.
03.11.2004 10:46 MEZ

Hier die Pressemitteilung des BGH.
 
Das "Bahnbrechende" an dem Urteil ist die Einsortierung von ebay-Verträgen in unser Rechtssystem:

BGH-Pressemitteilung schrieb:
Diese Voraussetzung hat der Bundesgerichtshof hinsichtlich der Internet-Auktion von eBay mit der Begründung verneint, hier liege aufgrund der rechtlichen Ausgestaltung des Vertragsschlusses nicht die Form der Versteigerung vor, die in § 156 BGB geregelt sei und damit unter die Ausschlussregelung des § 312 d Abs. 4 Nr. 5 BGB falle.

Gemäß § 156 Satz 1 BGB kommt bei einer Versteigerung der Vertrag erst durch den Zuschlag des Versteigerers zustande. An einem solchen Zuschlag fehlte es bei der vorliegenden Internet-Auktion von eBay. Der Vertrag kam hier durch ein verbindliches Verkaufsangebot des Klägers und die Annahme dieses Angebots durch das Höchstgebot des Beklagten - also nicht durch einen Zuschlag nach § 156 BGB - zustande.
ebay-Verträge sind also "ganz normale" Kaufverträge, keine Versteigerungen im Rechtssinn.
 
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