Ja ich habe es mit sehr viel Zeit (4 Jahre Kampf) und Aufwand (über 50 eMails+Briefe) wahr gemacht.
Vor 4 Jahren hatte Congstar für 9,90€ eine HandyPrepaid-Karte angeboten mit 5€ Startguthaben und kostenloser eBay-Internetverbindung.
Leider war an meinem internetfähigen Handy keine nutzbare Einrichtung möglichen. Nach Reklamation und Einrichtungsbeschreibung zum passenden
Handy war es auch nichts möglich. Es wurde empfohlen die 0900-Service-Nr. anzurufen. Das fand ich als Witz und lehnte ab, da die Kosten höher
geworden wären als der Kartenerwerb selbst. Außerdem kann man von einem Anbieter erwarten, dass seine Beschreibungen stimmen und getestet sind, ggfs. er es
dann kostenlos richtig stellt. Auch mit einem 2.Handy ohne Erfolg. Nach längerer Zeit wollte ich es nicht mehr hinnehmen und verlangt mein
Geld zurück. Nun versuchte man mich einzuschüchtern. Das Startguthaben wurde "geschenktes Guthaben genannt". Da nicht rechtzeitig aufgeladen
wurde hat man mir per SMS gekündigt und verlangt mein Handy hätte immer empfangsbereit zu sein. Trotz allen Ablehnungen hatte ich noch angeboten nur das Guthaben
zurück zu zahlen, was nicht verfallen darf (Gerichtbeschlüsse). Kein Entgegenkommen und im letzten Brief lehnte man jegliche Stellungnahme und Antworten ab.
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur verwies auf Zivilrecht. So zwang ich zu einem Gerichtsverfahren und musste nun bis nach Köln
zum Amtsgericht (Vorladung). Das Anwaltsbüro von Congstar versuchte ebenfalls mich mit Formulierungen in die Knie zu zwingen.
Dann aber hatte der Richter die Gegenseite aufgeklärt und alle Anschuldigungen verworfen. Im Gegenteil warf man
nun dem Unternehmen die 10.000 fache ungerechtfertigte Bereicherung vor und erklärte die AGB in einigen Punkten für nicht gesetzeskonform.
Jetzt hat Congstar nicht nur 9,90€ zu zahlen gehabt, sondern alle Kosten (Gericht- Anwalt- und Fahrtkosten) zu tragen. Natürlich haben sie es bei anderen schon
ungerechtfertigt vereinnahmt.
Mir zeigt es nun, dass man sich nicht einschüchtern lassen darf und der Arroganz und Hochnäsigkeit kontern muss. Bei gutgemeinten Versuchen, eine
außergerichtliche Einigung herbeizuführen, ist man der Dumme und verplempert nur Zeit.
Falls jemand auch mal Probleme mit einem Nichtfunktionieren, Guthabenabweisung hat, gebe ich gern das Aktenzeichen bekannt.
Die Unternehmen sollten merken, dass sie uns Verbraucher nicht verblöden dürfen und mit Respekt zu begegnen haben. Auch wenn es ein Tochterunternehmen der Deutschen Telekom ist.