Bundesgerichtshof entscheidet ueber 0190-Klingelton-Werbung
Der Bundesgerichtshof entscheidet am heutigen Donnerstag darüber, ob und wie in Jugendzeitschriften für Klingeltöne über teure Premium-Nummern geworben werden darf. Der Verbraucherzentrale Bundesverband, der seit gut fünf Jahren gegen Angebote dieser Art vorgeht, hofft auf ein richtungsweisendes Urteil in Sachen 0190 und 0900-Nummern.
Das beklagte Unternehmen Ina Germany vertrieb an Endverbraucher Klingeltöne, Logos, SMS-Bilder und Ähnliches, die diese sich mit dem Anruf einer kostenpflichtigen 0190-Nummer zum Preis von 1,86 Euro pro Minute auf ihr Handy laden konnten. Dafür warb die Firma unter anderem in der Zeitschrift „BRAVO Girl“. Die Verbraucherschützer hatten diese Form der Werbung gegenüber Jugendlichen als wettbewerbswidrig beanstandet und die Ina Germany auf Unterlassung in Anspruch genommen.
Seitdem zieht sich der Streit durch die Instanzen. Sowohl das Landgericht Hamburg (Az. 312 0 845/01) als auch das hanseatische Oberlandesgericht (Az. 5 U 97/02) gaben dabei den Verbraucherschützern Recht. Die Werbung verstoße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), da sie die Unerfahrenheit der Kinder und Jugendlichen im Wettbewerb in unlauterer Weise ausnutze. Die Werbung richte sich überwiegend an Kinder und Jugendliche. Denn bei „BRAVO Girl“ handele es sich um eine Jugendzeitschrift, deren Leserschaft zu mehr als 50 Prozent aus Jugendlichen bestehe. Die beworbenen Telefonmehrwertdienstleistungen würden für Minderjährige Gefahren mit sich bringen, die bei der Bestellung anderer Produkte und Dienstleistungen nicht aufträten, meinten die Richter. Dies gelte insbesondere mit Blick auf die Abhängigkeit des Endpreises von der vorher nicht bekannten Dauer des Ladevorgangs und das Bekanntwerden des Endpreises erst mit Zugang der Telefonrechnung.
Ob der Bundesgerichtshof ähnlicher Meinung ist, wird sich in der heutigen Verhandlung (I ZR 125/03) zeigen. Spannend wird dabei die Frage sein, ob und wie sich das Urteil auf die heutigen Zahlungsformen für derartige Dienste auswirken wird. Die 0190-Nummern wurden Anfang des Jahres abgeschaltet und damit vollständig durch die 0900-Nummern ersetzt. Zudem läuft der Vertrieb von Handylogos, Klingeltönen und Handyspielen heutzutage auch über Premium-SMS.
http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=350
cu,
Sascha
Der Bundesgerichtshof entscheidet am heutigen Donnerstag darüber, ob und wie in Jugendzeitschriften für Klingeltöne über teure Premium-Nummern geworben werden darf. Der Verbraucherzentrale Bundesverband, der seit gut fünf Jahren gegen Angebote dieser Art vorgeht, hofft auf ein richtungsweisendes Urteil in Sachen 0190 und 0900-Nummern.
Das beklagte Unternehmen Ina Germany vertrieb an Endverbraucher Klingeltöne, Logos, SMS-Bilder und Ähnliches, die diese sich mit dem Anruf einer kostenpflichtigen 0190-Nummer zum Preis von 1,86 Euro pro Minute auf ihr Handy laden konnten. Dafür warb die Firma unter anderem in der Zeitschrift „BRAVO Girl“. Die Verbraucherschützer hatten diese Form der Werbung gegenüber Jugendlichen als wettbewerbswidrig beanstandet und die Ina Germany auf Unterlassung in Anspruch genommen.
Seitdem zieht sich der Streit durch die Instanzen. Sowohl das Landgericht Hamburg (Az. 312 0 845/01) als auch das hanseatische Oberlandesgericht (Az. 5 U 97/02) gaben dabei den Verbraucherschützern Recht. Die Werbung verstoße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), da sie die Unerfahrenheit der Kinder und Jugendlichen im Wettbewerb in unlauterer Weise ausnutze. Die Werbung richte sich überwiegend an Kinder und Jugendliche. Denn bei „BRAVO Girl“ handele es sich um eine Jugendzeitschrift, deren Leserschaft zu mehr als 50 Prozent aus Jugendlichen bestehe. Die beworbenen Telefonmehrwertdienstleistungen würden für Minderjährige Gefahren mit sich bringen, die bei der Bestellung anderer Produkte und Dienstleistungen nicht aufträten, meinten die Richter. Dies gelte insbesondere mit Blick auf die Abhängigkeit des Endpreises von der vorher nicht bekannten Dauer des Ladevorgangs und das Bekanntwerden des Endpreises erst mit Zugang der Telefonrechnung.
Ob der Bundesgerichtshof ähnlicher Meinung ist, wird sich in der heutigen Verhandlung (I ZR 125/03) zeigen. Spannend wird dabei die Frage sein, ob und wie sich das Urteil auf die heutigen Zahlungsformen für derartige Dienste auswirken wird. Die 0190-Nummern wurden Anfang des Jahres abgeschaltet und damit vollständig durch die 0900-Nummern ersetzt. Zudem läuft der Vertrieb von Handylogos, Klingeltönen und Handyspielen heutzutage auch über Premium-SMS.
http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=350
cu,
Sascha