BGH: Auf Privatparkplatz darf abgeschleppt werden

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Bundesgerichtshof: Wer abgeschleppt wird, zahlt - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama
BGH: Auf Privatparkplatz darf abgeschleppt werden | tagesschau.de
"Selbsthilferecht" gegen "verbotene Eigenmacht"

Wer mit seinem Auto unberechtigt auf einem Privatparkplatz parkt, muss die Abschleppkosten bezahlen. Das gilt sogar für leere Supermarktparkplätze. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und damit die Klage eines Mannes aus Magdeburg zurückgewiesen. Der Fußball-Fan hatte im April 2007 sein Auto auf dem Kundenparkplatz eines Einkaufszentrums abgestellt, jedoch nur Zigaretten gekauft und war dann ins benachbarte Fußballstadion gegangen.
 
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