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Hallo,


ich bin wg. eines kostenverursachenden Dialers, der sich ohne mein Wissen eingewählt hat und ca. 25 Euro Gebühren verursachte, zur Verbaucherzentrale gegangen. Dort wurde mir u.a. gesagt, dass der Netzbetreiber, sprich Deutsche Telekom, mir nachweisen muss, dass ich den Dialer bewusst genutzt habe, d.h. mich bewusst für die Einwahl mit dem Dialer entschieden habe. Da das nachzuweisen ziemlich schwer ist, wären meine Chancen - selbst vor Gericht - ziemlich gut.


Hat jemand schon Erfahrung, ob das sich wirklich so verhält?


Vielen Dank.


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