A
Anonymous
Hallo,
auf meiner Juli-Telekom-Rechnung hatte ich zwei Verbindungen zu sog. "Auskunftdiensten" mit den Nummern 11839 und 11814 die zusammen ca. 35€ kosten sollen.
Ich bin mir aber sicher, dass diese Nummern nicht gewählt wurden.
Merkwürdig ist , dass lt. Rechnung eine Verbindung zu einer 0190-8656165 bestand, die sich zeitlich mit einer der Verbindungen zu den Auskunftdiensten überschneidet (aber nicht deckt)., was bei einem analogen Anschluss offenbar unmöglich ist.
Aufgrund dieser Argumentation hat die dtms Ihre Forderung bezüglich der 0190-Nummer zurückgezogen.
nexnet / Intrium Inkasso nervt jetzt aber wegen der Bezahlung der Verbindungen zu 11839 und 11814.
Gibt es zu solchen Fällen schon Rechtsurteile?
Wer hat ähnbliche Erfahruingen gemacht?
Kann sich nexnet / Intrium Inkasso auf einen offensichtlich falschen Einzelverbindungsnachweis berufen?
Gruß
Gerd
auf meiner Juli-Telekom-Rechnung hatte ich zwei Verbindungen zu sog. "Auskunftdiensten" mit den Nummern 11839 und 11814 die zusammen ca. 35€ kosten sollen.
Ich bin mir aber sicher, dass diese Nummern nicht gewählt wurden.
Merkwürdig ist , dass lt. Rechnung eine Verbindung zu einer 0190-8656165 bestand, die sich zeitlich mit einer der Verbindungen zu den Auskunftdiensten überschneidet (aber nicht deckt)., was bei einem analogen Anschluss offenbar unmöglich ist.
Aufgrund dieser Argumentation hat die dtms Ihre Forderung bezüglich der 0190-Nummer zurückgezogen.
nexnet / Intrium Inkasso nervt jetzt aber wegen der Bezahlung der Verbindungen zu 11839 und 11814.
Gibt es zu solchen Fällen schon Rechtsurteile?
Wer hat ähnbliche Erfahruingen gemacht?
Kann sich nexnet / Intrium Inkasso auf einen offensichtlich falschen Einzelverbindungsnachweis berufen?
Gruß
Gerd