Bestandskraft, Rechtskraft und Wirksamkeit

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Der Jurist

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Da die Begriffe immer wieder durch einandergeworfen werden:

Einige juristische Definitionen.

Bestandskräftig ist ein Bescheid, wenn er unanfechtbar geworden ist, weil innerhalb der Widerspruchsfrist kein Widerspruch eingelegt worden ist bzw. ein eingelegter Widerspruch zurückgenommen wurde oder der Verzicht auf den Widerspruch erklärt wurde..

Rechtskräftig meint das Gleiche bezieht sich immer auf ein Urteil eines Gerichts, also die Frist für Rechtsmittel (Berufung, Revison) verstrichen oder nicht möglich bzw. eingelegt und dann zurückgenommen oder wenn der Verzicht auf Rechtsmittel erklärt wurde..

Davon zu unterscheiden ist die Wirksamkeit. Ein Bescheid ist wirksam, wenn er erlassen ist. Er kann durch Widerspruch angefochten bzw. wenn die Behörde dem Widerspruch nicht abhilft, durch Urteil beseitigt werden, falls er rechtswidrig war. Bis zum aufhebenden Widerspruch bescheid bzw. Urteil ist er wirksam.

Diese juristische Situation ist dann gegeben, wenn die RegTP die Registrierung zurücknimmt:
Dann ist die Aufhebung der Registrierung wirksam, aber noch nicht bestandskäftig.
Erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist kann der Rücknahmenbescheid in Bestandskraft erwachsen.
Wird er angefochten, ist das Widerspruchsverfahren abzuwarten.
Wird gegen den ablehnenden Widerspruchsbescheid Klage erhoben, dass ist der Ausgang des Gerichtsverfahrens maßgebend.
Sind alle Rechtsmittel fruchtlos ausgeschöpft, dann werden die ablehnende Urteil rechtskräftig und der Bescheid ist bestandskräftig.
 
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