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Unter http://www.r-gespraecheundrecht.de/urteile/Landgericht_Flensburg_20050916.html
kann man das für Verbraucher positive Urteil des LG Flensburg zum Thema
R-Gespräche abrufen.
Landgericht Flensburg
Urteil v. 16.09.2005 - Az.: 7 S 18/05
Leitsatz:
1. Hat der Anschluss-Inhaber alles ihm Mögliche getan, um erhöhte Gebühren durch seine Kinder zu vermeiden (insb. 0190-Rufnummern sperren lassen), so ist er nicht zur Zahlung von R-Gesprächen verpflichtet.
2. Dies gilt insbesondere deswegen, weil die erhöhte Kostengefahr durch R-Gespräche in der Öffentlichkeit noch nicht hinreichend bekannt ist.
3. Die Eltern haften nicht nach den Prinzipien der Anscheins- oder Duldungsvollmacht für R-Gespräche ihrer minderjährigen Kinder.
Anmerkung: Das Urteil der Vorinstanz, AG Schleswig, Urteil v. 11.01.2005 - Az.: 2 C 122/04, ist hier online abrufbar.
http://www.r-gespraecheundrecht.de/urteile/Amtsgericht_Schleswig_20050111.html
kann man das für Verbraucher positive Urteil des LG Flensburg zum Thema
R-Gespräche abrufen.
Landgericht Flensburg
Urteil v. 16.09.2005 - Az.: 7 S 18/05
Leitsatz:
1. Hat der Anschluss-Inhaber alles ihm Mögliche getan, um erhöhte Gebühren durch seine Kinder zu vermeiden (insb. 0190-Rufnummern sperren lassen), so ist er nicht zur Zahlung von R-Gesprächen verpflichtet.
2. Dies gilt insbesondere deswegen, weil die erhöhte Kostengefahr durch R-Gespräche in der Öffentlichkeit noch nicht hinreichend bekannt ist.
3. Die Eltern haften nicht nach den Prinzipien der Anscheins- oder Duldungsvollmacht für R-Gespräche ihrer minderjährigen Kinder.
Anmerkung: Das Urteil der Vorinstanz, AG Schleswig, Urteil v. 11.01.2005 - Az.: 2 C 122/04, ist hier online abrufbar.
http://www.r-gespraecheundrecht.de/urteile/Amtsgericht_Schleswig_20050111.html