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Anonymous
Unter http://www.suedostbayerische-rundschau.de/lokal/text.php3?satz=5619
findet sich ein sehr interessanter Artikel über ein Urteil des Amtsgerichtes Laufen.
Eine solche Rechtsprechung sollte ruhig fortgesetzt werden; am besten noch strenger. Vielleicht hätte das ja eine abschreckende Wirkung.
findet sich ein sehr interessanter Artikel über ein Urteil des Amtsgerichtes Laufen.
Eine solche Rechtsprechung sollte ruhig fortgesetzt werden; am besten noch strenger. Vielleicht hätte das ja eine abschreckende Wirkung.
Südostbayerische Rundschau schrieb:Laufen: Smarter Österreicher auf
Abwegen
30.09.2003
Laufen. Eine zündende Idee, wie man mittels einer 0190-er Nummer in
kürzester Zeit viel Geld verdienen kann, hatte ein 27-jähriger
Versicherungskaufmann aus Österreich. Die Quittung dafür bekam er
gestern Vormittag: Das Schöffengericht am Amtsgericht Laufen
verurteilte ihn wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 12.500 Euro und
zu einem Jahr Haft, ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung.
Vom 2. bis 6. September letzten Jahres richtete der in Österreich mehrmals
wegen Betrugs vorbestrafte Martin W. mit einer ebenso einfachen wie
raffinierten Methode nicht weniger als 13.600 Euro Schaden an: Von
einem Zimmer aus, das er in der Bad Reichenhaller Rosengasse angemietet
hatte, versandte er an Hotels in ganz Deutschland, deren Adressen er en
gros gekauft hatte, rund 16.000 Faxe, in denen er um eine Auskunft über
die Übernachtungspreise für sich und seine Freundin bat. Der Clou lag
darin, dass die von ihm angegebene Faxadresse, an welche die Angebote
geschickt werden sollten, eine versteckte 0190-er Nummer enthielt. Diese
Nummer hatte er bei der Firma DTMS angemietet.
Dafür kassierte DTMS völlig legal 8 Euro pro Minute, wovon sie jeweils
6,11 Euro an Martin W. überwies. Binnen vier Tagen erhielt dieser nicht
weniger als 1.200 Antworten, die billigste davon kostete mindestens acht
Euro Gebühren. Hotels, die in der Hoffnung auf eine gutes Geschäft
ausführliche Informationen beilegten, bezahlten entsprechend mehr. Die
höchsten Einzelkosten beliefen sich auf 144 Euro.
Während die Computeranlage des EDV-versierten Österreichers noch vom
ansonsten leerstehenden Bad Reichenhaller Zimmer aus die unlauteren
Faxe verschickte, liefen bereits aus allen Teilen Deutschlands Strafanzeigen
bei der Staatsanwaltschaft Traunstein ein - von angefaxten Hotels, die,
anders als ihre geprellten Mitbewerber, die unlautere Absicht erkannt
hatten.
Die Verhandlung gestern Vormittag am Amtsgericht Laufen verlief aus
Sicht des Staatsanwaltes und des Gerichtes nicht unproblematisch:
Verteidiger Krause machte geltend, dass ein Betrug in den einzelnen Fällen
nicht nachgewiesen sei, denn es hätte ja gut sein können, dass die Hotels
die, wenn auch sehr klein geschriebenen, Faxkosten am unteren Briefrand
gesehen und trotzdem geantwortet hätten. In einem solchen Fall aber könne
von Betrug nicht die Rede sein. Krause: "Das ist völlig offen, da müssten
wir alle einzeln fragen!"
In einer kurzen Verhandlungspause einigten sich Krause und Staatsanwalt
Tobias Windhorst "aus Gründen der Prozessökonomie" (Krause) darauf,
dass die Verteidigung auf die Ladung und Einvernahme von 1.263 Zeugen
verzichten wolle, wenn das Gericht im Gegenzug vom Verhängen einer
Gefängnisstrafe Abstand nähme. Krause berief sich dabei auf den für den
Angeklagten vorteilhaften Umstand, dass es sich hier um juristisches
Neuland handle, und machte deutlich: "Wenn man bösartig wäre, könnte
man sogar so weit gehen und auf Freispruch plädieren!"
Das Gericht unter Vorsitz von Richter Thomas Hippler verhängte
schließlich das von Verteidigung und Anklage ausgehandelte Strafmaß: Ein
Jahr Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung, eine
Geldstrafe von 250 Tagessätzen à 50 Euro und die Übernahme der
Prozesskosten durch den Angeklagten.
Während sich Staatsanwalt Tobias Windhorst nur "mit gewissen
Magenschmerzen" auf den Handel einließ, meinte Krause mit sichtlichem
Genuss, das Ganze sei "eine saubere Sache!" Sein Mandant habe ein
umfassendes Geständnis abgelegt und in seiner, Krauses, Kanzlei überdies
11.000 Euro hinterlegt, damit man auf eventuelle
Wiedergutmachungsansprüche umgehend reagieren könne.
Nach drei Monaten Untersuchungshaft konnte der Angeklagte, der schon
im Gerichtssaal ein tränenreiches Wiedersehen mit seiner attraktiven
Lebensgefährtin feierte, das Justizgebäude als freier Mann verlassen.
Wie bei einem Gespräch der Südostbayerischen Rundschau mit Tobias
Windhorst deutlich wurde, hat der smarte Österreicher, der in Zukunft als
ehrlicher Versicherungsvertreter tätig werden will, nur einen einzigen,
allerdings entscheidenden Fehler begangen: Er war seinen krummen
Geschäften ausgerechnet im Zuständigskeitsbereich des Amtsgerichtes
Laufen nachgegangen. In Hessen hätte er beste Chancen gehabt, dass die
Angelegenheit gar nicht zur Verhandlung zugelassen worden wäre. rgz