Bericht über Urteil AG Laufen

A

Anonymous

Unter http://www.suedostbayerische-rundschau.de/lokal/text.php3?satz=5619

findet sich ein sehr interessanter Artikel über ein Urteil des Amtsgerichtes Laufen.
Eine solche Rechtsprechung sollte ruhig fortgesetzt werden; am besten noch strenger. Vielleicht hätte das ja eine abschreckende Wirkung.
Südostbayerische Rundschau schrieb:
Laufen: Smarter Österreicher auf
Abwegen
30.09.2003

Laufen. Eine zündende Idee, wie man mittels einer 0190-er Nummer in
kürzester Zeit viel Geld verdienen kann, hatte ein 27-jähriger
Versicherungskaufmann aus Österreich. Die Quittung dafür bekam er
gestern Vormittag: Das Schöffengericht am Amtsgericht Laufen
verurteilte ihn wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 12.500 Euro und
zu einem Jahr Haft, ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung.

Vom 2. bis 6. September letzten Jahres richtete der in Österreich mehrmals
wegen Betrugs vorbestrafte Martin W. mit einer ebenso einfachen wie
raffinierten Methode nicht weniger als 13.600 Euro Schaden an: Von
einem Zimmer aus, das er in der Bad Reichenhaller Rosengasse angemietet
hatte, versandte er an Hotels in ganz Deutschland, deren Adressen er en
gros gekauft hatte, rund 16.000 Faxe, in denen er um eine Auskunft über
die Übernachtungspreise für sich und seine Freundin bat. Der Clou lag
darin, dass die von ihm angegebene Faxadresse, an welche die Angebote
geschickt werden sollten, eine versteckte 0190-er Nummer enthielt. Diese
Nummer hatte er bei der Firma DTMS angemietet.

Dafür kassierte DTMS völlig legal 8 Euro pro Minute, wovon sie jeweils
6,11 Euro an Martin W. überwies. Binnen vier Tagen erhielt dieser nicht
weniger als 1.200 Antworten, die billigste davon kostete mindestens acht
Euro Gebühren. Hotels, die in der Hoffnung auf eine gutes Geschäft
ausführliche Informationen beilegten, bezahlten entsprechend mehr. Die
höchsten Einzelkosten beliefen sich auf 144 Euro.

Während die Computeranlage des EDV-versierten Österreichers noch vom
ansonsten leerstehenden Bad Reichenhaller Zimmer aus die unlauteren
Faxe verschickte, liefen bereits aus allen Teilen Deutschlands Strafanzeigen
bei der Staatsanwaltschaft Traunstein ein - von angefaxten Hotels, die,
anders als ihre geprellten Mitbewerber, die unlautere Absicht erkannt
hatten.

Die Verhandlung gestern Vormittag am Amtsgericht Laufen verlief aus
Sicht des Staatsanwaltes und des Gerichtes nicht unproblematisch:
Verteidiger Krause machte geltend, dass ein Betrug in den einzelnen Fällen
nicht nachgewiesen sei, denn es hätte ja gut sein können, dass die Hotels
die, wenn auch sehr klein geschriebenen, Faxkosten am unteren Briefrand
gesehen und trotzdem geantwortet hätten. In einem solchen Fall aber könne
von Betrug nicht die Rede sein. Krause: "Das ist völlig offen, da müssten
wir alle einzeln fragen!"

In einer kurzen Verhandlungspause einigten sich Krause und Staatsanwalt
Tobias Windhorst "aus Gründen der Prozessökonomie" (Krause) darauf,
dass die Verteidigung auf die Ladung und Einvernahme von 1.263 Zeugen
verzichten wolle, wenn das Gericht im Gegenzug vom Verhängen einer
Gefängnisstrafe Abstand nähme. Krause berief sich dabei auf den für den
Angeklagten vorteilhaften Umstand, dass es sich hier um juristisches
Neuland handle, und machte deutlich: "Wenn man bösartig wäre, könnte
man sogar so weit gehen und auf Freispruch plädieren!"

Das Gericht unter Vorsitz von Richter Thomas Hippler verhängte
schließlich das von Verteidigung und Anklage ausgehandelte Strafmaß: Ein
Jahr Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung, eine
Geldstrafe von 250 Tagessätzen à 50 Euro und die Übernahme der
Prozesskosten durch den Angeklagten.

Während sich Staatsanwalt Tobias Windhorst nur "mit gewissen
Magenschmerzen" auf den Handel einließ, meinte Krause mit sichtlichem
Genuss, das Ganze sei "eine saubere Sache!" Sein Mandant habe ein
umfassendes Geständnis abgelegt und in seiner, Krauses, Kanzlei überdies
11.000 Euro hinterlegt, damit man auf eventuelle
Wiedergutmachungsansprüche umgehend reagieren könne.

Nach drei Monaten Untersuchungshaft konnte der Angeklagte, der schon
im Gerichtssaal ein tränenreiches Wiedersehen mit seiner attraktiven
Lebensgefährtin feierte, das Justizgebäude als freier Mann verlassen.

Wie bei einem Gespräch der Südostbayerischen Rundschau mit Tobias
Windhorst deutlich wurde, hat der smarte Österreicher, der in Zukunft als
ehrlicher Versicherungsvertreter tätig werden will, nur einen einzigen,
allerdings entscheidenden Fehler begangen: Er war seinen krummen
Geschäften ausgerechnet im Zuständigskeitsbereich des Amtsgerichtes
Laufen nachgegangen. In Hessen hätte er beste Chancen gehabt, dass die
Angelegenheit gar nicht zur Verhandlung zugelassen worden wäre. rgz
 
Vorsicht mit solchen Aufrufen und Aktionen

Vorsicht mit irgendwelchen Boykottaufrufen, Schuldzuweisungen und dergleichen gegen irgendwelche Anbieter; sofern man nicht über gerichtssichere Beweise verfügt.

Wie man am Beispiel Talkline vs. Verbraucherzentrale sieht, reagieren die Firmen äußerst allergisch auf so etwas, auch wenn sie nicht einmal direkt namentlich gennannt wurden.

Auch wenn entsprechende Aufrufe gut gemeint sein mögen, das entsprechende Risiko wegen Geschäftsschädigung oder dergleichen belangt zu werden ist nicht zu unterschätzen und kann für Privatpersonen sehr teuer kommen.
 
Re: Vorsicht mit solchen Aufrufen und Aktionen

Gast schrieb:
Vorsicht mit irgendwelchen Boykottaufrufen, Schuldzuweisungen und dergleichen gegen irgendwelche Anbieter; sofern man nicht über gerichtssichere Beweise verfügt.

Wie man am Beispiel Talkline vs. Verbraucherzentrale sieht, reagieren die Firmen äußerst allergisch auf so etwas, auch wenn sie nicht einmal direkt namentlich gennannt wurden.

Auch wenn entsprechende Aufrufe gut gemeint sein mögen, das entsprechende Risiko wegen Geschäftsschädigung oder dergleichen belangt zu werden ist nicht zu unterschätzen und kann für Privatpersonen sehr teuer kommen.

1. Ich sehe weder einen Boykottaufruf, noch eine Schuldzuweisung:
Raimund schreibt doch ausdrücklich:
Raimund schrieb:
Dtms ist natürlich der ahnungslose und unschuldige Mitverdienstler an dieser Betrugsmasche.

2. Die Fa Talkline hat erfreulicherweise von einem deutschen Gericht gezeigt bekommen, wo solche Methoden ihre Grenzen finden

3: nochmals ich sehe keinen Aufruf zu irgendetwas, lediglich den Link auf eine Auskunftsseíte der Bahn

cp
 
apropos unschuldige und ahnungslose Mitverdiener: da war doch mal vor einiger Zeit einer,
der behauptete (im TV), daß die Mehrbetrugsverdiensterträge durch Spammails gegen seinen Willen
auf sein Konto geflossenen wären, er könnte sich nicht dagegen wehren...

aber der ist sicherlich nicht identisch mit dem GF, der jetzt im Nordhessischen verhaftet wurde...

wir wollen doch hier seeeehr vorsichtig sein mit Schuldzuweisungen....

Jupp
 
Antwort

1.) Ich habe nichts mit Mehrwertnummern, Dialern, Telekomfirmen, Anwälten, etc zu tun, mein Posting war als reiner Hinweis bzw. Warnung zu verstehen. In rechtlicher Hinsicht muss man heutzutage eben leider übervorsichtig sein, aus ähnlichen Überlegungen wird es hier ja auch verboten sein Namen, Whoisdaten etc. zu posten. Manche Firmen vertragen eben leider keinerlei Kritik, selbst wenn sie gar nicht genannt werden. Hätte ich mit solchen Kreisen zu tun, hätte ich wohl kaum den ursprünglichen Zeitungsartikel herausgesucht und eine noch strengere Vorgehensweise befürwortet.

2.) Ich fand die Hinweismail an die Bahn etwas bedenklich, genauer gesagt diesen Satz:


Ich habe die Deutsche Bahn unter Hinweis auf den o. a. Link über die Kontakte ihrer Geschäftspartner informiert. Vielleicht fällt es anderen auch auf?


Die angesprochene Firma hätte sich ja beleidigt fühlen können, wenn man irgendwelche Andeutungen macht.


Und nun wieder zum Thema: Gibt es schon irgendwelche Neuigkeiten wegen der kürzlichen Razzien?
 
Re: Antwort

Gast schrieb:
2.) Ich fand die Hinweismail an die Bahn etwas bedenklich, genauer gesagt diesen Satz:

Ich habe die Deutsche Bahn unter Hinweis auf den o. a. Link über die Kontakte ihrer Geschäftspartner informiert. Vielleicht fällt es anderen auch auf?
Die angesprochene Firma hätte sich ja beleidigt fühlen können, wenn man irgendwelche Andeutungen macht.

Und nun wieder zum Thema: Gibt es schon irgendwelche Neuigkeiten wegen der kürzlichen Razzien?

Bei aller Liebe , ich wüßte nicht was daran bedenklich sein sollte. Raimund teilt lediglich seine Aktion
mit und stellt eine Frage.
Noch leben wir hier in Deutschland in einer Demokratie, in der die Meinungsfreiheit einigermaßen funktioniert.

Nein es gibt keine weiteren Informationen, zumindest nicht an die Öffentlichkeit sprich Presse

tf
 
Antwort

Könnten wir langsam aufhören uns gegenseitig zu zerfleischen? Wir sind hier nicht in einer Flamegruppe. Dass irgendeine Firma die beleidigte Leberwurst spielen könnte, ist immerhin nicht völlig denkunmöglich. Man muss ja heutzutage immer schon vom Schlimmsten ausgehen und deshalb immer besonders übervorsichtig sein. Zumindest ich hätte keine Lust mich mit irgendwelchen Anwälten anzulegen.

Der Hinweis war wie bereits geschrieben als allgemeine Warnung gedacht um niemanden zu unbedachten Äußerungen zu verleiten, die im schlimmsten Fall teuer werden können.

Ich halte es für den besseren Weg, für den Verbraucher positive Urteile und dergleichen zu posten (was ich auch immer tue wenn ich eines finde) um jedem klar zu machen, dass der "Kampf" gegen Mehrwertnummern nicht völlig aussichtslos ist; was natürlich nicht heißen soll es gebe nicht noch reichlich Potenzial für bessere Gesetze (zB. 0137-Problematik, Blankodialerregistrierungen, etc.)

Die wichtigsten Thread in diesem Forum kenne ich übrigens bereits, vielen Dank.

Und nun zum Thema: Wie bewertet ihr den ursprünglichen Zeitungsartikel. Ist das Vorgehen eurer Meinung nach streng genug oder nicht.

Wenigstens musste Geld für die Wiedergutmachung hinterlegt werden. Hoffentlich melden sich möglichst viele Geschädigte. Die meisten werden die Gebühren wohl leider schon "abgeschrieben" haben. Gibt es eigentlich ein Hoteliersforum wo man den Artikel posten könnte?

Und falls jemand sich unbedingt weitere Geschäftspartner von DTMS suchen will: Ich meinte, bei irgendeiner eingeblendeten Eigenwerbungshotline bei Sat1 etwas von DTMS zu lesen.
 
Re: Antwort

Gast schrieb:
Wie bewertet ihr den ursprünglichen Zeitungsartikel. Ist das Vorgehen eurer Meinung
nach streng genug oder nicht.

Am Urteil sind zwei Dinge unbefriedigend:

Südostbayerische Rundschau schrieb:
In einer kurzen Verhandlungspause einigten sich Krause und Staatsanwalt
Tobias Windhorst "aus Gründen der Prozessökonomie" (Krause) darauf,
dass die Verteidigung auf die Ladung und Einvernahme von 1.263 Zeugen
verzichten wolle, wenn das Gericht im Gegenzug vom Verhängen einer
Gefängnisstrafe Abstand nähme. Krause berief sich dabei auf den für den
Angeklagten vorteilhaften Umstand, dass es sich hier um juristisches
Neuland handle, und machte deutlich: "Wenn man bösartig wäre, könnte
man sogar so weit gehen und auf Freispruch plädieren!"

Die Äußerung des Verteidigers läßt schließen , daß es hier im Sinne des Angeklagten gelaufen ist, aus zwei Gründen
1: Angeblich juristisches Neuland
2: Der finanzielle Aspekt "aus Gründen der Prozessökonomie" wurde hier voll zugunsten des Angeklagten ausgeschöpft

Der unerfreulichste Satz steht zum Schluß:
Südostbayerische Rundschau schrieb:
Er war seinen krummen
Geschäften ausgerechnet im Zuständigskeitsbereich des Amtsgerichtes
Laufen nachgegangen. In Hessen hätte er beste Chancen gehabt, dass die
Angelegenheit gar nicht zur Verhandlung zugelassen worden wäre.

tf
 
"Juristisches Neuland"

Ich habe gerade im "Nachbarforum" (dialerschutz.de) einen älteren Artikel mit einem vergleichbaren Fall (sogar der Täter hatte ein ähnliches Alter) gesehen, der ist aber schon ein wenig älter. Wie viele Fälle braucht es bis ein Rechtsgebiet nicht mehr als "juristisches Neuland" gilt?
Übrigens ist auch der andere Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe davongekommen. Was mich ein wenig stört ist ...Beschwerden kamen nur selten...
Anscheinend hatten sich die meisten Opfer vor dem Aufwand einer hartnäckigen Reklamation bzw. Strafanzeige gescheut. Warum konnte er eigentlich 1,5 Jahre lang ungestört arbeiten? Wenn man diverse Gratisinseratblätter ansieht, gibt es noch immer einschlägige bedenkliche Inserate (...wir verdoppeln Ihr Gehalt, wählen Sie 0103301 900 bla bla..)

Zitat von dialerschutz.de:

News vom 19. September 2003

0190-Betrug mit Kleinanzeigen: Eineinhalb Jahre
Freiheitsstrafe auf Bewährung für 26-Jährigen

Weil er arglose Opfer über 0190-Nummern um rund eine
Viertelmillion Euro betrogen hat, ist ein 26-Jähriger vor dem
Düsseldorfer Amtsgericht zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe auf
Bewährung verurteilt worden.

Der 26-Jährige und seine Ehefrau hatten seit Januar 2001 bundesweit
Kleinanzeigen in Tageszeitungen geschaltet, in denen sie Autos und
Mietwohnungen anboten. Wer unter den angegebenen Telefonnummern
anrief, landete allerdings nur bei einer Bandansage, die wiederum auf
eine 0190-Nummer verwies. Doch auch für 1,86 Euro pro Minute kam
es nie zu Verkaufsgesprächen - Anrufer landeten in einer Warteschleife,
während der Gebührenzähler tickte. Für den 26-Jährigen war das ein
lohnendes Geschäft. Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge
gingen an manchen Tagen bis zu 600 Anrufe bei dem Angeklagten ein;
zeitweise beschäftige dieser sogar drei Mitarbeiterinnen, um sein
betrügerisches Geschäft zu betreiben. In den eineinhalb Jahren
Tatzeitraum verdiente der Mann fast eine Viertelmillion Euro.
Beschwerden kamen dabei offenbar nur selten. Letztlich erstatteten
mehrere Geschädigte aber doch Strafanzeige.

Vor dem Amtsgericht in Düsseldorf erklärte der 26-Jährige, er habe
niemals die Absicht gehabt, jemanden zu betrügen. Ziel sei es immer
gewesen, ein “sauberes Geschäft” aufzubauen. Das nahmen
Staatsanwältin und Gericht dem Angeklagten nicht ab: Eineinhalb Jahre
Freiheitsstrafe auf Bewährung lautete das Urteil. Das Verfahren gegen
seine Ehefrau wurde wegen geringer Schuld eingestellt, weil sie ihrem
Mann nur in Einzelfällen bei der Anzeigenschaltung geholfen hatte.
 
Zwei Anmerkungen:

Die Verhandlung gestern Vormittag am Amtsgericht Laufen verlief aus Sicht des Staatsanwaltes und des Gerichtes nicht unproblematisch: Verteidiger Krause machte geltend, dass ein Betrug in den einzelnen Fällen nicht nachgewiesen sei, denn es hätte ja gut sein können, dass die Hotels die, wenn auch sehr klein geschriebenen, Faxkosten am unteren Briefrand gesehen und trotzdem geantwortet hätten. In einem solchen Fall aber könne von Betrug nicht die Rede sein. Krause: "Das ist völlig offen, da müssten wir alle einzeln fragen!"

DAS ist der einzige Grund, warum über Prozessökonomie überhaupt geredet werden konnte: In einem strikten Rechtsstaat wie unserem muss der Staat jede einzelne Straftat streng beweisen - und das bedeutet vorliegend, jeder einzelne Hotelier muss als Betrugsopfer "bewiesen" sein, um hieraus eine Bestrafung und ein Strafmaß resultieren lassen zu können. Geschickter Verteidiger, guter Rechtsstaat: 1.200 Hoteliervernehmungen hätten immense Kosten verursacht, die von der Staatskasse (uns allen!) vorfinanziert worden wäre, mit ungewissem Erfolg einer Rückerstattung durch den Verurteilten.

Bitte bedenkt solcherlei Aspekte, bevor ihr "Kuhhandel" oder "Mauschelei" unterstellt.

Zum Zweiten:
Ohne das "erkaufte" Teilgeständnis wäre wohl kaum ein einziger der Betrüge bestraft worden - ein Jahr Freiheitsstrafe auf vier Jahre Bewährung wäre also nicht heraus gekommen. Wäre hierdurch dem Poenalinteresse der Allgemeinheit mehr gedient?
 
Prozessökonomie

Hätte man die "Befragung" der zahlreichen Geschädigten nicht schriftlich machen können? Ich stelle mir hierbei einen Art Fragebogen mit eidesstattlicher Versicherung vor, das hätte zwar noch immer einiges an Porto gekostet (zB. 1,20 hin und retour mal 1200) plus anschließendem Aufwand bei Gericht.

Aber manchmal muss man eben etwas in die Rechtspflege investieren, auch wenn der Angeklagte vielleicht nicht (gleich) zahlen kann. Ein Exekutionstitel hält immerhin 30 Jahre, in 30 Jahren wird er wohl eine Arbeit finden, wo mehr als das unpfändbare Existenzminimum bleibt.
(sonst: Ersatzfreiheitsstrafe)

Wenn man immer nur auf die Prozessökonomie achtet, dürfte man ja auch nie Prozesse gegen mittellose Personen führen.
 
Dann hoffe ich, daß in diesem Fall die "Prozessökonomie" nicht zum Tragen kommt....
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,267494,00.html

PS: wenn hier schon Prozesstaktik und Ökonomie erläutert wird , wie steht´s denn mit einer
Stellungnahme zum letzten Satzes des Artikels:
Südostbayerische Rundschau schrieb:
Er war seinen krummen Geschäften ausgerechnet im Zuständigskeitsbereich des Amtsgerichtes Laufen nachgegangen.
In Hessen hätte er beste Chancen gehabt, dass die
Angelegenheit gar nicht zur Verhandlung zugelassen worden wäre.
 
Gaaaanz grob vereinfacht:

Staatsanwaltschaften unterliegen mit einem Teil ihrer Arbeit der Weisungsbefugnis des Landesjustizministeriums. Dies soll der landesinternen Vereinheitlichung von Strafverfolgung dienen.

Eigentlich betrifft dies z.B. die Verfolgung von Schwarzfahrern (grundsätzlich Einstellung gegen Geldbuße oder "strenge" Vorgehensweise: Anklage), bei der nicht innerhalb kleinen Raums sehr unterschiedlich verfahren werden soll ("Düsseldorf ist schwarzfahrerfreundlicher als Köln" oder so - was ohnehin Unsinn ist!).

Daraus kann natürlich auch ein: "Ich setze keine Spezialisten gegen Computerkriminalität bei meinen Staatswanwaltschaften an." als politische Justizministerentscheidung werden - oder eben ein "Faxspammer werden nicht verklagt"-Grundsatz.

Und Hessen hat ja einen anderen Justizminister als Bayern, gell?!?
 
Dem Katzenhai vollste Zustimmung. Aber eine kleine Ergänzung:

Der Amtsrichter in Laufen hat die wackelige Anklage auch durch Beschluss zugelassen. Hätte er nicht tun müssen, weil die Erfolgsaussichten ehr bescheiden waren. Manche Richter lassen aber auch Verfahren mit wenig Erfolgsaussicht zu, um sich Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft zu ersparen und sprechen lieber in der Hauptverhandlung frei (oder lassen sich dann auf einen Handel zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft ein).

Counselor
 
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