Nach
§ 22 KunstUrhG dürfen Bildnisse
grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Für Vereinsmitglieder könnte dazu was in der (für alle Mitglieder geltenden) Vereinssatzung geregelt sein (kann idR bei der Geschäftsstelle eingesehen werden). Bei kleinen Vereinen halte ich das aber für unwahrscheinlich. Diese Einwilligung muss aber nicht zwingend schriftlich erteilt werden, sondern kann auch mündlich oder auch durch schlüssiges Verhalten erklärt werden. Bei Minderjährigen muss die Einwilligung durch die gesetzlichen Vertreter erteilt werden.
Nach
§ 23 KunstUrhG dürfen Bilder
auch ohne Einwilligung verbreitet und zur Schau gestellt werden, wenn es sich um
- Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte,
- Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen,
- Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben oder
- Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient
handelt.
Erlaubt kann daher z.B. die Bildberichterstattung über öffentliche Vereinsaktivitäten sein.
Diese Befugnis zur Verbreitung und Schaustellung ohne Einwilligung endet aber, wenn ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt wird (z.B. Darstellung in peinlichen Situationen oder Posen).
Eine weitere Frage ist, welcher Erlärungsgehalt dem Bild u.U. zukommt. Nichtmitglieder dürfen natürlich nicht weiter als aktive Mitglieder dargestellt werden.
Diese Fragen sind für jedes einzelne Bild gesondert zu beantworten. Ausgangspunkt ist dabei, was auf dem jeweiligen Bild alles zu sehen ist, in welcher Situation das Bild entstanden ist, ob die Abgebildeten bemerkt haben, dass sie fotografiert wurden und in welcher Erwartung sie sich ggf. haben abbilden lassen.
Verstehe ich es richtig, dass Du nicht ohne Groll aus dem Verein ausgetreten bist? Ansonsten läge doch erst mal eine einfache Bitte um Beseitigung der Bilder nahe?