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Mit Sicherheit wird selbst diese Vorgehensweise die ungeteilte Milde deutscher
Strafverfolgungbehörden finden, die auch hier wieder keine Betrugshandlung erkennen können.
Selbstverständlich nicht :-(.
Nur wenn du vergisst, eingenommene 5€ in deiner Steuererklärung anzugeben, dann ist da ganz deutlich eine Betrugshandlung zu erkennen.