Avanio-Streit: Bundesnetzagentur kann Betroffenen nicht helfen
Im Streit mit den Unternehmen Avanio und Callando wegen teurer Mitgliedschaften durch Internet-by-Call-Einwahlen können Betroffene nicht auf Schützenhilfe durch die Bundesnetzagentur hoffen. „Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir keinen Verstoß gegen die Zuteilungsregeln feststellen konnten“, erklärte jetzt Behördensprecher Rudolf Boll gegenüber Dialerschutz.de. Betroffene müssten zivilrechtliche Schritte unternehmen, wenn sie sich zu Unrecht abkassiert fühlen. „Hier wird Vertragrecht berührt und kein Telekommunikationsrecht“, begründet Boll, warum die Behörde nicht zuständig sei.
Avanio und Callando beschäftigen seit vielen Wochen Medien und Verbraucherschutz-Foren im Internet. Das Dresdener Unternehmen Avanio hatte im Frühjahr einen besonders günstigen Tarif für Internet-by-Call-Nutzer angeboten – mit der Folge, dass sich viele Surfer über so genannte Least-Cost-Router wie dem Smartsurfer über die angebotene Nummer 019351515 einwählten. Dann änderte Avanio den Tarif: Wer sich über die Nummer einwählte, wurde fortan Mitglied in einer so genannten Avanio.NET Community – mit Zusatzleistungen, aber auch mit monatlichen Grundgebühren von mehreren Euro. Viele Surfer entdeckten diesen Umstand nach eigenen Angaben zu spät. Seitdem rollt eine Protestwelle durch das Internet. Während Avanio – ein Reseller der Firma Callando – darauf beharrte, man habe die Tarifänderung auf der eigenen Webseite rechtzeitig angekündigt, fühlten sich viele Betroffene abgezockt. Strafanzeigen wurden erstattet, zugleich verweigerten viele „Clubmitglieder“ die Zahlung der monatlichen Gebühren. Diese Surfer sehen sich mittlerweile mit dem Forderungsmanagement der Nexnet GmbH konfrontiert. Die Nexnet versucht, durch entsprechende Schreiben das Geld für Avanio und Callando einzutreiben.
Gleichzeitig wandten sich etliche Betroffene auch Hilfe suchend an die Bundesnetzagentur. Ihr Argument: Es könne nicht sein, dass man durch eine Internet-by-Call Einwahl über die Rufnummerngasse 0193 auch die Zustimmung für eine Clubmitgliedschaft mit zusätzlichen Gebühren gebe. Doch die frühere Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post kann nach eigenen Worten nicht einschreiten: „Es sind auch bei der Bundesnetzagentur Beschwerden zu diesem Fall eingegangen“, berichtete Sprecher Rudolf Boll gegenüber Dialerschutz.de. „Wir haben unter anderem geprüft, ob die genutzen Rufnummern gemäß den Vorgaben aus den Zuteilungsregeln genutzt wurden. Dabei sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass wir keinen Verstoß gegen die Zuteilungsregeln feststellen konnten.“
In der Vergangenheit war die Bundesnetzagentur schon mehrfach eingeschritten, wenn 0193-Rufnummern für die Abrechnung von Internetinhalten genutzt wurden – eben, weil dies gegen die Zuteilungsregeln verstößt. Anders bei Avanio und Callando: „In dem beschriebenen Fall wird die Rufnummer telekommunikationsrechtlich nur für den Zugang zu einem Onlinedienst genutzt“, gibt Boll die Einschätzung der Behörde wider. Die Frage, ob die Betroffenen richtig und rechtzeitig über den anstehenden Tarifwechsel informiert wurden, ist für die Regulierer nicht relevant: „Hier gibt es keine telekommunikationsrechtlichen Vorgaben durch das TKG. Hier gilt ganz normal das Zivilrecht“, erklärt der Behördensprecher.
Von der Bundesnetzagentur haben Betroffene in dem „Tarifstreit“ demnach also keine Hilfe zu erwarten. Ihnen bleibt nur, sich zivilrechtlich mit Avanio, bzw. Callando auseinanderzusetzen - sofern die bereits eingeschalteten Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden nicht doch noch zu einem anderen Schluss kommen.
http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=305
cu,
Sascha
Im Streit mit den Unternehmen Avanio und Callando wegen teurer Mitgliedschaften durch Internet-by-Call-Einwahlen können Betroffene nicht auf Schützenhilfe durch die Bundesnetzagentur hoffen. „Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir keinen Verstoß gegen die Zuteilungsregeln feststellen konnten“, erklärte jetzt Behördensprecher Rudolf Boll gegenüber Dialerschutz.de. Betroffene müssten zivilrechtliche Schritte unternehmen, wenn sie sich zu Unrecht abkassiert fühlen. „Hier wird Vertragrecht berührt und kein Telekommunikationsrecht“, begründet Boll, warum die Behörde nicht zuständig sei.
Avanio und Callando beschäftigen seit vielen Wochen Medien und Verbraucherschutz-Foren im Internet. Das Dresdener Unternehmen Avanio hatte im Frühjahr einen besonders günstigen Tarif für Internet-by-Call-Nutzer angeboten – mit der Folge, dass sich viele Surfer über so genannte Least-Cost-Router wie dem Smartsurfer über die angebotene Nummer 019351515 einwählten. Dann änderte Avanio den Tarif: Wer sich über die Nummer einwählte, wurde fortan Mitglied in einer so genannten Avanio.NET Community – mit Zusatzleistungen, aber auch mit monatlichen Grundgebühren von mehreren Euro. Viele Surfer entdeckten diesen Umstand nach eigenen Angaben zu spät. Seitdem rollt eine Protestwelle durch das Internet. Während Avanio – ein Reseller der Firma Callando – darauf beharrte, man habe die Tarifänderung auf der eigenen Webseite rechtzeitig angekündigt, fühlten sich viele Betroffene abgezockt. Strafanzeigen wurden erstattet, zugleich verweigerten viele „Clubmitglieder“ die Zahlung der monatlichen Gebühren. Diese Surfer sehen sich mittlerweile mit dem Forderungsmanagement der Nexnet GmbH konfrontiert. Die Nexnet versucht, durch entsprechende Schreiben das Geld für Avanio und Callando einzutreiben.
Gleichzeitig wandten sich etliche Betroffene auch Hilfe suchend an die Bundesnetzagentur. Ihr Argument: Es könne nicht sein, dass man durch eine Internet-by-Call Einwahl über die Rufnummerngasse 0193 auch die Zustimmung für eine Clubmitgliedschaft mit zusätzlichen Gebühren gebe. Doch die frühere Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post kann nach eigenen Worten nicht einschreiten: „Es sind auch bei der Bundesnetzagentur Beschwerden zu diesem Fall eingegangen“, berichtete Sprecher Rudolf Boll gegenüber Dialerschutz.de. „Wir haben unter anderem geprüft, ob die genutzen Rufnummern gemäß den Vorgaben aus den Zuteilungsregeln genutzt wurden. Dabei sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass wir keinen Verstoß gegen die Zuteilungsregeln feststellen konnten.“
In der Vergangenheit war die Bundesnetzagentur schon mehrfach eingeschritten, wenn 0193-Rufnummern für die Abrechnung von Internetinhalten genutzt wurden – eben, weil dies gegen die Zuteilungsregeln verstößt. Anders bei Avanio und Callando: „In dem beschriebenen Fall wird die Rufnummer telekommunikationsrechtlich nur für den Zugang zu einem Onlinedienst genutzt“, gibt Boll die Einschätzung der Behörde wider. Die Frage, ob die Betroffenen richtig und rechtzeitig über den anstehenden Tarifwechsel informiert wurden, ist für die Regulierer nicht relevant: „Hier gibt es keine telekommunikationsrechtlichen Vorgaben durch das TKG. Hier gilt ganz normal das Zivilrecht“, erklärt der Behördensprecher.
Von der Bundesnetzagentur haben Betroffene in dem „Tarifstreit“ demnach also keine Hilfe zu erwarten. Ihnen bleibt nur, sich zivilrechtlich mit Avanio, bzw. Callando auseinanderzusetzen - sofern die bereits eingeschalteten Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden nicht doch noch zu einem anderen Schluss kommen.
http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=305
cu,
Sascha