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Wer ein Probe-Abo abschließt, muss nicht damit rechnen, dass sich das Abo automatisch verlängert. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf hervor.
Wenn Sie auch zu den Personen gehören, die schon mal in eine Abo-Falle getappt sind, gibt es jetzt eine gute Nachricht für Sie. Mit Urteil vom 16. Mai 2007 (Az. 41 C 1538/07) hat das Amtsgericht Düsseldorf vielen Abzock-Maschen einen Riegel vorgeschoben.