Ausnutzung eines Programmfehlers bei Internethändler

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Angenommen ein Internetnetversandhaus gibt im Falle einer Bestellungsstornierung den Warenwert als Gutscheincode an den Käufer zurück und mit diesem Gutscheincode lässt sich nun durch einen Programmfehler auf der Internetseite bei jeder neuen Bestellung, immer wieder der Rechnungsbetrag reduzieren ohne das dieser Code seine Gültigkeit verliert. Erkennt nun ein Kunde dies, und nutzt dies im großen Stil aus ("Betrug" um, z.B. mehrere Hundert EUR), kann dann der Versandhausbetreiber rechtlich gegen diese Person vorgehen? Oder ist das nicht viel anders, als wenn eine Kassiererin zuviel Wechselgeld herausgibt und der Kunde sie nicht darauf hinweist und das Geld einschiebt.

Ansich ist dieser Programmfehler natürlich Problem des Versandhausbetreibers, aber verstößt nun der Kunde gegen ein Gesetz da er dies ja vorsätzlich ausnutzt?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung

[Beratung im konkreten Einzelfall ist in diesem Forum per Gesetz verboten. Die Fragestellung passt auch nicht in dieses Forum. (bh)]
 
AW: Ausnutzung eines Programmfehlers bei Internethändler

Ein Hinweis drängt sich hier allerdings auf:
§ 263a StGB Computerbetrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
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