Auslandsdialer

A

Anonymous

Hallo,
in Dialerschutz.de steht unter der Rubrik "häufig gestellte Fragen", dass seit dem 14.12.2003 die Verwendung von Auslands-, Satelliten-, und Festnetznummern für Dialereinwahlen in Deutschland unzulässig sind, wenn darüber ein Mehrwertdienst abgerechnet werden soll.
Warum ist das Problem mit Auslandsdialern immer noch so gravierend
und zunehmend?

Gruss Frank
 
Franc schrieb:
Warum ist das Problem mit Auslandsdialern immer noch so gravierend und zunehmend?
Das ist zwar ein Problem aber es ist (zumindest in Deutschland) rückläufig. Da die Telcos, allen voran die DTAG, hier massiv interveniert haben, ist die Anwendung von Auslandsdialern über das deutsche Festnetz kaum noch der Rede wert. Entwarnung gibt es aber dennoch nicht, das Thema ist noch lange nicht vom Tisch!
 
Reducal schrieb:
Entwarnung gibt es aber dennoch nicht, das Thema ist noch lange nicht vom Tisch!
vor allem nicht , bevor nicht die Drahtzieher entlarvt sind, wer die auch immer sein mögen.
Solange bleibt das ein Hase und Igel Spiel, sperren ist gut und richtig, aber ein Notbehelf.
Das Übel muß an der Wurzel gepackt werden.

j.
 
Reducal schrieb:
Franc schrieb:
Warum ist das Problem mit Auslandsdialern immer noch so gravierend und zunehmend?
Das ist zwar ein Problem aber es ist (zumindest in Deutschland) rückläufig. Da die Telcos, allen voran die DTAG, hier massiv interveniert haben, ist die Anwendung von Auslandsdialern über das deutsche Festnetz kaum noch der Rede wert. Entwarnung gibt es aber dennoch nicht, das Thema ist noch lange nicht vom Tisch!

Na dann les mal das hier: (knapp 2 Monate her)
http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/51759

Gudrun
 
jupp11 schrieb:
Solange bleibt das ein Hase und Igel Spiel, sperren ist gut und richtig, aber ein Notbehelf. Das Übel muß an der Wurzel gepackt werden. j.
Jepp, Jupp, und es ist auch nicht nur ein "Hase und Igel", sondern auch "hare&hedgehog", "liebre e erizo"... aber ich sag mal мы улавливаем их все ;) (*)

(*) altavista "we catch them all" englisch/russisch gibt obiges, obiges russisch/englisch gibt "we recover their everything" und selbiges englisch/deutsch gibt "wir gewinnen ihr alles zurück". Daher wird das meine neue Signatur ;)
 
In den USA wird das Problem "Dialer" ernst genommen, Quelle!
Der Staat New York hat eine Gesetzesvorlage veröffentlicht, die, auf nationaler Ebene, als erster gesetzlicher Vorstoß gegen Modem-Hijacking betrachtet wird. Modem-Hijacking ist ein Vorgang, bei dem Betrüger fremde Computer-Modems "anzapfen" und Auslandsanrufe (Anmerkung Redu. für D: ...Mehrwertanrufe...) initieren. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, dürften Telefongesellschaften und der Generalstaatsanwalt Modem-Hijacker und deren Mithelfer anklagen. Die Gesetzesvorlage wird voraussichtlich Ende Juni zur Abstimmung stehen.
Das Anzapfen der Modems erfolgt nach folgendem Muster: Computerbenutzer werden, z. B. in E-Mails, auf bestimmte Webseiten gelockt, auf denen Popup-Fenster erscheinen, in denen die Benutzer aufgefordert werden, auf selbige zu klicken. Diese Fenster autorisieren dann das Herunterladen von Modem-Software, auf die ein Fernzugriff erfolgen kann, mit dem Auslandsanrufe initiert werden. Die Kosten für diese Anrufe werden dem Benutzer in Rechnung gestellt.
Das Anlocken der "Modemnutzer" ist natürlich bedeutend vielseitiger, als nur per E-Mail. Auch die Nutzung von Popup-Fenstern ist längst nicht mehr üblich, denn dafür gibt es ja die s. g. Exploitsch.... Aber immerhin gehen mEn auch diese Überlegungen in die richtige Richtung. Da die besonders exotischen und einfallsreichen Anbieter nicht nur in D zu Gange sind, könnten Geschädigte im US-Staat New York dazu beitragen, dass von dort aus globale Ermittlungen einsetzen, wozu man hier in D anscheinend nicht in der Lage ist.
 
Reducal schrieb:
In den USA wird das Problem "Dialer" ernst genommen, Quelle!
Der Staat New York hat eine Gesetzesvorlage veröffentlicht, die, auf nationaler Ebene, als erster gesetzlicher Vorstoß gegen Modem-Hijacking betrachtet wird.

Die Gesetzesvorlage besticht durch ihren knappen Umfang:

New York State Assembly -Bill Text A05608 schrieb:
IN GENERAL.

9 A PERSON OR ENTITY SHALL NOT, WITH ACTUAL KNOWLEDGE, WITH CONSCIOUS
10 AVOIDANCE OF ACTUAL KNOWLEDGE, OR WILLFULLY, CAUSE COMPUTER SOFTWARE TO
11 BE COPIED ONTO THE COMPUTER OF A CONSUMER IN THIS STATE AND USE THE
12 SOFTWARE TO ACCESS, HIJACK, OR USE THE CONSUMER`S MODEM OR INTERNET
13 SERVICE FOR THE PURPOSE OF CAUSING AN AUTHORIZED USER OR A THIRD PARTY
14 AFFECTED BY SUCH CONDUCT TO INCUR FINANCIAL CHARGES FOR A SERVICE THAT
15 IS NOT AUTHORIZED BY THE OWNER OR AN AUTHORIZED USER OF THE COMPUTER.

ENFORCEMENT.

17 (A) THE ATTORNEY GENERAL MAY BRING A CIVIL ACTION AGAINST ANY PERSON
18 WHO VIOLATES THIS ARTICLE TO ENFORCE THE VIOLATION AND MAY RECOVER ANY
19 OR ALL OF THE FOLLOWING:
20 (1)(A) A CIVIL PENALTY OF ONE HUNDRED DOLLARS PER VIOLATION OF THIS
21 ARTICLE, OR
22 (B) UP TO THREE HUNDRED THOUSAND DOLLARS FOR A PATTERN OR PRACTICE OF
23 SUCH VIOLATIONS;
24 (2) COSTS AND REASONABLE ATTORNEYS` FEES; AND
25 (3) AN ORDER TO ENJOIN THE VIOLATION.

1 (B) IN THE CASE OF A VIOLATION OF SECTION SEVENTEEN HUNDRED OF THIS
2 ARTICLE THAT CAUSES A TELECOMMUNICATIONS CARRIER TO INCUR COSTS FOR THE
3 ORIGINATION, TRANSPORT, OR TERMINATION OF A CALL TRIGGERED USING THE
4 MODEM OF A CUSTOMER OF SUCH TELECOMMUNICATIONS CARRIER AS A RESULT OF
5 SUCH VIOLATION, THE TELECOMMUNICATIONS CARRIER MAY BRING A CIVIL ACTION
6 AGAINST THE VIOLATOR TO RECOVER ANY OR ALL OF THE FOLLOWING:
7 (1) THE CHARGES SUCH CARRIER IS OBLIGATED TO PAY TO ANOTHER CARRIER OR
8 TO AN INFORMATION SERVICE PROVIDER AS A RESULT OF THE VIOLATION, INCLUD-
9 ING BUT NOT LIMITED TO CHARGES FOR THE ORIGINATION, TRANSPORT, OR TERMI-
10 NATION OF THE CALL;
11 (2) COSTS OF HANDLING CUSTOMER INQUIRIES OR COMPLAINTS WITH RESPECT TO
12 AMOUNTS BILLED FOR SUCH CALLS;
13 (3) COSTS AND REASONABLE ATTORNEYS` FEES; AND
14 (4) AN ORDER TO ENJOIN THE VIOLATION.

DEFINITIONS.

16 FOR THE PURPOSES OF THIS ARTICLE:
17 (A) THE TERM "HIJACK", WITH RESPECT TO A MODEM, SHALL MEAN TAKING
18 CONTROL OF THE MODEM OF A USER`S COMPUTER TO INITIATE A TOLL TELEPHONE
19 CALL VIA A TELECOMMUNICATIONS NETWORK.
20 (B) THE TERM "AUTHORIZED USER" WITH RESPECT TO A COMPUTER, MEANS A
21 PERSON WHO IS AUTHORIZED BY THE OWNER OR LESSEE TO USE THE COMPUTER. AN
22 "AUTHORIZED USER" DOES NOT INCLUDE A PERSON OR ENTITY THAT HAS OBTAINED
23 AUTHORIZATION TO USE THE COMPUTER SOLELY BY MEANS OF AN END USER LICENSE
24 AGREEMENT.

( Quelle: New York State Assembly - Bill Text A05608 )

gal.
 
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