Aus dem Zusammenhang Gerissenes

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immorb

angeblichen Gerichtsurteil aus Wiesbaden

Neee,neee,das Urteil gibt es wirklich.Das ist ein Versämnissurteil.Da ist jemand zur Verhandlung nicht erschienen.Also eigene Dummheit.Diese ganzen Urteile sind mit Vorsicht zu geniessen und völlig aus dem Zusammenhang gerissen
 
AW: opendownload.de softwaresammler.de ( me too Postings )

Das sogenannte "Wiesbadener Urteil" war kein Versäumnisurteil, wird aber tatsächlich gern aus dem Zusammenhang gerissen und in irreführender Weise zitiert.
Bei diesem Urteil ging es um die Erstattung von Anwaltskosten bei einem Widerspruch gegen eine Nutzlosforderung. Dies wurde abgelehnt.


So oder so: gemäß einschlägiger Rechtsprechung kommt bei Webseiten-Angeboten mit verschleierter Preisauszeichnung kein wirksamer Vertrag zustande.

Soll man überhaupt auf merkbefreite Drohschreiben von Nutzlosanbietern reagieren?
Hier ist ein Artikel von jemandem, der sich mit der Materie auskennt:
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html

Wer auf schwachsinnige Drohschreiben von Nutzlosanbietern antwortet, wird immer nur neue, ebenso schwachsinnige Antworten bekommen.

Wer den Ball flachhält, der kann in aller Regel sein Geld behalten. Das, was in den Mahnungen angedroht wird ("Mahnbescheid...Pfändung...Zwangsvollstreckung...Prozess...Schufa. .." etc.)
wird mit 99,99999999999 % Wahrscheinlichkeit nicht wahrgemacht.
 
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