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spex42a

Frisch registriert
Hallo,
mein Sohn, 11 Jahre alt, hat auf oben genannter Seite eine Anmeldung vollzogen.
Er hat sich aber älter gemacht als er eigentlich ist, nämlich volljährig.
Für einen Sinnlosen IQ Test soll er/ich jetzt 70 EURO pro Jahr bezahlen

Ich habe den Vertrag wie folgt gekündigt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie schreiben in Ihrer Rechnung meiner minderjähriges Kind an. Dieses wollte keinen kostenpflichtigen Vertrag schließen. Dafür hätte es im Übrigen meiner Einwilligung als gesetzlichen Vertreters bedurft, die weder damals vorlag noch nachträglich erteilt wird (§ 107, § 108 BGB). Auch der Taschengeldparagraph (§ 110 BGB) ist hier nicht einschlägig, da mein Kind keinerlei Leistung im Sinne der Vorschrift bewirkt hat.

Das von Ihnen in Rechnung gestellte Entgelt bin ich daher nicht bereit zu begleichen, da nach meiner Auffassung kein rechtsverbindlicher Vertrag vorliegt. Für den Abschluss eines behaupteten Vertrages würde es bereits an einer Einigung über die wesentlichen Vertragsinhalte fehlen.

Ich berufe mich insoweit auch auf das aktuelle rechtskräftige Urteil des Amtsgerichts München (Urteil vom 16.01.2007, Az.: 161 C 23695/06)

Hilfsweise – ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung – fechte ich den angeblichen Vertrag wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB), hilfsweise auch wegen Erklärungsirrtum und / oder Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften Ihrer „Dienstleistung" (§ 119 BGB) an.

Hilfsweise - ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung – kündige ich einen etwaigen Vertrag außerordentlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist entsprechend § 314 BGB.
Die behauptete Forderung ist nach meiner Auffassung zudem sittenwidrig.

Aus den obigen Ausführungen ergibt sich, dass keinerlei Ansprüche gegenüber meinem Kind bestehen.

Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt ist und erwarte eine entsprechende Bestätigung.

Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor. Vor allem bei etwaigen Drohungen Ihrerseits mit einer Strafanzeige werde ich meinerseits Strafanzeige wegen Nötigung erstatten.
** DIE FIRMA ANTWORTET WIE FOLGT **

Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,

ihr Widerruf ist bei uns per E-Mail / per Post eingegangen. Deshalb
weisen wir auf folgende Punkte hin:

Sie als Erziehungsberechtigte/r sind für Ihre Kinder und Ihren
Internetzugang verantwortlich. Wenn Ihre Kinder Ihre Daten für die
Anmeldung eines kostenpflichtigen Dienstes über Ihren Internetanschluss
verwenden, müssen Sie dafür aufkommen, da Sie ihre Aufsichtspflicht
offensichtlich verletzt haben. Da Sie für Ihre Kinder haften, sind wir
gezwungen, diese Angelegenheit an unsere Rechtsabteilung abzugeben.

Wir müssen davon ausgehen das Ihr/e Sohn/Tochter volljährig ist, da
er/sie sich mit folgendem Geburtsdatum angemeldet hat: 19.11.1988.

Ferner können Sie uns wohl kaum nachweisen, dass nicht Sie, sondern Ihr
Kind sich bei uns angemeldet hat!

Der Vertrag läuft automatisch nach den 12 Monaten aus und bedarf keiner
weiteren Kündigung. Jedoch befreit Sie dies nicht von der Begleichung
der Rechnung, da Sie unsere Dienstleistung bereits in Anspruch genommen
haben.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in
Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer
Mehrkosten verpflichtet sind. Deshalb empfehlen wir die fristgerechte
Zahlung und bedauern, Ihre Einwendung zurückweisen zu müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr InfoService - Team

*** Darauf habe ich nicht reagiert - mittlerweile habe ich herausgefunden das dieser Anbieter eine vielzahl von Abzockerseiten betreibt ***

Heute erhalte ich folgendes Schreiben:

Letzte außergerichtliche Mahnung

leider mussten wir feststellen das wir bis dato keinen Zahlungseingang verbuchen konnten. Sollten wir nicht innerhalb 7 Tagen ihre Zahlung verbuchen können werden wir die Sache an unser Inkasso Unternehmen weiterleiten. Dieses wäre mit erheblichen Mehraufwendungen für sie verbunden und kann zu einem Eintrag in ihre Schufa führen.

Wie soll ich mich verhalten - die Herrschaften betreiben eine vielzahl solcher Seiten. Wie verhält es sich mit den unwahren Angaben meines Sohnes?

Vielen Dank !!
 
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Das Geschäftsmodell basiert nach hier vorliegenden Erfahrungen darauf, Rechtsunsichere mit schwachsinnigen Mahndrohschreiben ordentlich zu erschrecken, damit sie aus Angst Schutzgelder vor weiteren Drohschreiben überweisen.

In 3 Jahren Kostenfallenstellerei wurde nicht in einem Fall ein Anspruch als berechtigt durchgesetzt.
 
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Danke für die Antwort - aber was ist mit der Tatsache das sich mein sohn älter gemacht hat als er ist.

Gruss
 
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Die Gefahren im Internet sind vielfältig. Man muss seine Privatsphäre schützen und darf persönliche Daten nicht leichtfertig an Stellen liefern, die sich selbst nicht klar und nachvollziehbar mit ladungsfähigen Anschriften und handelnden Personen zu erkennen geben.

Auf unaufgefordert eintreffenden Mailmüll mit nicht nachvollziehbaren Bezügen hin sollte man nicht persönliche Daten preisgeben.
 
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