dvill
Aktiv
Wenn ich es richtig sehe, darf man ab morgen, 15.8.03 gemäß
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl03s1590.pdf
tüchtig Beschwerden an die RegTP schreiben, wenn Dialerangebote versehentlich den neu gesetzten Gesetzesrahmen überschreiten sollten.
Das betrifft auf jeden Fall den Preis, der entweder pauschal maximal 30 Euro oder pro Minute maximal 2 Euro betragen darf.
Weiter müssen die Rufnummern in der neuen Gosse liegen.
Die RegTP teilt dann Tatsachen, die den Verdacht einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit begründen, den zuständigen Behörden mit.
Da müssen einige Anbieter heute noch ganz fleißig sein ...
Dietmar Vill
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl03s1590.pdf
tüchtig Beschwerden an die RegTP schreiben, wenn Dialerangebote versehentlich den neu gesetzten Gesetzesrahmen überschreiten sollten.
Das betrifft auf jeden Fall den Preis, der entweder pauschal maximal 30 Euro oder pro Minute maximal 2 Euro betragen darf.
Weiter müssen die Rufnummern in der neuen Gosse liegen.
Die RegTP teilt dann Tatsachen, die den Verdacht einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit begründen, den zuständigen Behörden mit.
Da müssen einige Anbieter heute noch ganz fleißig sein ...
Dietmar Vill