A
Anonymous
Hallo,
ich habe vor einiger Zeit eine "Mahnung" der Rechtsanwaltskanzlei KSP für angebliche Verbindungen über 01081 erhalten.
Da mir kein Vertragsabschluss meinerseits bekannt war/ist, habe ich der Forderung ersteinmnal widersprochen.
Darauf hin habe ich scheinbar ein manuel gefertigtes Schreiben der KSP bekommen (nehmen auf einen Rechtsschreibfehler von mir bezug) und wollen weiterhin die offenen Kosten in Höhe von ca 50 Euro für 01051 und ihre Kosten haben.
Der Anwalt der mir schreibt, erzählt wegen der Richtigkeit des EVNs etwas von "Beweis des ersten Anscheins".
Meine konkreten Fragen:
Kann es wirklich sein, dass irgendwer einen EVN verschickt, und sich dann auf den Beweis des ersten Anscheins beruft ? Da kann ja jeder daher kommen, und mir etwas zusenden.
Da es sich um eine relativ kleine Forderung handelt, würde ich gerne einmal wissen, ob KSP wirklich gerichtlich vorgeht, und damit meine ich nicht den MB, der wird kommen, sondern ob nach dem Widerspruch des MBs tatsächlich bei einer so kleinen Summe Klage eingereicht wird.
Wenn KSP nämlich dafür bekannt sein sollte (Ich hatte mit denen bisher nichts zu tun) auch bei Kleinvieh Klage einzureichen, würde ich mich schon jetzt um einen Anwalt der mich vertritt, bemühen.
Wenn aber die Sache bekanntermassen im Sande verläuft, kann ich mir die Kosten für einen Advokaten auch sparen.
Daher meine Frage, ob bei einer so geringen Summe wirklich aktiv geklagt wird.
Grüße
Adonis
ich habe vor einiger Zeit eine "Mahnung" der Rechtsanwaltskanzlei KSP für angebliche Verbindungen über 01081 erhalten.
Da mir kein Vertragsabschluss meinerseits bekannt war/ist, habe ich der Forderung ersteinmnal widersprochen.
Darauf hin habe ich scheinbar ein manuel gefertigtes Schreiben der KSP bekommen (nehmen auf einen Rechtsschreibfehler von mir bezug) und wollen weiterhin die offenen Kosten in Höhe von ca 50 Euro für 01051 und ihre Kosten haben.
Der Anwalt der mir schreibt, erzählt wegen der Richtigkeit des EVNs etwas von "Beweis des ersten Anscheins".
Meine konkreten Fragen:
Kann es wirklich sein, dass irgendwer einen EVN verschickt, und sich dann auf den Beweis des ersten Anscheins beruft ? Da kann ja jeder daher kommen, und mir etwas zusenden.
Da es sich um eine relativ kleine Forderung handelt, würde ich gerne einmal wissen, ob KSP wirklich gerichtlich vorgeht, und damit meine ich nicht den MB, der wird kommen, sondern ob nach dem Widerspruch des MBs tatsächlich bei einer so kleinen Summe Klage eingereicht wird.
Wenn KSP nämlich dafür bekannt sein sollte (Ich hatte mit denen bisher nichts zu tun) auch bei Kleinvieh Klage einzureichen, würde ich mich schon jetzt um einen Anwalt der mich vertritt, bemühen.
Wenn aber die Sache bekanntermassen im Sande verläuft, kann ich mir die Kosten für einen Advokaten auch sparen.
Daher meine Frage, ob bei einer so geringen Summe wirklich aktiv geklagt wird.
Grüße
Adonis