Anzeige wegen Computerbetrug

hgoldsurfer

Frisch registriert
Hallo... Ich habe am 21.11.2003 Anzeige gegen Global Netcom gestellt.Hinter meiner Anwendung hatte sich der Dialer " Sendman" hochgeladen obwohl von meinem Dialerblocker mehrmals blockiert wurde.
Rechnung = 127.00€. Jetzt Antwort von Staatsanwaltschaft Hagen,Überprüfung hat ergeben, ohne Befehl des Anwenders keine Verbindung :argue: Hinweis auf enstehende Kosten( wer zahlt freiwillig 7,50 € für 1 Min. :bigcry: ). Eine Technische Manipulation könne nicht stattgefunden haben???Anmerkung : ich habe den Dialer später teilweise gelöscht , konnte ihn aber immernoch als Sendman identifizieren. Habe ausserdem noch Daten retten können die aussagen das sich der Dialer trotz mehrmaligen Blockierens hochgeladen hat.
Ermittlungsverfahren eingestellt. Ich bin verdammt stur , was muß ich jetzt unternehmen ? Wer kann mir einen Tip geben??
 
es gibt in der StPO die Möglichkeit eines Klageerzwingungsverfahrens (§172 StPO). der notwendige Antrag kann allerdings nur von einem Rechtsanwalt gestellt werden
 
Der Einstellungsbescheid enthält eine Rechtsmittelbelehrung - Deine Beschwerde wird von jemand anderem bearbeitet.

Wenn Du die Vorschläge von "Der Jurist" liest und die passenden Argumente in die Beschwerde einfließen lässt, dürfte die Fortsetzung der Ermittlungen wohl nicht zu verhindern sein.
 
@hgoldsurfer, wenn der Dialer auf Deinem Rechner nicht mehr vorhanden ist und infolge "eigener Experimente" Daten verloren sind, dann ist die Beweisführung äußerst schwierig - mEn ist in solchen Fällen eine Anzeige stets zur Einstellung verdammt, da es an gerichtsverwertbaren Beweisen fehlt. Nur weil Sendman draufsteht, heißt das noch lange nicht, dass man nachvollziehen kann, dass auch Sendman drin ist - oder wie er funktionierte. Wenn die Dialersession nicht lücklos nachgewiesen werden kann, sind i. d. R. die gerichtsverwertbaren Beweise nicht ausreichend, um einen Beschuldigten zu einer Verurteilung zu führen, da Zweifel geltend gemacht werden können.

@Gast, die Schritte bei einem Schaden vom "Der Jurist" beziehen sich auf die Vorgehensweise in einem zivilen Verfahren - ein Strafverfahren wird dadurch eher nicht berührt.
 
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