Anzeige wegen Betrug möglich???

A

Anonymous

stehe ja nun schon seit über einem Jahr in Kontakt mit dem Inkasso Intrum wegen einer Forderung von Talkline.
Talkline verwaltet ja eine Rufnummer für MSB Tlekommunikation die ich angeblich angewählt haben soll.
Nun ich lese ständig was von Anzeige wegen Betrug bei Polizei machen und so, aber mit Beweise.
Nun ist das ja so das ich damals nicht wusste das ich ein Dailer draufgehabt haben soll und der Rechner wurde ja nun in der Zeit unendlichmal neu gemacht.
Kann ich trotzdem noch Anzeige bei der Polizei machen, und wenn ja gegen wenn??? Talkline oder MSB ?????
 
Anzeige kannst Du immer erstatten! Das ist Dein gutes Recht als Staatsbürger, wenn Du Dich betrogen fühlst. Da aber zwischenzeitlich die gerichtsverwertbaren Beweise zumindest von Deinem Rechner entfernt worden sind, dürfte eine Anzeige nicht sinnvoll sein. Außerdem steht dem auch noch die Zeitkomponente entgegen:
1. werden Verbindungsdaten der Porovider nach maximal 90 Tagen gelöscht und
2. ist die Website überhaupt noch recherchierbar?
Die Behörden würden sich als erstes auf Deinen rechner stürzen - Fehlanzeige! Nächstens wären die anderen Daten abzufragen, um den dahinter stehenden Content des jeweiligen Anbieters zu prüfen, in der Hoffnung dass der überhaupt in D ist - Fehlanzeige!
Also, das Ergebnis kannst Du Dir selbst ausrechnen.
:tröst:

Leider ist immer wieder festzustellen, dass User, die zivilrechtlich kein positives Ergebis erreichen oder gar unterlegen sind, zum Abschluss noch mal eben die Behörden einschalten. Was sollen die in dieser Situation noch tun? Diese Frage stellt sich immer wieder und die Energie der Staatsgewalt wird durch solche - zumeist sinnlosen - Anzeigen über das Mass strapaziert und mancherorts sogar gelähmt.
 
anna schrieb:
AmiRage schrieb:
anna schrieb:
... 1. werden Verbindungsdaten der Porovider nach maximal 90 Tagen gelöscht ...
So ist dies IMHO sicherlich nicht richtig. Wie kommst Du darauf vor dem Hintergrund einer strittigen Forderung?
cyberjunior schrieb:
stehe ja nun schon seit über einem Jahr ...
Ja und? Die Einwendungen sind doch offensichtlich noch nicht abschließend geklärt.
 
AmiRage schrieb:
Ja und? Die Einwendungen sind doch offensichtlich noch nicht abschließend geklärt.
Das mag sein, auf zivilrechtlicher Ebene, um die sich ja eigentlich alles hier im Forum dreht! Doch in strafrechtlicher Hinsicht dürfte da kaum noch ein Pokal zu holen sein, da es äußerst schwierig ist, gerichtsverwertbare Beweise anbei zu bringen. Allein schon der Zweifel lässt demhingegen im zivilen Verfahren Tür und Tore offen.
 
Comedian1 schrieb:
... Hier ist der Gesetzgeber gefragt, und nicht der geprellte Verbraucher. Dass der Steuerzahler hinterher noch in Form von Straf- und Zivilverfahren die Zeche für die Unfähigkeit des Gesetzgebers, sich gegen die Access Provider durchzusetzen, zahlen muss, ist traurig.
... aber leider wahr. :(
Im konkret geschilderten Fall sollte cyberjunior allerdings (oder gerade deshalb) auf strafrechtliche Schritte verzichten und dafür die zivilrechtlichen Forderungen konsequent aufrechterhalten.

Effizienter für den Betroffenen und für den Steuerzahler bei angestrebter strafrechtlicher Verfolgung des Missbrauchs von Mehrwertnummern ist das Vorliegen zeitnaher und gesicherter Beweise.

mfg
 
Zurück
Oben