Anzeige wegen Betrug beim Verkauf immaterieller Ware auf Ebay?

michl988

Frisch registriert
Hallo,

vor 1,5 Monaten kaufte ich 12 Monate Spielzeit auf Ebay. Es lief auch alles einwandfrei ab, jedoch stornierte der Verkäufer seine Leistung einen Monat nach dem Kauf, sodass die Spielzeit komplett weg war. In der Auktion ging es darum das man in World of Warcraft einen Jahrespass von 12 Monaten eingeht, welcher anschließend durch die gekauften 12 Monate Spielzeit gedeckt ist. Da der Verkäufer jedoch Probleme hatte, bzw. andere betrügerische Dinge im Spiel waren wurde die gekaufte Spielzeit vom "Entwickler" gelöscht. Der Verkäufer meldete sich zwar auf meine E-Mails will den Betrag auch zahlen, da er sich dem Fehler durchaus bewusst ist, tut dies jedoch nicht.

Nun wollte ich diesbezüglich die Polizei kontaktieren, da zu den 34,99 für die Auktion noch zusätzlich 12 * 12,99 Euro anfallen, da ich nun in dem Jahresabo stecke.

Ist es sinnvoll deshalb die Polizei zu kontaktieren und kann diese überhaupt etwas tun?
Ein weiteres Problem sehe ich, da der Hersteller/Entwickler gegen diese Art von Handel auf Ebay ist.

Danke schon mal.

Grüße
 
Generell kannst du natürlich zur Polizei. Die Thematik hier hat aber im ersten Angriff wenig bis nichts mit einer Straftat zu tun. Du hast eine Leistung über eBay bezahlt und bekommen. Nun mangelt es aber an der Leistung und die erhebst Rückzahlungsansprüche, die der Verkäufer auch bereit ist, zu erfüllen. Er tut es nur nicht - weil er nicht will oder nicht kann! Somit hast du eine zivile Forderung, deren Klärung es nicht die Aufgabe der Polizei bzw. insbesondere der Staatsanwaltschaft ist.
 
Hm ...
... der Betrug könnte dahingehend tangiert sein wenn dem Verkäufer bewußt sein mußte daß sein Angebot den Regularien bei WoW nicht entspricht und er somit billigend in Kauf genommen hat daß seine Abnehmer rausfliegen.
Nur DAS nachzuweisen ...
 
In der Auktion ging es darum das man in World of Warcraft einen Jahrespass von 12 Monaten eingeht, welcher anschließend durch die gekauften 12 Monate Spielzeit gedeckt ist.
Fraglich ist auch, ob dieser Verkauf überhaupt statthaft war? Ich kann mich erinnern, dass gemäß den AGB Accounts z. B. nicht veräußert werden durften. Blizzard ist das alles völlig egal, die sperren einfach nur den betreffenden Account und der Spieler kann anderweitig von vorn beginnen.
 
... der Betrug könnte dahingehend tangiert sein wenn dem Verkäufer bewußt sein mußte daß sein Angebot den Regularien bei WoW nicht entspricht und er somit billigend in Kauf genommen hat daß seine Abnehmer rausfliegen.
Das reicht noch nicht für einen Betrug. Er müßte auch eingeplant/vorhergesehen haben, dass es auffliegt und er dann nichts zurückzahlt.

Ich verstehe allerdings immer noch nicht was genau verkauft wurde.
Sowas?
http://testberichte.ebay.de/WoW-Gam...d-Spielzeit-GEFAHRLICH?ugid=10000000009772500
 
Verkauft wurden 12 Monate Spielzeit, mit Abwicklung über ein "werbt einen Freund System", angeblich von Accounts welche weiterverkauft werden. Somit wurden 12 von dem Verkäufer erhaltene E-Mail Adresse geworben, die geworbenen Accounts werden aktiviert und monatliche Gebühren gezahlt und ich erhalte jeweils einen Monat. So läuft es normalerweise ab.
 
So schauts aus Teleton ...
... und wenn das nicht in irgendeiner Form den Betrugstatbestand tangiert weiß ich auch nicht ...
Mir macht da keiner weiß daß das einer der sich mit WoW befaßt nicht weiß daß die Sache in die Hosen gehen muß.
(wenns sogar ich wußte daß es nicht billiger als direkt geht und ich kenne WoW gaaaaaarnicht)
 
Danke schon mal für die vielen Antworten. Ich denke ich werde es einfach mal versuchen denn ich kann mir nicht vorstellen, das diese Verkäufer einfach so davonkommen; wäre sonst wirklich viel zu leicht.
Hippo: Bin bei solchen Dingen normalerweise sehr skeptisch und lasse eher die Finger von. Wenn man dieses Angebot bei diesem Verkäufer über einen gewissen Zeitraum beobachtet hat machte es doch keinesfalls einen bedenklichen Eindruck obwohl ich dazu sagen muss ich habe mich nie wirklich mit WoW befasst, ich habe lediglich einen Account und wollte diese Jahresabo Aktion wahrnehmen. Naja jeder täuscht sich mal.
 
Ist es sinnvoll deshalb die Polizei zu kontaktieren und kann diese überhaupt etwas tun?
Ich denke ich werde es einfach mal versuchen denn ich kann mir nicht vorstellen, das diese Verkäufer einfach so davonkommen; wäre sonst wirklich viel zu leicht.
Es ist so leicht! Und natürlich kannst du es versuchen, dazu gehört nicht viel - Anzeige erstatten, fertig! Nur, was mich dabei immer so aufregt, ist der Sinn solcher Vorhaben, da Leute wie du absolut nichts davon haben. Kannst du dir nicht vorstellen, dass die Behörden womöglich wichtigere Aufgaben haben als solchen Blödsinn zu verfolgen? WoW hat Millionen Nutzer auf der ganzen Welt und seinen Sitz im Ausland. Wer oder was meinst du, wird durch so eine Anzeige geschützt?

dagegen.jpg
 
A-C - der will den Ebay-Verkäufer an den Haken kriegen, nicht WoW ...
Was aber an der ziemlichen Erfolglosigkeit einer solchen Anzeige nicht viel ändert
 
Leute wie ich müssen nicht umbedingt was davon haben. Eventuell bin ich einer der Wenigen der einen Erfolg sieht wenn auch für andere was dabei rausspringt und sei es nur ein geringer Erfolg. Meiner Meinung nach geht es hier um einen Betrugsfall an dem mehr als nur einer Beteiligt ist. Würde keiner den Mund aufmachen oder initiative ergreifen passiert nun mal nichts. Meine Frage ging um den allgemeinen Sinn und den Erfolg dieser Anzeige, da ich auf diesem Themengebiet absolut unwissend bin. Wenn eine Behörde bessere Dinge zu tun hat und diesen Fall als unwichtig ansieht, dann wird sie dementsprechend handeln. Sorry aber solche Beiträge finde ich absolut unangebracht, vor allem da du die Frage und das Thema nicht verstanden hast.
 
@michl988

Das Problem ist DU musst Beweise für einen Betrug liefern. Nicht der Gegner muss beweisen, dass er dich nicht betrügen will, denn der ist unschuldig, bis DU beweisen kannst, das er ein Betrüger ist.
Die Polizei wird solange keine Betrugsermittlungen beginnen, bis du denen stichhaltige Beweise präsentierst, das er reale Betrugsabsichten hatte.
Kannst DU das? Na dann los und Anzeige erstatten. Kannst du nicht?? Dann belästige die Behörden nicht mit solch unsinnigen Anliegen und lass denen die Zeit, lieber echte Verbrecher zu jagen. Nur weil du der Meinung bist, es wäre Betrug, muss das aber nicht dem Gesetz für Betrug entsprechen.

Beispiel: Ich bin der Meinung du bist reif für die Klapsmühle. Aber nur weil ich der Meinung bin, ich aber persönlich von dir nichts in der Hand habe, außer deinem Posting hier, wird keiner kommen, dich in die Zwangsjacke stecken und dann in die geschlossene Abteilung einweisen. Nicht falsch verstehen, das war jetzt kein Angriff sondern nur ein wirklich plattes Beispiel, das dem mit Betrug aber sicher sehr nahe kommt.

Das einzige was DU dann machen kannst, beauftrage einen Anwalt deines Vertrauens, damit er sich um die Rückzahlung deines Beitrages bemüht.
Das ist der einzig gangbare Weg, denen zu zeigen, das es so nicht geht.
 
habe das selbe problem mir schrieb der verkäufer:
Hallo.
Ersteinmal möchte ich mich für diesen Zwischenfall entschuldigen und Ihnen versichern, dass Ich genau so überrascht und erschrocken bin.
Ich melde mich heute, weil Ich erst selbst mal einen Überblick brauchte was passiert ist und wer betroffen ist. Momentan sieht es so aus, dass Blizzard eine WELTWEITE Bannwelle gegen Werbt einen Freund Spielzeit vorgenommen hat. Erst vor einer Woche gab es eine Bannwelle gegen Botter. Blizzard scheint also Intern ziemlich aufzuräumen.
Das heisst, nicht nur Sie als Kunde bei uns sind betroffen sondern tausende Leute weltweilt, das wurde automatisch durch ein Blizzardsystem gelöscht.
Trotzdem sind nur etwa 5% aller Kunden betroffen, alle anderen betrifft das nicht und diese können ganz normal weiterspielen. Von zB 14 meiner eigenen Accounts die alle mit Werbt einen Freund laufen, ist nicht einer betroffen.
Desweiteren, möchte ich Ihnen sagen, das Ich nun schon über einen Monat nicht mehr verkaufe. Die Spielzeit wurde eingekauft. Die Gewinnspanne war sehr niedrig. An 6 verkauften Monaten habe ich abzüglich Einkaufspreis und Ebay und Paypalgebühren nichtmal mehr 5€ verdient.

Desweiteren, kann ich Ihnen sagen, dass ich Werbt einen Freund Spielzeit nunmehr über 3 Jahre verfolge und mir ein derartiger Vorfall bisher nicht bekannt war. Sonst hätte ich es niemals zum Weiterverkauf angeboten.
Das Freunde kaufen gegen die AGB verstößt, wussen wir natürlich alle. Genau so wie Goldkauf etc.

Aber trotzdem, dass ich nur Wiederverkäufer und absolut nichts dafür kann und es mich noch viel mehr trifft als jeden einzelnen Kunden, will ich helfen.
Wichtig ist: Bitte bewahren Sie ruhe, im Endeffekt geht es hier nur um Spielzeit für ein Spiel für Sie und es bringt nichts mir nun zu drohen oder unnötig Ärger zu machen.
Ausserdem: Bitte eröffnen Sie KEINE Ebay oder Paypalfälle. Virtuelle Gegenstände haben KEINEN Käuferschutz, das bringt sie absolut nichts.

Teil 2 kommt mit seperaten Mail.

- stela2730
 
Wenn Du dasselbe Problem hast gelten für Dich dieselben Ratschläge ...
Wenn Summe hoch >>> Anwalt, wenn nicht >>> Lehrgeld
 
@Mickon

Die gleiche Emial habe ich nämlich auch erhalten, nachdem ich ihm geschrieben hab, das Blizzard mir meine gutgeschriebenen Monate (die ich über ihn bekommen habe) gelöscht hat.
Der macht es sich einfach, eine Standarmail an jeden der sich beschwert, in der Hoffnung dass der schon Ruhe geben wird.
Aber irgendeine Möglichkeit muss es doch geben, dem an Karren zu fahren, oder?
Weil sonst kann ich das ja nächste Woche auch verkaufen, ein Schweinegeld machen und keiner kann mir was anhaben?
Das kann ja nicht sein, oder?
 
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