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franzderalte
Hallo,
folgendes:
Person X (deutscher Wohnsitz und Staatsangehörigkeit) schließt über das Internet mit Person Y (Wohnsitz in England und auch englische Staatsangehörigkeit) ein Geschäft ab.
Person Y überweißt Geld, Person X kommt der Vereinbarung nicht nach und kassiert das Geld.
Person Y fragt Person Z (deutscher Wohnsitz deutsche Staatsangehörigekeit) ob er eine Anzeige wegen Betrugs stellen kann.
--------------------------------------------
Jetzt kommt meine Frage kann Person Z das so einfach? Weil er ja nichts mit dem Geschäfft zu tun hatte?
Person Y kann meines Wissens ja nicht an die deutsche Staatsanwaltschaft herrantreten. Kann denn Person Z der ja ein deutscher ist an die Staatsanwaltschaft herrantreten und ein Gerichtsverfahren o.ä. einleiten?
Hoffe auf antwort.
Gruß
folgendes:
Person X (deutscher Wohnsitz und Staatsangehörigkeit) schließt über das Internet mit Person Y (Wohnsitz in England und auch englische Staatsangehörigkeit) ein Geschäft ab.
Person Y überweißt Geld, Person X kommt der Vereinbarung nicht nach und kassiert das Geld.
Person Y fragt Person Z (deutscher Wohnsitz deutsche Staatsangehörigekeit) ob er eine Anzeige wegen Betrugs stellen kann.
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Jetzt kommt meine Frage kann Person Z das so einfach? Weil er ja nichts mit dem Geschäfft zu tun hatte?
Person Y kann meines Wissens ja nicht an die deutsche Staatsanwaltschaft herrantreten. Kann denn Person Z der ja ein deutscher ist an die Staatsanwaltschaft herrantreten und ein Gerichtsverfahren o.ä. einleiten?
Hoffe auf antwort.
Gruß