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http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?p=123228#123228 ]
Hmm. Mir kam gerade was, mag Quatsch sein...
Falls doch: Wenn ein admin in Deutschland ansässig ist, muss er das doch wohl für die gesamte Zeit sein, die er admin-c ist, oder? Sonst müsste doch für die Zeit, in der er NICHT ansässig ist, ein anderer Admin bestimmt werden. Also ist der admin einer Domain a***.de entweder dauerhaft hier ansässig oder die Domain ist nicht entsprechend der Denic-Richtlinien registriert, oder?
Was heisst "ansässig" eigentlich steuerrechtlich? Für den Herrn ... z.B.? (insbesondere für seine Funktion a.a.O.)
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Hmm. Mir kam gerade was, mag Quatsch sein...
Wenn also der Domaininhaber in Deutschland ansässig ist, muss der Admin NICHT in Deutschland ansässig sein?Denic schrieb:Der administrative Ansprechpartner (admin-c) [...] Mitzuteilen sind Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des admin-c. Sofern der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland hat, ist der admin-c zugleich dessen Zustellungsbevollmächtigter i. S. v. §§ 174 f ZPO; er muss in diesem Falle seinerseits in Deutschland ansässig sein und mit seiner Straßenanschrift angegeben werden.
Falls doch: Wenn ein admin in Deutschland ansässig ist, muss er das doch wohl für die gesamte Zeit sein, die er admin-c ist, oder? Sonst müsste doch für die Zeit, in der er NICHT ansässig ist, ein anderer Admin bestimmt werden. Also ist der admin einer Domain a***.de entweder dauerhaft hier ansässig oder die Domain ist nicht entsprechend der Denic-Richtlinien registriert, oder?
Was heisst "ansässig" eigentlich steuerrechtlich? Für den Herrn ... z.B.? (insbesondere für seine Funktion a.a.O.)