Anonymisierung von JAP ausgehebelt

http://www.heise.de/newsticker/data/uma-19.08.03-001/
Pfitzmann hält es für wichtig, eine Balance zwischen Strafverfolgern und ihren
Überwachungswünschen sowie dem Recht auf Anonymität zu finden. Die gefundene
Protokollierungslösung, die nur durch das JAP-Team durchgeführt werden kann, sei ein
"sinnvoller Kompromiss". Hätte das JAP-Team die Kooperation in diesem Einzelfall verweigert,
hätte es sich der Strafvereitelung schuldig gemacht, gibt Pfitzmann zu bedenken.
Dann hätte die Polizei möglicherweise die Rechner beschlagnahmt und dem Projekt damit ein Ende gesetzt.
"In diesem Fall hätte die Polizei aber keinerlei verwertbare Daten erhalten", sagt
AN.ON-Projektleiter Hannes Federrath.
 
http://www.heise.de/newsticker/data/uma-20.08.03-000/
Heise schrieb:
Anonymität bei JAP kann gesichert werden

Obgleich ein richterlicher Beschluss gegen die Betreiber des AN.ON-Projekts ergangen ist
und diese daraufhin eine Überwachungsfunktion in die Serversoftware einbauen mussten,
die die Protokollierung der Zugriffe auf bestimmte Zieladressen erlaubt, sind nicht alle Betreiber
der Mix-Kaskaden betroffen. So beschloss das basisdemokratisch geführte "studentische projekt linux netz"
SPLINE des Fachbereichs Informatik an der Freien Universität Berlin, die Überwachungsfunktion
in ihrer JAP-Serversoftware nicht zu übernehmen.
tf
 
http://www.heise.de/newsticker/data/uma-27.08.03-001/
Heise schrieb:
Anonymisier-Dienst JAP ist wieder anonym

Das Landgericht Frankfurt am Main ordnete an, die Vollziehung des richterlichen
Beschlusses gegen die AN.ON-Projektpartner auszusetzen (Az.: 5/6 Qs 47/03).
Sowohl das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum (ULD) in Kiel als auch die TU Dresden
schalteten am gestrigen Dienstag nach dem Entscheid des Gerichts sofort die Protokollierungsfunktion
wieder ab. Die Projektverantwortlichen sehen die Entscheidung als einen "ersten Teilerfolg"
in ihrer juristischen Auseinandersetzung mit dem Bundeskriminalamt (BKA).
Na also, es gibt sie doch noch, die unabhängigen und selbstständig denkenden Richter:
tf
 
Vielleicht haben die schon Fortbildungskurse absolviert:
http://www.ksta.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1061904547788
Kölner Stadtanzeiger schrieb:
Justizministerin: Richter sollen wieder auf die Schulbank
Berlin - Deutsche Richter sollen künftig zur Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungsgängen
verpflichtet werden. Ein entsprechendes Gesetz wird derzeit im Bundesjustizministerium
ausgearbeitet. „Wenn wir auf allen Ebenen Reformen vorantreiben, kann der Richterstand
nicht ausgenommen bleiben“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) dem
„Kölner Stadt-Anzeiger“. Es sei wünschenswert, dass sich insbesondere Richter fortbilden,
die in Fachbereichen wie dem Jugend- oder Familienrecht tätig sind, sagte die Ministerin weiter.

Nicht nur dort, auch auf anderen Gebieten ist Fortbildung bitter nötig , vor allem im
Süden und Osten Deutschlands :wink:
cp
 
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,266532,00.html
Mixer in New York

Surfen im Netz, ohne Spuren zu hinterlassen: Die TU Dresden hat dafür mit Steuergeldern eine
Software entwickelt. BKA-Ermittler versuchen nun, sie auszuschalten.

....
Ob die Beschlagnahme rechtmäßig war, ist auch zweifelhaft. Die Entscheidung über
eine Beschwerde der Jap-Aktivisten steht bisher aus.

Auch ohne juristischen Beistand sind die Jap-Macher längst weiter. Einer ihrer Mixer
steht nun in New York. Der Beschluss eines deutschen Gerichts löst dort nur Schulterzucken aus.

tf
 
http://www.heise.de/newsticker/data/uma-04.11.03-000
Heise schrieb:
BKA-Vorgehen gegen Anonymisierdienst JAP rechtswidrig
Der Protokollierungs- sowie der Durchsuchungsbeschluss, den das Bundeskriminalamt (BKA)
gegen die Betreiber des AN.ON-Projekts erwirkte, waren rechtswidrig. Das Landgericht Frankfurt
(Az.: 5/8 Qs 26/03) hat nun auch in der dritten gerichtlichen Auseinandersetzung
zugunsten von AN.ON, das den Anonymisierdienst JAP betreibt, entschieden.
Auch das BKA hat sich an Gesetze zu halten....
tf
 
http://www.heise.de/newsticker/data/jk-20.11.03-006/
Heise schrieb:
Länder fordern stärkere Überwachung der Telekommunikation
Der Rechtsausschuss des Bundesrats macht sich für eine deutlich schärfere Überwachung
der Internet- und Telefonnutzer stark. Seiner Empfehlung zur umstrittenen Novelle des
Telekommunikationsgesetzes (TKG) zufolge, sollen die Anbieter künftig "Verkehrsdaten"
für die Dauer von sechs Monaten nach der ersten Erhebung speichern. Gemeint sind damit
vor allem die bei den Strafverfolgern begehrten Telefon-, Mobilfunk-, SMS- und Internet-Verbindungsdaten.
Sie bezeichnen alle Angaben, die beim Aufbau und bei der Abwicklung von Telekommunikationsverbindungen
anfallen, also etwa eine angerufene Telefonnummer oder den Zeitpunkt des Anrufs.
Im Internetbereich geben die Daten Auskunft darüber, wann sich ein Surfer über welchen
Zugangsanbieter mit welcher IP-Adresse ins Netz begeben hat. Mit Hilfe dieser Daten
lassen sich konkrete Profile der Nutzer erstellen.
Da sind sie wieder "auferstanden aus Ruinen" ,die Jäger und Sammler:
Heise schrieb:
Harald Summa, Geschäftsführer des Providerverbands eco sieht die Sache anders:
Über den zentralen deutschen Netzknoten DE-CIX würden momentan Daten mit einer
Geschwindigkeit von 15 Gigabit pro Sekunde fließen, rechnet er vor. Davon seien "fünf bis zehn Prozent"
Verbindungsdaten. Da kämen rasch einige Terabytes zusammen und die Provider müssten angesichts
dieser Mengen sehr wohl "auf die Kosten gucken".
Wie die Behörden den "ganzen Müll" auswerten wollen, ist ihm zudem schleierhaft.
Wollten sie die Daten tatsächlich haben, müssten sie dafür bezahlen. Auch der neue Bundesdatenschutzbeauftragte,
Peter Schaar, lehnte im Gespräch mit heise online, "allgemeine Datenspeicherungspflichten" ab.
Datenschützer würden auf das Wort "Vorratsdatenspeicherung" allergisch reagieren, da diese dem
Grundsatz der Erforderlichkeit widerspreche.
cp
 
Länder fordern stärkere Überwachung der Telekommunikation
Der Rechtsausschuss des Bundesrats macht sich für eine deutlich schärfere Überwachung
der Internet- und Telefonnutzer stark. Seiner Empfehlung zur umstrittenen Novelle des
Telekommunikationsgesetzes (TKG) zufolge, sollen die Anbieter künftig "Verkehrsdaten"
für die Dauer von sechs Monaten nach der ersten Erhebung speichern. Gemeint sind damit
vor allem die bei den Strafverfolgern begehrten Telefon-, Mobilfunk-, SMS- und Internet-Verbindungsdaten.
Klingt, als ob sich dies ein altes Stasigehirn ausgedacht hat. Anschließend wird die Implantation eines GPS-Chips Pflicht, damit man feststellen kann welche Klos benutzt werden.
Das Schöne für sie ist, dass sie dann nicht Millionen Seiten zerreißen müssen, wenn es ihnen an den Kragen geht. Knopfdruck genügt.
 
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