Von den Telefonkunden bislang weitgehend unbeachtet hat eine gravierende Änderung des Telekommunikationsgesetzes stattgefunden: die sogenannte "Inverssuche". Hinter diesem Begriff verbirgt sich, dass zukünftig der Anschlußinhaber über seine Telefonnummer gesucht werden kann. Wenn Sie zum Beispiel demnächst eine Nummer auf Ihrem Display sehen, könnten Sie herausfinden, wer Sie anrufen wollte.
Ihr Anschluß wird für diese Inverssuche automatisch freigeschaltet, falls Sie nicht innerhalb von vier Wochen ab der Benachrichtigung über die Änderung widersprechen. Die Telekom hat schon begonnen, entsprechende Benachrichtigungen zu verschicken.
Wie kann man widersprechen?
Wenn Sie nicht wollen, dass man Ihre Adresse über Ihre Telefonnummer ermitteln kann, haben Sie drei Widerspruchsmöglichkeiten:
1. Per Brief an Deutsche Telekom AG, 64306 Darmstadt. Sie sollten hier Ihre Kundennummer, Ihre Adresse und die Rufnummern angeben, für die Sie widersprechen wollen.
2. Per Fax an 0800 330 55 44. Auch hier sollten Sie die gleichen Daten wie bei der Brieflösung angeben.
3. Per Anruf an 0137 5103300. Dieser Anruf kostet Sie 12 Cent pro Verbindung und sperrt Ihre Daten für die Inverssuche. Nach Angaben der Telekom werden bei ISDN-Anschlüssen alle MSN gleichzeitig gesperrt. Sie können diese Rufnummer auch schon nutzen, wenn Sie die Benachrichtigung der Telekom noch nicht erhalten haben.
Was passiert, wenn man nicht widerspricht?
Jeder, der Ihre Telefonnummer hat, kann daraus Ihre Wohnanschrift ermitteln.
Ist das legal?
Gemäß des § 105 Absatz 3 des neuen Telekommunikationsgesetzes müssen Sie nur auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen werden (das erfolgt zur Zeit mit den oben genannten Briefen). Wenn Sie dann nicht widersprechen, darf Ihr Anschlußanbieter Ihre Daten auf Anfrage herausgeben.
Gilt das für alle Inhaber von Telefonanschlüssen?
Die Anschlußinhaber, die in keinem Verzeichnis eingetragen sind, dürfen auch über die Inverssuche nicht bekannt gegeben werden.
Ihr Anschluß wird für diese Inverssuche automatisch freigeschaltet, falls Sie nicht innerhalb von vier Wochen ab der Benachrichtigung über die Änderung widersprechen. Die Telekom hat schon begonnen, entsprechende Benachrichtigungen zu verschicken.
Wie kann man widersprechen?
Wenn Sie nicht wollen, dass man Ihre Adresse über Ihre Telefonnummer ermitteln kann, haben Sie drei Widerspruchsmöglichkeiten:
1. Per Brief an Deutsche Telekom AG, 64306 Darmstadt. Sie sollten hier Ihre Kundennummer, Ihre Adresse und die Rufnummern angeben, für die Sie widersprechen wollen.
2. Per Fax an 0800 330 55 44. Auch hier sollten Sie die gleichen Daten wie bei der Brieflösung angeben.
3. Per Anruf an 0137 5103300. Dieser Anruf kostet Sie 12 Cent pro Verbindung und sperrt Ihre Daten für die Inverssuche. Nach Angaben der Telekom werden bei ISDN-Anschlüssen alle MSN gleichzeitig gesperrt. Sie können diese Rufnummer auch schon nutzen, wenn Sie die Benachrichtigung der Telekom noch nicht erhalten haben.
Was passiert, wenn man nicht widerspricht?
Jeder, der Ihre Telefonnummer hat, kann daraus Ihre Wohnanschrift ermitteln.
Ist das legal?
Gemäß des § 105 Absatz 3 des neuen Telekommunikationsgesetzes müssen Sie nur auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen werden (das erfolgt zur Zeit mit den oben genannten Briefen). Wenn Sie dann nicht widersprechen, darf Ihr Anschlußanbieter Ihre Daten auf Anfrage herausgeben.
Gilt das für alle Inhaber von Telefonanschlüssen?
Die Anschlußinhaber, die in keinem Verzeichnis eingetragen sind, dürfen auch über die Inverssuche nicht bekannt gegeben werden.