Änderung der TDSV zum 1.2.2004 , ungekürzter EVN

technofreak

Forenveteran
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl103s1590.pdf
Artikel 2 Änderung der Telekommunikations- Datenschutzverordnung

Die Telekommunikations- Datenschutzverordnung vom 18. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1740) wird wie folgt geändert:

1. In § 7 Abs. 3 wird nach Satz 3 folgender Satz eingefügt: "Abweichend von Satz 3 darf die 0190er- oder 0900er-Mehrwertdiensterufnummer ungekürzt gespeichert werden."

Artikel 5 Inkrafttreten

(1) Artikel 2 tritt am 1. Februar 2004 in Kraft.(2) Artikel 3 tritt am 1. August 2004 in Kraft.(3) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Berlin, den 9. August 2003

tf
 
Ihr seid vielleicht ein komischer Haufen, da ändert sich was am Gesetz ,durch das die Stellung des Verbrauchers erheblich verbessert wird und hier nimmt niemand davon Notiz. Nur um keine Unklarheiten aufkommen zu lassen, mir sind die Abzocker und Opfer egal , ich hab damit nix am Hut , DSL ohne ISDN/Analog Modem . Wenn man das hier so liest, wird man den Eindruck nicht los, nur schlechte Nachrichten sind gute Nachrichten.
 
Verwunderter

Hallo Verwunderter,

Sei froh, dass Du nicht Opfer der Dialer-Mafia geworden bist.
Sonst wärst Du sicher nicht mehr verwundert über die Meinungsbeiträge im Forum. Die stellen nämlich nur die Reaktion dar, auf die Erfahrungen mit diesen Gaunern und den mit diesen zusammenarbeitenden Providern und Inkassofirmen. :lol:

mfg

Paul-Merlin
 
Du scheinst nicht verstanden zu haben, was ich sagen wollte, die Reaktionen sind verständlich, nur auch du scheinst nicht begriffen zu haben, daß Nachsorge gut und schön ist, Vorsorge tausendmal besser. Auch du kritisierst nur, anstatt mal was zum Thema des Thread zu posten. Aber was anderes war ja auch nicht zu erwarten bei der totalen Interesselosigkeit an der Gesetzesänderung am Montag.
 
Hmm. Falls es Dich beruhigt, ich habe das schon zur Kenntnis genommen. Das haben viele hier zur Kenntnis genommen. Die Nummer zu wissen hilft einem, die Verantwortlichen schneller zu finden und nimmt den Telkos wohl auch Verzögerungsoptionen.

Aber auch die Verantwortlichen wussten von der Änderung.

Berlin, den 9. August 2003

!!!

Die sitzen als Igel in ihren Löchern und die Betroffenen, die Politik, die RegTP, die Staatsanwalten laufen und laufen...

Entscheidend wäre endlich ein gewonnener Prozess wegen Betrugs und eine höchstrichterliche Entscheidung.

Das wird kommen... Bei der Menge an Anzeigen, die es gegeben hat, wird schon was rauskommen. Hoffen wir auf unsere Justiz und vergnügen uns solange an manchem Juristen ;)


Wie die Verantwortlichen, derer man habhaft werden kann, mit den aus einer möglichen Entscheidung folgenden Unannehmlichkeiten umgehen, wird man sehen.

Die Kriegskasse ist ja voll genug für aktiven pekuniären Lobbyismus ;)
 
cicojore schrieb:
Entscheidend wäre endlich ein gewonnener Prozess wegen Betrugs
und eine höchstrichterliche Entscheidung.

bei aller Liebe, und so sehr ich den Knaben Aufenthalte hinter senkrechten Stäben wünsche,
aber die Hoffnung, daß sich durch einen gewonnen Strafprozess die Situation entscheidend
verbessern würde, halte ich doch eher für Wunschdenken. Hat es irgendeinen der großen Millionen/Milliardenbetrüger
(betrügerische Bankrotte, korrupte Firmenübernahmen) der letzten Jahre davon abgehalten
das gleiche zu tun wie schon x vor ihm? Für die jeder von uns über die entgangenen Steuern
das Mehrfache dessen zur Kasse gebeten wird wie die große Mehrzahl der Abgezockten, nur da merken es
wir alle es nicht als direkte Folge .

Nur die konsequente Rückkehr zum normalen Geschäftsprinzip, daß derjenige, der
Geld haben will,beweisen muß, wofür er das eigentlich haben will, könnte es grundlegend verändern.
Jeder Handwerker muß sich vom Kunden die Leistung quittieren lassen, wenn er
eine Rechnung verschicken will.

Und hier sieht es noch immer unbefriedigend aus. Zwar urteilen immer mehr Gerichte
in diese Richtung, aber erst wenn alle Gerichte so urteilen, ist das Geschäft nicht mehr lukrativ
und das hilft mit Sicherheit mehr als ein spektakulärer Betrugsprozess.

Das juckt die andern Typen auf Mallorca nicht die Bohne. Leider kann sich der Gesetzgeber in
diesem Punkt nicht zu einer klaren verbraucherfreundlichen Regelung durchringen,
ein Schelm , wer sich Böses dabei denkt...

cp
 
Captain Picard schrieb:
cicojore schrieb:
Entscheidend wäre endlich ein gewonnener Prozess wegen Betrugs
und eine höchstrichterliche Entscheidung.

....ein Schelm , wer sich Böses dabei denkt...

cp

@cicojore
sorry, aber bis auf die ganz Dreisten bekommt man von den StA doch nur die Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens ([sark. geändertes Zitat] "... nach längerem Suchen fanden unsere spezialisierten Kryptographen eine Zeichenfolge, die eventuell als Preisangabe gemeint gewesen sein könnte..."[/sark. geändertes Zitat]).

@Captain Picard
Wenn ich mir die "Arbeit" der Politik und den Eifer der StA's so ansehe ....
... muß ich wohl ein sehr großer Schelm sein!
 
So, nun etwas Senf von mir:
Der Verwunderte schrieb:
Ihr seid vielleicht ein komischer Haufen, da ändert sich was am Gesetz ,durch das die Stellung des Verbrauchers erheblich verbessert wird und hier nimmt niemanddavon Notiz.
Die gesetzliche Lage ist nicht das Problem
StGB schrieb:
§ 263a
Computerbetrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

BGB schrieb:
§ 312e
Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr

(1) Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen eines Tele- oder Mediendienstes (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), hat er dem Kunden

1. angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit deren Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung erkennen und berichtigen kann,

2. die in der Rechtsverordnung nach Artikel 241 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Informationen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Bestellung klar und verständlich mitzuteilen,

3.den Zugang von dessen Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen und

4.die Möglichkeit zu verschaffen, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern.
Fazit: Ich muss z.B. AGBs angezeigt bekommen(BGB). Habe ich aber nicht. Schaut euch bitte Screenshot in meinem Thread /Abstimmung zur Taeuschung an (bitte abstimmen, und zwar ehrlich, das kriegt ggf die Staatsanwaeltin so ausgedruckt im Widerspruch gegen die Einstellung des Verfahrens !!!!!!!). Also Verwendung unvollstaendiger Angaben => Computerbetrug (versuchter)- Wenn dann die StA die Anzeige einstellt, tuts mir leid, aber dann sind die a. voellig ueberarbeitet oder b. bewusst blind, weils ja Herrn Eichel Geld bringt. Ich frage mich ernsthaft, warum dann eine neue Buerokratie zur Registrierung/Ueberwachung etc von Dialern bei der RegTP noetig ist, wenn Verstoesse gegen deren Richtlinien eh nur Ordnungwidrigkeiten sind. Und die "normalen Gesetze" eigentlich reichen, aber nicht durchgesetzt werden.

(leicht verbitterte) Gruesse,
TSCoreNinja
 
der Verwunderte schrieb:

Nur um keine Unklarheiten aufkommen zu lassen, mir sind die Abzocker und Opfer egal , ich hab damit nix am Hut....

Wenn dem so ist, möcht ich dich gern mal was fragen:
Warum machst du dir dann überhaupt die Mühe, hier zu lesen und zu posten?

*überhauptnichtversteh*
[/b]
 
Der Jubel über die Gesetzesänderung hält sich wohl deswegen in Grenzen, da sie nichts wesentlich Neues bringt. Auch schon nach bisherigem Recht dürfen die Verbindungsdaten genutzt werden, „soweit die Daten zur Ermittlung des Entgelts und zur Abrechnung mit ihren Kunden benötigt werden“ (TDSV § 7 Abs. 1) bzw. „soweit diese im Einzelfall für die Durchsetzung der Forderungen des Dritten gegenüber seinem Kunden erforderlich sind“ (Abs. 6). Die verkürzte Speicherung, die nach Abs. 3 vorgeschrieben war, betrifft nur die personalisierten Daten bei der Telekom selbst, und hinter dieser Vorschrift hat die Telekom sich versteckt, um die Kunden im Ungewissen zu lassen. Ich habe hier versucht, die Sachlage einmal etwas vereinfacht darzustellen.

Die Ergänzung des Gesetzes nimmt also der Telekom nur die Möglichkeit, ihre Nebelbombe zu plazieren.
 
Qoppa schrieb:
Die Ergänzung des Gesetzes nimmt also der Telekom nur die Möglichkeit, ihre Nebelbombe zu plazieren.
und das ist eine ganze Menge, wer den Thread im Nachbarforum verfolgt hat,
http://forum.webmart.de/wmmsg.cfm?id=1461578&d=90&a=1&t=1725756
sieht mit welchem Eifer diese Nebelwand immer wieder verteidigt wurden
um nicht in die Pflicht
genommen werden zu können. Eine große Zahl Postings handeln von dem
Problem an den ungekürzten EVN zu kommen um darüber den Kostenverursacher zu ermitteln.
 
technofreak schrieb:
und das ist eine ganze Menge

für den noch „telekomgläubigen“ Teil der Kundschaft ist das sicher richtig.

Vor Gericht hat es keine Auswirkungen, da die meisten Gerichte mittlerweile die vollständige Aufschlüsselung der Verbindungsdaten seitens der Netzbetreiber fordern.

Aber sehr sonderbar ist dieser Eifer der Telekomiker schon: warum nur haben sie alle diese Halbwahrheiten auswendig gebimst? Da müsste man sich vermutlich mal an die mittlere Etage des Telekommanagement wenden, an diejenigen, die durchschauen, wie das Spiel läuft. Welches Interesse haben die an dieser Vernebelungstaktik? Vielleicht, weil dort einige der wahren Profiteure der Mehrwertdienste sitzen?

Nur mal so als Frage zum weiteren Nachdenken ...
 
Der Verwunderte schrieb:
Ihr seid vielleicht ein komischer Haufen, da ändert sich was am Gesetz ,durch das die Stellung des Verbrauchers erheblich verbessert wird und hier nimmt niemand davon Notiz.
Notiz wurde genommen, das zeigt die Zahl der Aufrufe. Aber gleich in Jubelschreiben ausbrechen? Ein kleiner Schritt; mühsam nährt sich das Eichhörnchen.
Captain Picard schrieb:
cicojore schrieb:
Entscheidend wäre endlich ein gewonnener Prozess wegen Betrugs und eine höchstrichterliche Entscheidung.
bei aller Liebe, und so sehr ich den Knaben Aufenthalte hinter senkrechten Stäben wünsche, aber die Hoffnung, daß sich durch einen gewonnen Strafprozess die Situation entscheidend verbessern würde, halte ich doch eher für Wunschdenken.
Denke doch. Ein Strafurteil wegen Computerbetruges oder Betruges müsste, da der Dialer nicht gezielt einen einzelnen User erwischte, schon auf gewerbsmäßig lauten. Und ab diesem Zeitpunkt müsste bei jedem Formular "Überweisungsauftrag zur Weiterleitung von Dialereinnahmen" mit einem Formular aus dieser Sparte gerechnet werden: www.dialerhilfe.de/news/030116_01.php
 
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