A
Anonymous
Ich habe mir eben die Verfügung der Regtp durchgelesen:
Der Anbieter (Inhalte) muss nicht im Dialer genannt werden. Er muss im Dialer fest verankert sein (monolitisch) aber er muss nicht veröffentlicht werden. Dazu dient dann der Hashwert. Damit kann man dann den Anbieter in der Datenbank überprüfen. Lese ich das richtig? Damit wären ja fast alle Dialer nicht konform. Allerdings bin ich kein Jurist.
Thorsten
Der Anbieter (Inhalte) muss nicht im Dialer genannt werden. Er muss im Dialer fest verankert sein (monolitisch) aber er muss nicht veröffentlicht werden. Dazu dient dann der Hashwert. Damit kann man dann den Anbieter in der Datenbank überprüfen. Lese ich das richtig? Damit wären ja fast alle Dialer nicht konform. Allerdings bin ich kein Jurist.
Thorsten