Hallo zusammen, ich habe gestern Abend bei Alpina-Finanz eine Kreditanfrage gemacht (Online). Nun habe ich eine Email bekommen mit einem Formular und in der Mail steht für diesen Vermittlervertrag werden knapp 300€ fällig.
Das möchte ich aber nicht und mittlerweile hab ich auch rausgefunden was das für Leute sind...
In der Mail steht auch noch:
Wir übersenden Ihnen die kompletten Unterlagen gleichzeitig mit dieser EMail noch per Post an Ihre Anschrift.
Werde das natürlich direkt in den Müll werfen. Ist da nun schon ein Vertrag entstanden wo ich etwas bezahlen muss oder kann ich das getrost alles Ignorieren ? War ja nur Online eine lt. Webseite kostenlose Anfrage ohne Unterschrift o.ä.
Was mich stutzig macht in diesem Formular das per Mail kam was ich absenden soll steht in §3 Kündigung:
3. Die Annahmeverweigerung des übersandten Sanierungsvertrages gilt nicht als Kündigung. Für den Fall einer rechtsgültigen
Kündigung, sind zur Abgeltung der Aufwendungen unserer Gesellschaft 20% des vereinbarten Entgeltes jedenfalls zu leisten.
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder niedriger als 20%
des vereinbarten Entgeltes.
Was bedeutet das für mich ? Noch hab ich ja nichts Unterschrieben oder an die gesendet ausser die Online "angeblich" kostenlose Anfrage.
Danke euch schonmal !
Das möchte ich aber nicht und mittlerweile hab ich auch rausgefunden was das für Leute sind...
In der Mail steht auch noch:
Wir übersenden Ihnen die kompletten Unterlagen gleichzeitig mit dieser EMail noch per Post an Ihre Anschrift.
Werde das natürlich direkt in den Müll werfen. Ist da nun schon ein Vertrag entstanden wo ich etwas bezahlen muss oder kann ich das getrost alles Ignorieren ? War ja nur Online eine lt. Webseite kostenlose Anfrage ohne Unterschrift o.ä.
Was mich stutzig macht in diesem Formular das per Mail kam was ich absenden soll steht in §3 Kündigung:
3. Die Annahmeverweigerung des übersandten Sanierungsvertrages gilt nicht als Kündigung. Für den Fall einer rechtsgültigen
Kündigung, sind zur Abgeltung der Aufwendungen unserer Gesellschaft 20% des vereinbarten Entgeltes jedenfalls zu leisten.
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder niedriger als 20%
des vereinbarten Entgeltes.
Was bedeutet das für mich ? Noch hab ich ja nichts Unterschrieben oder an die gesendet ausser die Online "angeblich" kostenlose Anfrage.
Danke euch schonmal !