Hallo kurze Frage,
verschiedene Abo-Anbieter schreiben in ihren AGBs, das allein durch das Eintragen von persönlichen Daten + Email in ein Web-Formular plus Abhaken der AGBs mit dem anschließenden Zustellen einer Email mit Zugangslink an die angegebne Adresse, ein Vertrag zustande kommt.
Das würde ja heissen, dass man noch nicht mal den Zugangslink in er Email anklicken muss, bzw. die Email jemals erhalten haben muss und trotzdem wäre ein Vertrag zustande gekommen... ?
Wie überprüfen die dann bitte, dass auch wirklich ich es war, der die Daten eingeben hat, wenn die Provider die Verbindungsdaten nicht speichern? Also nicht mal nachvollziehbar ist, ob es mein Rechner war, der eingeloggt war?
Das Ganze erscheint mir doch sehr fragwürdig...
Wer hat diese Praktiken schon einmal bis vor Gericht am eigenen Leib erlebt?
Würde mich mal interessieren, wie sowas vor Gericht ausgeht.
Gruß
Marty
verschiedene Abo-Anbieter schreiben in ihren AGBs, das allein durch das Eintragen von persönlichen Daten + Email in ein Web-Formular plus Abhaken der AGBs mit dem anschließenden Zustellen einer Email mit Zugangslink an die angegebne Adresse, ein Vertrag zustande kommt.
Das würde ja heissen, dass man noch nicht mal den Zugangslink in er Email anklicken muss, bzw. die Email jemals erhalten haben muss und trotzdem wäre ein Vertrag zustande gekommen... ?
Wie überprüfen die dann bitte, dass auch wirklich ich es war, der die Daten eingeben hat, wenn die Provider die Verbindungsdaten nicht speichern? Also nicht mal nachvollziehbar ist, ob es mein Rechner war, der eingeloggt war?
Das Ganze erscheint mir doch sehr fragwürdig...
Wer hat diese Praktiken schon einmal bis vor Gericht am eigenen Leib erlebt?
Würde mich mal interessieren, wie sowas vor Gericht ausgeht.
Gruß
Marty