A
Anonymous
Unter http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agmuenchen17022004.htm
gibt es bei dialerundrecht.de eine für Verbraucher positive Entscheidung des Amtsgerichtes München.
Besonder interessant ist das hier:
Insoweit ist auch nicht der Beklagte
verpflichtet, darzutun und zu beweisen, er
habe eine entsprechende Verbindung nicht
hergestellt. Vielmehr muß zunächst die
Klagepartei substantiiert und schlüssig
dartun, welcher Vertrag überhaupt
abgeschlossen worden sein soll. Darin fehlt
es hier. Es ist bereits nicht ersichtlich, ob
eine Einwahl per Telefon oder über das
Internet erfolgt sein soll.
gibt es bei dialerundrecht.de eine für Verbraucher positive Entscheidung des Amtsgerichtes München.
Besonder interessant ist das hier:
Insoweit ist auch nicht der Beklagte
verpflichtet, darzutun und zu beweisen, er
habe eine entsprechende Verbindung nicht
hergestellt. Vielmehr muß zunächst die
Klagepartei substantiiert und schlüssig
dartun, welcher Vertrag überhaupt
abgeschlossen worden sein soll. Darin fehlt
es hier. Es ist bereits nicht ersichtlich, ob
eine Einwahl per Telefon oder über das
Internet erfolgt sein soll.