AG Krefeld: Wenn der Gebührenzähler zweimal klingelt

Schönes Urteil. Die Telefonrechnung stimmt eben doch nicht immer.

Weiß jemand, ab wann man bei einem analogen Telefonanschluss von einer Überschneidung zweier Verbindungen und damit von falscher Abrechnung sprechen kann (auch die Wahlwiederholung braucht schießlich ihre Zeit)?

Gruß wibu
 
Im entschiedenen Fall lag eine Überschneidung von ca. 4 Minuten vor trotz analogem Anschluss.
Beispiel:
Verbindung 1 Beginn 00.00.00 Dauer 9 Minuten
Verbindung 2 Beginn 00.05.00 Dauer 40 Minuten
 
Bingo!

Genau so sollte wohl mein Urteil auch aussehen, falls die Quasselstrippe und die Axt im Walde sich tatsächlich noch trauen, mich zu verklagen.
Bei mir sind die Überschneidungen zwar immer nur ein paar Sekunden, aber selbst die sind bei einem Analoganschluß technisch einfach nicht realisierbar.

Was die Frage betrifft:
Drück doch einfach mal die Wahlwiederholungstaste und stopp die Zeit bis die nächste Verbindung steht. Im Notfall kann man das ja vor Gericht dokumentieren.
D.
 
Plattenputzer schrieb:
Drück doch einfach mal die Wahlwiederholungstaste und stopp die Zeit bis die nächste Verbindung steht. Im Notfall kann man das ja vor Gericht dokumentieren.

Hab auch schon daran gedacht. Vermutlich wird das aber nicht gehen, weil sich Verbindungen nicht immer in der gleichen Zeit aufbauen. Ich wollte aber darauf hinaus, ob sowas irgendwo gerichtsverwertbar steht. Leider habe ich keine Überschneidung anzubieten, sondern zwischen den Verbindungen immer ganz minimale Abstände.

Wäre aber alles vor Gericht nur hilfsweise, weil ich noch das eine oder andere Ass im Ärmel habe.

Gruß wibu
 
Wenn du sowieso noch andere Trümpfe hast:
Sache vortragen, als Beweis Sachverständigengutachten anbieten, falls Gegner Vortrag bestreitet und verliert, bleibt er zusätzlich noch auf den Gutachterkosten sitzen.
So würde ich es wahrscheinlich machen, denn Rache ist süß.
D.
 
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