Die Gegenseite hat wieder einmal vor Gericht verloren.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agkrefeld301203.htm
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Zeitungsleser schrieb:Die Gegenseite hat wieder einmal vor Gericht verloren.
http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agkrefeld301203.htm
Das AG Krefeld hat wohl übersehen, dass nach Fernabsatzrecht Informationspflichten vor und bei Vertragsschluss bestehen.
Teleton schrieb:Da ein Verstoss gegen die Infopflichten nach §312e BGB keine unmittelbare Rechtfolgen hat (nach Palandt 62 Aufl. §312e Rz.: 11 soll der Vertrag ja unabhängig von der Erfüllung der Pflichten wirksam sein) geht es hier ja um die allgemeine Frage wie ein Preis Vertragsinhalt wird.