AG Krefeld: Klagerücknahme in Verfahren um Liquid Inc Dialer

118xx

Mitglied
AG Krefeld 80 C 533/05:
Der Beklagte war Opfer des sogenannten Liquid Inc. Dialers . Die abrechnende Telefongesellschaft hatte -von Einwendungen unbeeindruckt- gerichtlichen Mahnbescheid beantragt gegen den Widerspruch eingelegt wurde. Der Beklagte hat nunmehr selber gegenüber dem Mahngericht die Durchführung des strittigen Verfahrens beantragt das Verfahren wurde an das Amtsgericht Krefeld als Streitgericht abgegeben. Dort wurde von der klagenden Telefongesellschaft die Klage kommentarlos zurückgenommen (mit der Folge dass die dem Beklagten entstandenen Anwalts und Gerichtskosten von ihr zu erstatten sind).


Gut so richtig spannend ist dieser Bericht nicht, aber viel mehr tut sich momentan an der Dialerklagefront nicht 8)
 
Glückwunsch zum Erfolg.

Dabei ist es ganz gleich, ob die Klage gewonnen wird oder der Kläger sie kleinlaut zurücknimmt. Ich halte es für einen schönen Sieg.

Da die Klagerücknahme nur eine prozessuale Erledigung ist, könnte man noch an die Aufforderung an die Klägerin denken, eine zwar nur deklaratorische, aber materiell rechtlich wirkende Verzichtserklärung abzugeben.
 
Der Jurist schrieb:
...könnte man noch an die Aufforderung an die Klägerin denken, eine zwar nur deklaratorische, aber materiell rechtlich wirkende Verzichtserklärung abzugeben.
Die Aufforderung ist schon raus u.U. gibts da noch einen Folgeprozess falls nicht rechtzeitig verzichtet wird.
 
Zurück
Oben