AG Krefeld 80 C 533/05:
Der Beklagte war Opfer des sogenannten Liquid Inc. Dialers . Die abrechnende Telefongesellschaft hatte -von Einwendungen unbeeindruckt- gerichtlichen Mahnbescheid beantragt gegen den Widerspruch eingelegt wurde. Der Beklagte hat nunmehr selber gegenüber dem Mahngericht die Durchführung des strittigen Verfahrens beantragt das Verfahren wurde an das Amtsgericht Krefeld als Streitgericht abgegeben. Dort wurde von der klagenden Telefongesellschaft die Klage kommentarlos zurückgenommen (mit der Folge dass die dem Beklagten entstandenen Anwalts und Gerichtskosten von ihr zu erstatten sind).
Gut so richtig spannend ist dieser Bericht nicht, aber viel mehr tut sich momentan an der Dialerklagefront nicht 8)
Der Beklagte war Opfer des sogenannten Liquid Inc. Dialers . Die abrechnende Telefongesellschaft hatte -von Einwendungen unbeeindruckt- gerichtlichen Mahnbescheid beantragt gegen den Widerspruch eingelegt wurde. Der Beklagte hat nunmehr selber gegenüber dem Mahngericht die Durchführung des strittigen Verfahrens beantragt das Verfahren wurde an das Amtsgericht Krefeld als Streitgericht abgegeben. Dort wurde von der klagenden Telefongesellschaft die Klage kommentarlos zurückgenommen (mit der Folge dass die dem Beklagten entstandenen Anwalts und Gerichtskosten von ihr zu erstatten sind).
Gut so richtig spannend ist dieser Bericht nicht, aber viel mehr tut sich momentan an der Dialerklagefront nicht 8)