Die Klägerin hat sich als Inkassobüro die Forderung eines Netzbetreibers abtreten lassen. Die Klagebegründung besteht im wesentlichen in der schlichten Behauptung "Für die von ihr erbrachten und der beklagten Partei in Anspruch genommenen Telekommunikationsleistungen stellte die xy folgende Rechnungen".
Streitgegenständlich sind allerdings keine "normalen" Entgelte sondern Entgelte für Premium-SMS sowie Folgekosten der Zahlungsverweigerung.
Der größte Anteil entfällt dabei auf Kurzwahlnummern des Dienstanbieters Mintnet. Bezüglich der Dienste dieser Firma läuft derzeit ein Strafverfahren beim Landgericht Kiel.
Betreiber von Flirt-SMS-Chats jahrelang im Fadenkreuz der Fahnder - Kieler Nachrichten - Aktuelle Informationen aus Schleswig-Holstein - Kieler Nachrichten
Nach Einreichen einer Klageerwiderung wurde die Klage ohne Angabe von Gründen zurückgenommen.
Streitgegenständlich sind allerdings keine "normalen" Entgelte sondern Entgelte für Premium-SMS sowie Folgekosten der Zahlungsverweigerung.
Der größte Anteil entfällt dabei auf Kurzwahlnummern des Dienstanbieters Mintnet. Bezüglich der Dienste dieser Firma läuft derzeit ein Strafverfahren beim Landgericht Kiel.
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Nach Einreichen einer Klageerwiderung wurde die Klage ohne Angabe von Gründen zurückgenommen.