AG Krefeld 5 C 293/09: Klagerücknahme der Forderung für Gewinnspieleintragung

118xx

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Die Fa xxxxwin.xx bietet die "Automatische Teilnahme an 1500 Gewinnspielen im Internet oder per Postkarte...an" . Vertrieben wird das Angebot per Telefonanrufen bei Endverbrauchern.
Die Beklagte hatte keinerlei Kontakt mit der Fa.xxxxwin, trotzdem erhält sie Rechnungen und Mahnungen. Sodann wurde ein Inkassobüro eingeschaltet welches sich (nach erfolglose Mahntätigkeit) die Forderung abtreten lässt und einen Mahnbescheid über die Hauptforderung sowie "kreativer" Nebenforderungen (wie z.B. 25 Euro Kontoführungsgebühren) beantragt.
Da die Beklagte eine Klärung der Rechtslage wünschte beantragte sie die Durchführung des strittigen Verfahrens.

Statt die Klage zu begründen nahm die Gegenseite die Klage zurück.

Durch die Klagerücknahme steht eine Entscheidung über die materielle Rechtmässigkeit der Forderung noch aus. Sofern die Verzichtserklärung nicht rechtzeitig eingeht folgt ggf. eine negative Feststellungsklage.
 
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Auch wenn's nur mäßig zum Topic gehört: Wer muß eigentlich die Gerichtskosten einzahlen, wenn - wie offensichtlich in diesem Fall - der Antragsgegner die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt?
 
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Du meinst, bei der negativen Feststellungsklage?
Wenn die klar zuungunsten des Forderungsstellers ausgeht, dann zahlt der Forderungssteller 100%. Hängt aber vom Einzelfall ab.
 
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Auch wenn's nur mäßig zum Topic gehört: Wer muß eigentlich die Gerichtskosten einzahlen, wenn - wie offensichtlich in diesem Fall - der Antragsgegner die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt?
Spannende Frage. Bisher war ich davon ausgegangen, dass derjenige der den Antrag auf streitiges Verfahren stellt auch Kostenschuldner für die restlichen 5/6tel Gerichtskosten wird. Dementsprechend wurde von der Antragsgegnerin dem Gericht in vorliegenden Fall -gemeinsam mit dem Antrag auf streitiges Verfahren- ein Scheck über die restlichen Gerichtskosten überreicht.
Der wurde kurioserweise allerdings vom Gericht zurückgeschickt und die Kosten beim Antragsteller angefordert.
 
AW: AG Krefeld 5 C 293/09: Klagerücknahme der Forderung für Gewinnspieleintragung

Verzichtserklärung ist auch eingetrudelt. Also wird es keine negative Feststellungsklage mehr geben.
 
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Krefeld? Hat da dieser... Anwalt aus Krefeld-Oppum seine Finger im Spiel gehabt?
 
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