AG Hamm: Keine Zahlungspflicht bei versteckter Preisangabe

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AW: AG Hamm: Keine Zahlungspflicht bei versteckter Preisangabe

Wundert mich aber doch, das manche Ab.. angesichts der Rechtslage und der vorangegangenen Urteile vor Gericht ziehen.
Glauben die wirklich, die gewinnen irgendwann mal eine Zahlungsklage?
 
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Das sind wohl gewissermaßen "Versuchsballons", die nur äußerst selten gestartet werden. Es gibt auch insgesamt nur zwei derartige Urteile: dieses in Hamm, und das vom AG München (161 C 23695/06 vom 16.01.2007), das ebenfalls für den Abzocker verlorenging.
 
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ein ähnliches urteil gibt es noch vom lg stuttgart (LG Stuttgart, Urteil vom 15.05.2007 – 17 O 490/06). dort wurde der seitenbetreiber wegen wettbewerbswidrigem verhalten abgemahnt. aber auch dort wurde festgestellt, dass die nutzer über das entgelt getäuscht werden. somit ist auch nach diesem urteil zumindest eine anfechtung wegen arglistiger täuschung möglich, falls ein gericht doch einmal davon ausgehen sollte, dass der preis wirksam vereinbart ist - was natürlich auch äußerst fragwürdig wäre.
 
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