AW: AG Hamm: Keine Zahlungspflicht bei versteckter Preisangabe
ein ähnliches urteil gibt es noch vom lg stuttgart (LG Stuttgart, Urteil vom 15.05.2007 – 17 O 490/06). dort wurde der seitenbetreiber wegen wettbewerbswidrigem verhalten abgemahnt. aber auch dort wurde festgestellt, dass die nutzer über das entgelt getäuscht werden. somit ist auch nach diesem urteil zumindest eine anfechtung wegen arglistiger täuschung möglich, falls ein gericht doch einmal davon ausgehen sollte, dass der preis wirksam vereinbart ist - was natürlich auch äußerst fragwürdig wäre.