AG Dachau: Anbieter bleibt auf Gebühren für SMS sitzen

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Handelsblatt Nr. 199 vom 13.10.04 Seite 17

Anbieter bleibt auf Gebühren für SMS sitzen

HANDELSBLATT, 13.10.2004 crz GARMISCH. Verlangt ein Mobilfunkunternehmen für bereits abgerechnete Zeiträume wegen angeblicher technischer Probleme weitere SMS-Gebühren, kann der Kunde die Rechnung getrost in den Papierkorb werfen. Der Grund: Hat der Kunde die monatlich fälligen Handygebühren regelmäßig bezahlt, muss er nicht mit weiteren Forderungen rechnen. Das hat das Amtsgericht (AG) Dachau entschieden.

In dem Urteilsfall hatte das Mobilfunkunternehmen einem Kunden für angeblich erbrachte SMS-Leistungen insgesamt 235,22 Euro nachberechnet, obwohl der Kunde für die maßgeblichen Zeiträume bereits Abrechnungen erhalten und diese auch bezahlt hatte. Da sich das Unternehmen aber weder auf den Monatsrechnungen noch in den AGB etwaige Nachforderungen vorbehalten hatte, sei bei den Kunden ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden, befand das Amtsgericht Dachau. Auch ein Hinweis der Telefongesellschaft an die Kunden per SMS, dass sie unabhängig von der monatlichen Abrechnung mit weiteren Kosten rechnen müssten, reicht nach Ansicht des Gerichts nicht aus, der Kundschaft im Nachhinein noch weitere Kosten aufzudrücken.

AKTENZEICHEN AG Dachau: 3 C 1275/03

Quelle: firmenwissen.de, vgl. auch: Anbieter bleibt auf Gebühren für SMS sitzen und Verbraucherfreundliche Entscheidung Anbieter bleibt auf Gebühren für SMS sitzen

MfG,
 
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