Abzocker nutzen BNetzA-Faxnummer

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Bundesnetzagentur | Mad Max Win

Die Abzocker tanzen weiter auf den Tischen der Bundesnetzagentur...
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass die Firma Mad Max Win, Postfach 282, Hofstraße 1, 40723 Hilden, in ihrer Korrespondenz mit Verbrauchern zur telefonischen Kontaktaufnahme eine Hotline-Rufnummer nennt, unter der sie jedoch nicht erreichbar ist. Bei der genannten Rufnummer handelt es sich vielmehr um die von der Bundesnetzagentur als Telefaxanschluss genutzte, kostenpflichtige Rufnummer (0)180-3110900 (Festnetzpreis 9 ct/min, Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min).

Bitte beachten Sie, dass die Mad Max Win nicht berechtigt ist, diese Rufnummer zur Kontaktaufnahme zu nennen oder auf sonstige Weise zu nutzen. Die an diese Rufnummern gesendete Korrespondenz geht der Mad Max Win nicht zu.

Böse Kooperationspartner...
http://forum.computerbetrug.de/plau...arnen-sich-als-bundesnetzagentur-partner.html
 
AW: Abzocker nutzen BNetzA-Faxnummer

Die Verbraucherzentrale im Saarland hat dazu auch etwas zu sagen...
http://www.vz-saar.de/UNIQ126894606018008/link698471A.html

Zitat:
"
12.03.2010
Warnung vor Schreiben der Firma Mad Max Win!
unerlaubte Abbuchung zurückbuchen lassen


Ende Februar und Anfang März meldeten sich bei der Verbraucherzentrale Saarland etliche Verbraucher, die zunächst von einer Firma MAD MAX WIN ein Schreiben bekamen. In diesem Schreiben bedankt sich die Firma für die gute Entscheidung, bei Mad Max Win dabei zu sein. Die Angeschriebenen würden jetzt zu den auserwählten Kunden gehören, die von Monat zu Monat an einer Vielzahl von Gewinnspielen teilnehmen. Des weiteren wird u.a. die Kontoverbindung des Verbrauchers angegeben und ein Mitspielbeitrag von monatlich 59,00 Euro aufgeführt.
Soweit so gut. Nur, konnten sich die Verbraucher nicht daran erinnern, mit dieser Firma einen Vertrag geschlossen oder gar ihre Kontodaten mitgeteilt zu haben.
Von daher hatte die Verbraucherzentrale Saarland empfohlen, Widerspruch gegen den behaupteten Vertrag einzulegen und in jedem Fall vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.
Außerdem sollte die Firma aufgefordert werden, mitzuteilen, woher sie die persönlichen Daten und hier insbesondere die Kontoverbindung bezogen hat.

Am Mittwoch, 10.03.10 meldete sich nun der erste Verbraucher, dem, obwohl er der behaupteten Forderung widersprochen und den Vertrag widerrufen hatte, am 02.03.10 über seine Bankverbindung ein Betrag in Höhe von 59,00 Euro eingezogen
wurde. Der Betroffene ließ den Betrag bei der Bank zurückbuchen.

In Absprache mit der Polizei, empfiehlt die Verbraucherzentrale Saarland in den Fällen, in denen nachweislich widerrufen und/oder der behaupteten Forderung widersprochen wurde und die sich nun trotzdem einer Abbuchung gegenübersehen, Strafanzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle wegen Anfangsverdacht des Betruges zu stellen.
Außerdem sollten auf alle Fälle die Kontoauszüge unter die Lupe genommen und unberechtigte Abbuchungen zurückgeordert werden.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Stand: 12.03.2010"
 
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